Betreff
Antrag auf Zügigkeitserhöhung des folgenden Bildungsgangs im städt. Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung zum 01.08.2020: "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" als Fachklasse des dualen Systems nach Anlage A 2 der APO-BK (3-jährig)
Vorlage
2019/3347
Aktenzeichen
dem
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Zügigkeitserhöhung von einzügig auf zweizügig des Bildungsgangs "Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ am städtischen Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung zum 01.08.2020 wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Das Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung bietet seit dem Schuljahr 2019/2020 den dualen Bildungsgang „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ an. Im ersten Jahr erfolgte das Angebot einzügig. Fachkräfte für Schutz und Sicherheit werden gemeinsam mit Servicekräften für Schutz und Sicherheit unterrichtet.

 

Die Schule teilt mit, dass diverse Betriebe ihre Bereitschaft signalisierten, bei geeigneten Kandidaten bis zu 50 Auszubildende anmelden zu wollen. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Tags der offenen Tür eine erhöhte Resonanz seitens der Elternschaft und der Schülerinnen und Schüler festgestellt, sodass die angegebenen Anmeldezahlen als realistisch eingeschätzt werden können.

 

Durch den Rückgang der Schülerzahlen in anderen Bildungsgängen stehen die räumlichen Ressourcen zur Verfügung.

 

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit sind in Zeiten des Strukturwandels von Produktion zur Dienstleistung als ein regionales Ausbildungsangebot zukunftsfähig. Die Nachfrage hat sich insbesondere nach qualifizierten Fachkräften erhöht. Die Fachkräfte arbeiten in privaten Sicherheitsdiensten oder im öffentlichen Dienst. Dort übernehmen sie Aufgaben wie Personen-, Werk- oder Objektschutz. Darüber hinaus können sie in Notruf- und Serviceleitstellen arbeiten und im Revier- und Streifendienst eingesetzt werden.

 

Zwar existiert ein entsprechendes Angebot am Hans-Böckler-Berufskolleg in Köln – Deutz; die entsprechenden Auswirkungen hieraus werden seitens der Bezirksregierung geprüft. Nach hiesigen Erkundigungen bei den Leverkusenern Ausbildungsbetrieben gibt es ein großes Interesse. Es betrifft vor allem Betriebe, die neu in die Ausbildung einsteigen wollen bzw. im Rahmen der Einführung erstmalig Ausbildungsplätze geschaffen haben. Insoweit kann eine „Abwanderung“ verneint werden. Vielmehr wird der Ausbildungsmarkt durch das erweiterte Angebot stimuliert und neue, zusätzliche Ausbildungsverträge können geschlossen werden.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Demmer / FB 40 / 406-4019

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund von verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Abgabefrist für die Vorlage nicht eingehalten werden. Eine Beratung und Beschlussfassung der Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus wird jedoch für notwendig angesehen, um die weiteren Schritte termingerecht durchführen zu können. Zum einen benötigt die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde die Beschlussfassung für die weitere Entscheidung, zum anderen ist eine frühestmögliche Klarheit wichtig für die Schule, damit möglichst alle Anmeldungen zum neuen Schuljahr Berücksichtigung finden.