Betreff
Widmung der Straße An den Rheinauen in Hitdorf
Vorlage
0587/2010
Aktenzeichen
660-1461-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, im Stadtteil Hitdorf die Straße An den Rheinauen inkl. ihrer Stichstraßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW dem öffentlichen Verkehr als Gemeinde-/Anliegerstraßen zu widmen.

Die zugehörigen Verbindungswege (zur Weidenstraße = 1, zum östlichen Grünzug = 2, zur Wiesenstraße = 3) werden als Gemeindewege auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr beschränkt gewidmet.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Die neuen Straßen und Wege, die in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80/I festgesetzt wurden, sind 2002 bis 2007 im Rahmen zweier Erschließungsverträge hergestellt worden.

 

Der erste Abschnitt (bis Zufahrt Aldi) wurde 2008, die weiteren Straßen und Wege (II. Bauabschnitt) wurden 2009 durch die Stadt übernommen.

 

Alle Verkehrsflächen sind formell dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie sind im Anlageplan dargestellt, wobei die Verbindungswege schraffiert und mit den Nummern  des Beschlussentwurfes versehen sind.