Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung
für den Stadtbezirk I beschließt, im Stadtteil Hitdorf die Straße An den
Rheinauen inkl. ihrer Stichstraßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW
dem öffentlichen Verkehr als Gemeinde-/Anliegerstraßen zu widmen.
Die zugehörigen
Verbindungswege (zur Weidenstraße = 1, zum östlichen Grünzug = 2, zur
Wiesenstraße = 3) werden als Gemeindewege auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr
beschränkt gewidmet.
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Die neuen Straßen
und Wege, die in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80/I festgesetzt
wurden, sind 2002 bis 2007 im Rahmen zweier Erschließungsverträge hergestellt
worden.
Der erste Abschnitt
(bis Zufahrt Aldi) wurde 2008, die weiteren Straßen und Wege (II. Bauabschnitt)
wurden 2009 durch die Stadt übernommen.
Alle
Verkehrsflächen sind formell dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie sind im
Anlageplan dargestellt, wobei die Verbindungswege schraffiert und mit den
Nummern des Beschlussentwurfes versehen
sind.