Betreff
Glasverbot an Karneval in Leverkusen-Schlebusch
Vorlage
2019/3366
Aktenzeichen
301-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Leverkusen über ein Glasverbot an den Karnevalstagen in Leverkusen-Schlebusch.

 

 

gezeichnet:

                                                                  In Vertretung

Richrath                                                   Märtens

 

Begründung:

 

Seit Jahrzehnten ist der Lindenplatz an Weiberfastnacht ein beliebter Treffpunkt für junge Leute aus dem Stadtgebiet und der Region. Am Karnevalssamstag führt zusätzlich der Karnevalszug des Stadtteils Schlebusch durch diesen Bereich. Die Feierlichkeiten gehen regelmäßig mit dem Konsum von Alkohol in erheblichen Mengen einher. Die leeren Flaschen werden meist nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern auf den Boden gestellt, fallengelassen oder bewusst zerschlagen. Schon nach kurzer Zeit ist der Boden mit Flaschen und Glasscherben übersät. Die Menge der Glasflaschen und Glasscherben wuchs in der Vergangenheit rasant an und entwickelte sich zu einem Scherbenmeer, welches eine erhebliche Gefahr für Passanten, Tiere und Teilnehmer des Karnevalszugs bedeutet.

 

Am 12.12.2011 beschloss der Rat der Stadt Leverkusen (siehe Vorlage Nr. 1284/2011) deshalb erstmals die Einführung des Glasverbots in Leverkusen-Schlebusch für Donnerstag, den 16.02.2012, und Samstag, den 18.02.2012. Die flankierenden Maßnahmen, wie die Einrichtung der Sperrstellen und das Aufstellen der Container sowie der Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes, wurden im Rahmen des Glasverbots umgesetzt. Für eine Entspannung an den Sperrstellen sorgte zusätzlich die Vorhaltung von Pappbechern, die seitens der Schlebuscher Werbe- und Fördergemeinschaft gesponsert wurden. Auch für die Folgejahre (bis 31.12.2020) wurde die Fortführung des Glasverbots vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossen.

 

Die in den letzten Jahren stattgefundenen Auswertungen der Ereignisse an den Karnevalstagen und die Nachbesprechungen mit den Sicherheitsbehörden (Polizei, Feuerwehr, Fachbereich Recht und Ordnung sowie Veranstalter) zeigten, dass sich das Konzept des Glasverbots bewährt hat und für die nächsten Jahre übernommen werden sollte. Die das Glasverbot umfassende Fläche war nach den Veranstaltungszeiträumen weitestgehend glasfrei.

 

Aus diesen Gründen beantragt die Verwaltung, die Ordnungsbehördliche Verordnung über ein Glasverbot an den Karnevalstagen in Leverkusen-Schlebusch bis 31.12.2025 zu verlängern.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Michael Schmidt / FB 30 / 406 - 3010

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Im Innenauftrag 300002050102 Sachkonto 526100 sind jährlich 35.000 € eingeplant.

Beim Innenauftrag 300002050102 Sachkonto 549900 sind jährlich 13.000 € angesetzt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Fachbereich Recht und Ordnung, Herr Dr. Rudersdorf.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die vorgesehenen Maßnahmen bereits noch für die anstehende Karnevalssession umsetzen zu können, wird eine Beschlussfassung in diesem Turnus befürwortet.