Kenntnisnahme:
Das Gutachten des Fachbereichs Recht und Ordnung vom 18.12.2019 (Az.: 300-36-G-151/19-ju, siehe Anlage) zur Anordnung einer Tempo 30-Zone in der Saarstraße wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Lünenbach
Begründung:
In der 38. Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 26.09.19 hat diese die Verwaltung beauftragt, ein Gutachten mit einer rechtssicheren Begründung für eine Tempo 30-Zone auf der Saarstraße unter Einbeziehung der Argumente aus dem Bürgerantrag zu verfassen und dieses der Bezirksregierung Köln vorzulegen, damit eine Tempo 30-Zone in der Saarstraße eingerichtet werden kann (siehe Vorlage Nr. 2019/3173)
Dieses Gutachten liegt zwischenzeitlich vor und ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Hierin wird auf die jeweiligen, im Bürgerantrag dargestellten, Fundstellen eingegangen. Im Ergebnis führt der Fachbereich Recht und Ordnung in seinem Gutachten aus, dass es sich bei „äußerst wohlwollender Betrachtung allenfalls rechtfertigen“ ließe, „die Tempo 30-Zone für den Bereich zwischen Mülheimer Straße und Mozartstraße zu ergänzen“.
Nach erfolgter Kenntnisnahme des Gutachtens wird die Verwaltung entsprechend dem weiteren Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 26.09.2019 dieses Gutachten der Bezirksregierung Köln vorlegen und um Zustimmung bitten, entgegen der bisherigen Entscheidungslage der Einrichtung einer erweiterten Tempo 30-Zone für den Bereich zwischen Mülheimer Straße und Mozartstraße zuzustimmen sowie nach erfolgter Zustimmung diese auch anordnen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Laufs, FB 36, Tel. 406 - 3300
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Geschwindigkeitsregelung Saarstraße
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzmittel stehen im Haushalt 2020 für die Umsetzung zur Verfügung.
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Kosten ca. 1.000 €.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die weiteren Schritte zügig vornehmen zu können, wird eine Kenntnisnahme noch in diesem Turnus befürwortet.