Betreff
Änderung der Parkraumbewirtschaftung in Opladen und Schlebusch
- Änderung der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet von Leverkusen
Vorlage
2020/3374
Aktenzeichen
20-01-la
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließet die in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellte Änderung der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet von Leverkusen.

 

 

gezeichnet:

                                                                              In Vertretung

Richrath                                                               Lünenbach

Begründung:

 

1.    Parkraumbewirtschaftung Schlebusch

 

Die aktuell gültige Parkraumbewirtschaftung in Schlebusch wurde im September 2019 eingeführt. Die Verwaltung beobachtet seit diesem Zeitpunkt die Entwicklung im ruhenden und fließenden Verkehr und versucht, entstehenden Problemen mit wirksamen Mitteln zu begegnen. Sowohl Anwohnende als auch Gewerbetreibende beklagen seit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung fehlende bzw. nicht ausreichende Langzeitparkmöglichkeiten für Kundenverkehre oder längerfristige Besuche, u. a. auch für Arzt- oder Gastronomiebesuche.

 

Die Parkhöchstdauer ist in Schlebusch, wie überwiegend im gesamten Stadtgebiet, auf max. 2 Stunden begrenzt. Zur Verbesserung der Situation schlägt die Verwaltung vor, die bestehende Parkgebührenordnung zu ändern und

 

  • die Parkhöchstdauer auf 3 Stunden für die mit Parkschein bewirtschafteten Bereiche zu erhöhen sowie zusätzlich
  • ein Tagesticket für 4 € sowie ein Wochenticket (7-Tage-Ticket) für 14 € einzuführen, die an den vorhandenen Parkscheinautomaten erworben und im gesamten Bewirtschaftungsgebiet genutzt werden können.

 

Für Parkprobleme, beispielsweise der Gewerbetreibenden oder auch medizinischen Einrichtungen, besteht die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Über die hier bestehenden Regularien berät die Verwaltung gerne im Einzelfall.

 

2.    Parkraumbewirtschaftung Opladen

 

Der Wegfall der Parkplätze an der Bahnallee für Langzeitparker sollte ursprünglich durch die Bewirtschaftung des Parkplatzes an der Ecke Lützenkirchener Straße/Stauffenbergstraße kompensiert werden. Durch die starke Inanspruchnahme des letztgenannten Parkplatzes durch Schülerinnen/Schüler des Berufskollegs bzw. Bahnpendler konnten dort jedoch noch keine Dauermietverhältnisse angeboten werden.

 

Ein Bedarf nach Langzeitparkplätzen besteht aber in Opladen weiterhin, trotz des vorhandenen Parkhauses Kantstraße.

 

Zur Lösung dieser Probleme wird vorgeschlagen, die bestehende Parkgebührenordnung auf dem Marktplatz in Opladen zu ändern und dort ein Tagesticket für 4 € anzubieten. Diese Regelung käme insbesondere den gastronomischen Betrieben sowie den Einzelhändlern im Bereich der südlichen Kölner Straße entgegen, weil es dort am Straßenrand nur begrenzt zur Verfügung stehenden Parkraum gibt. Aufgrund des auf dem Opladener Platzes stattfindenden Wochenmarktes ist das Angebot eines Wochentickets hier nicht angezeigt.

 

Ein Tagesticket für 4 € sowie ein Wochenticket für 14 € sollte aber im Bereich des Bewohnerparkgebietes „Alte Ruhlach“ eingeführt werden, sodass auch Langzeitbesuche im nahegelegenen St. Remigius Krankenhaus oder in der Opladener Innenstadt von dort aus möglich sind.

 

Die Tickets sollten zunächst über den vorhandenen Parkscheinautomaten im Bereich des Rennbaumplatzes angeboten werden. Bei entsprechend großer Nachfrage sollte zum späteren Zeitpunkt ggfs. ein zusätzlicher Parkscheinautomat im Bereich der Fürstenbergstraße oder der Wiembachallee aufgestellt werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Laufs, FB 36, Tel. 406 - 3300

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Änderung der Parkgebührenordnung, Einführung von Wochen- bzw. Tagestickets.

.

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung

 

Im Fachbereich Recht und Ordnung (FB 30).

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Anschaffungs-, Programmierungs- und Einbaukosten für neue Platinen in den Parkscheinautomaten ca. 5.000 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Fachbereich Recht und Ordnung (FB 30)

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

 [nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]  

[ja] 

[ja]  

 [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die letzten Abstimmungen wurden erst vor Kurzem abgeschlossen. Für die Einleitung der weiteren Schritte zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen und somit für die Wirksamkeit der vorgesehenen Erleichterung u. a. für die Gastronomen schon in diesem Frühling sollte eine Entscheidung noch in diesem Turnus gefällt werden.