Beschlussentwurf:
1. Die Politik nimmt das Ergebnis des Preisgerichts zur Kenntnis. Der Beitrag des Gewinnerbüros ________________wird Grundlage für die zukünftige Revitalisierung der Parkanlage von Schloss Morsbroich.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gewinnerbüro mit der Erarbeitung der weiteren Planung inkl. Ausführungsplanung als Grundlage für die bauliche Realisierung zu beauftragen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Lünenbach Adomat Deppe
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 01.07.19 mit der Vorlage Nr. 2019/2976 beschlossen, einen Zuwendungsantrag für die Revitalisierung des Schlossparks Morsbroich beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen, um in der 2. Phase des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ berücksichtigt zu werden. Den entsprechenden Förderantrag hat die Verwaltung am 12.12.2019 beim BBSR gestellt. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 20.12.2019 bewilligt. Die abschließende baufachliche Prüfung kann in Absprache mit dem Fördermittelgeber erst mit Einreichung der Entwurfspläne und der erforderlichen Kostenberechnung nach DIN 276 erfolgen.
Ferner
hat der Rat mit der Vorlage Nr. 2019/3077 am 29.08.2019 beschlossen, für die
Planung des Schlossparks Morsbroich einen freiraumplanerischen Wettbewerb durchführen
zu lassen. Ebenfalls beschlossen wurde die Besetzung des Preisgerichts
für den Wettbewerb.
Inhalte und Verfahren
des Wettbewerbs:
Mit der
Durchführung des ausgeschriebenen Realisierungswettbewerbs für den Park von
Schloss Morsbroich sollten Gestaltungs- und Lösungsvorschläge für eine nachhaltige,
denkmalgerechte und naturverträgliche Revitalisierung der äußeren Parkanlage erarbeitet
werden.
Hinweis: Der
Außenpark von Schloss Morsbroich ist gemäß Landschaftsplan der Stadt Leverkusen
als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Als Ideenteil
ohne derzeitige Realisierungsabsicht sollten von den Teilnehmern Vorschläge zur
Optimierung der Eingangssituation „Schloss, Obstgut, Parkplatz“ erarbeitet
werden.
Der Wettbewerb
wurde als nichtoffener, zweiphasiger Wettbewerb gemäß den Richtlinien für
Planungswettbewerbe (RPW 2013) ausgelobt und bekannt gemacht. Der Wettbewerb
ist bei der Architektenkammer NRW unter der Nummer W 52/19 registriert. Insgesamt
wurden sechs Landschaftsarchitekturbüros für den Wettbewerb ausgewählt.
Folgende Büros
wurden direkt zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen:
- LILL + SPARLA, Köln,
- ENEA, Rapperswill-Jona, Schweiz,
- POLA Landschaftsarchitekten, Berlin,
- FSWLA Landschaftsarchitektur, Düsseldorf,
- JKL Junker und Kollegen, Osnabrück,
- CLUB 94 Landschaftsarchitekten, Köln.
Zeitschiene und
Ablauf des Wettbewerbs:
29.10.2019: Auftaktveranstaltung
Preisgerichtsvorbesprechung
sowie Einführungskolloquium und Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Rahmen
dieser Veranstaltung wurde den teilnehmenden Büros die Wettbewerbsaufgabe
detailliert vorgestellt. Zusätzlich hatten die Büros die Möglichkeit zur Stellung
von Rückfragen bzw. Verständnisfragen. Im Anschluss an die Fachveranstaltungen
waren die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, ihre Vorstellungen und Wünsche in
Bezug auf die künftigen Nutzungen und Maßnahmen darzustellen. Die Veranstaltung
wurde protokolliert, das Protokoll wurde (ergänzt um die Beantwortung der
eingegangenen schriftlichen Nachfragen) allen Teilnehmenden zugesandt. Beginn
der Bearbeitungsphase Stufe 1, Dauer: vier Wochen.
18.11.2019: Ende
der Bearbeitungsfrist Stufe 1 - Abgabe der Konzeptideen
Formale und
technische Vorprüfung der Konzeptideen durch das den Wettbewerb betreuende Büro
Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH (Büro ISR) sowie Vertreterinnen und
Vertreter der KSL, des Dezernats IV und der Fachbereiche Stadtplanung,
Stadtgrün, Bauaufsicht/Untere Denkmalbehörde, Umwelt, dem Mobilitätsmanager sowie
einem Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz.
28.11.2019: (nichtöffentlich) 1. Preisgerichtssitzung
Zwischenprüfung der anonymisiert eingereichten Konzeptideen durch das 13köpfige Preisgericht zum Wettbewerb bestehend aus sieben stimmberechtigten Fachpreisrichterinnen und -richtern (renommierte Landschaftsarchitektinnen und -architekten, sowie die Baudezernentin) sowie sechs stimmberechtigten Sachpreisrichterinnen und -richtern (Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Opladen Plus und der BÜRGERLISTE und des BBSR). Darüber hinaus wirkten der Dezernent für Bürger, Umwelt und Soziales sowie Vertreterinnen und Vertreter der Oberfinanzdirektion als Berater ohne Stimmberechtigung mit. Die Ergebnisse wurden den teilnehmenden Büros als Hinweise, Ratschläge und Empfehlungen für die weitere Bearbeitung ihrer Konzepte für die Stufe 2 bis zur Abgabe mitgeteilt.
11.02.2020: Ende
der Bearbeitungsfrist Stufe 2 - Abgabe der Wettbewerbsbeiträge
Formale und
detaillierte technische Vorprüfung der eingegangenen Beiträge durch das Büro
ISR sowie durch Vertreterinnen und Vertreter der KSL, des Dezernats IV und der
Fachbereiche Stadtplanung, Stadtgrün, Bauaufsicht/Untere Denkmalbehörde, Umwelt
sowie dem Mobilitätsmanager und einem Vertreter des Landesbetriebes Wald und
Holz.
28.02.2020:
(nichtöffentlich) 2. Preisgerichtssitzung
Beschluss
des Preisgerichts, welcher Entwurf der Stadt zur weiteren Bearbeitung empfohlen
wird und Entscheidung über die Vergabe der Preisgelder.
März
2020: Öffentliche Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge für vier Wochen im Rathaus
der Stadt Leverkusen (5.OG).
Bei
Erarbeitung der Vorlage stand somit die Empfehlung des Preisgerichts noch nicht
fest. Das Ergebnis der Sitzung und die Preisträger aus dem Wettbewerb sowie
weitere Einzelheiten werden daher in den Sitzungen der Gremien bekannt gegeben
bzw. vorgetragen.
Weitere
Vorgehensweise:
Der
Wettbewerbsentscheid bildet die Grundlage für den Beschluss zur Beauftragung
des Gewinnerbüros. Zielsetzung ist dabei die für die Förderung notwendige
Erarbeitung der Entwurfsplanung des Schlossparks inkl. Kostenberechnung bis
Sommer 2020. Die Entwurfsplanung
dient ferner als Grundlage für die Abstimmung neuer naturschutzrechtlicher Vorgaben
und Entwicklungsziele im Rahmen der 2. Änderung des Landschaftsplans. Darüber
hinaus soll ein Pflege- und Entwicklungsplan erarbeitet werden, damit das
Ergebnis der Revitalisierung der Parkanlage durch fachgerechte Pflegemaßnahmen
nachhaltig und langfristig gesichert wird.
Nach erfolgter
Zustimmung zu dieser Vorlage müssen als nächster Arbeitsschritt kurzfristig die
Aufträge für die anstehenden Leistungen der Freianlagenplanung (stufenweise
Beauftragung) sowie des Pflege- und Entwicklungsplans auf Grundlage der
aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure an die Planer des
Gewinnerentwurfs abgeschlossen und erteilt werden.
Kosten:
Für die spätere
Planung und Bauleitung der Freiflächen entstehen nach jetzigem Stand Kosten von
insgesamt rund 192.000 € brutto für das nach Wettbewerbsentscheid zu
beauftragende Planungsbüro. Hinzu kommen Kosten in Höhe von rd. 20.000 € brutto
für den Pflege- und Entwicklungsplan. Die Planungskosten sind förderfähig.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Karl / FB 61 / 406 -6120
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Für den Schlosspark Morsbroich wurde ein Planungswettbewerb als Bestandteil des Förderantrags und der notwendigen Entwurfsplanung durchgeführt. Über das Ergebnis und die Empfehlung des Preisgerichts soll beraten und beschlossen werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Mittel stehen
im durch den Rat beschlossenen Wirtschaftsplan der KulturStadtLev (KSL) zur
Verfügung. Die weitere Finanzierung des Projekts erfolgt in den Jahren 2020 ff.
Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan der KSL einzuplanen.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Baukosten und Unterhaltungskosten sind vom Entwurf abhängig
und können erst im Rahmen der weiteren Planung konkretisiert werden.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Instandhaltungskosten sowie kalkulatorische Kosten fallen erst nach Fertigstellung der geplanten Maßnahmen an.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Herr Reichwaldt / KSL / 4110
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Mit Zuwendungsbescheid vom 20.12.2019 wurden die im Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus 2018/19“ beantragten Fördermittel bewilligt. Die Planungsleistungen inklusive der Kostenberechnung sind als Grundlage für die baufachliche Prüfung des Fördermittelgebers in Zusammenhang mit dem Gesamtförderantrag für das Projekt zwingend bis Mitte 2020 erforderlich.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] |
[nein] |
[ja] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u. a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse sowie
regelmäßige Information zum Projekt im Rahmen des Tags der
Städtebauförderung. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |