Beschlussentwurf:
1.
Der Rat stimmt dem Brandschutzbedarfsplan der
Stadt Leverkusen in der Fassung vom 20.11.2019 zu.
2. Der Rat stellt mit dem Haushalt 2021 ff. die zusätzlichen Mittel gem. den finanziellen Auswirkungen, wie unter B) in der Schnellübersicht zur Vorlage dargestellt, bereit.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Im Jahr 2015 trat das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft. Gemäß § 3 Absatz 3 BHKG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der letzte Brandschutzbedarfsplan der Stadt Leverkusen ist aus dem Jahr 2003.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in /
Fachbereich / Telefon: Frau Schmidt, FB 37, Tel.: 7505 370
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Personalkosten:
Erhöhung 2021: 272.450 €
Erhöhung 2022: 1.072.400 €
Erhöhung 2023: 1.599.900 €
Erhöhung 2024: 1.599.900 €
Die notwendigen haushaltsmäßigen
Veranschlagungen erfolgen im Rahmen der Personalbudgets durch den Fachbereich Personal und den
Fachbereich Feuerwehr anhand von Durchschnittswerten.
Die dargestellten Personalbedarfe sind unabhängig von den
Empfehlungen des Brandschutzbedarfsplanes auch Gegenstand der für 2020 geplanten
Organisationsuntersuchung. Die Angaben zum möglichen Stellenwert erfolgen daher
vorbehaltlich der Ergebnisse dieser Organisationsuntersuchung.
Es ist davon auszugehen, dass die zusätzlichen Stellen sukzessive
und frühestens ab Mitte 2021 besetzt werden können. Die Kostenschätzung
legt daher eine Aufteilung der Personalgewinnung auf die Jahre 2021 (ab
Jahresmitte), 2022 und 2023 zugrunde.
Nach dem vorliegenden Brandschutzbedarfsplan ist die
Personalbesetzung der Leitstelle im Rahmen einer separaten Untersuchung der
Leitstelle zu überprüfen (vgl. S. 147). Hieraus werden sich ggf. weitere
Personalbedarfe ergeben.
Förderung Ehrenamt:
Erhöhung 2021: 282.200 €
Erhöhung 2022: 282.200 €
Erhöhung 2023: 282.200 €
Erhöhung 2024: 282.200 €
Die notwendigen haushaltsmäßigen Veranschlagungen erfolgen im Budget des
FB 37.
Fahrzeuge:
Erhöhung 2021: 975.000 €
Erhöhung 2022: 2.600.000 €
Erhöhung 2023: 1.315.000 €
Erhöhung 2024: 1.000.000 €
Der Beschaffung stehen Einsparungen von 1.100.000 € durch Entfall von Ersatzbeschaffungen gegenüber, welche ebenfalls aus dem Brandschutzplan resultieren.
Investitionen in
Liegenschaften:
Erhöhung 2021: 400.000 € Planungsmittel
Erhöhung 2022: 400.000 € Planungsmittel
Erhöhung 2023: k. A.
Erhöhung 2024: k. A.
Die notwendigen haushaltsmäßigen Veranschlagungen erfolgen im Rahmen der Investitionsbudgets durch den FB 65.
Eine Refinanzierung durch Gebühren ist teilweise durch Umlage der Fahrzeugkosten sowie der Personalkosten möglich. Genauere Angaben können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgelegt werden. Da nicht alle Kosten über eine Gebühr refinanziert werden können, führt die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes insgesamt zu haushälterischen Belastungen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
Auswirkungen Fahrzeugbeschaffung sowie Neubau im Vermögen.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Frau Kröplin, FB 37, Tel.: 7505 376
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Teilweise Refinanzierung über Gebühren.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Der letzte Brandschutzbedarfsplan der Stadt Leverkusen ist aus dem Jahr 2003. Daher ist die Einbringung dieser Vorlage für den Juni-Turnus erforderlich. Darüber hinaus wird auf die Begründung der Vorlage verwiesen.