- Förderung des Umbaus der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Adalbert-Stifter-Straße 19
Beschlussentwurf:
1. Der
von der Ev. Kirchengemeinde Opladen geplante Umbau der Ev. Tageseinrichtung für
Kinder Adalbert-Stifter-Str. 19 wird im Hinblick auf die Schaffung von 12 neuen
Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt
Leverkusen wie folgt gefördert:
a) Übernahme
des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die 12 neuen
u3-Betreuungsplätze in Höhe von 24.000 €.
b) Übernahme der seitens des Landes
nicht geförderten restlichen Umbaukosten in Höhen von 66.000 €.
2. Die Etatisierung der Maßnahme erfolgt im
investiven Haushalt 2011 wie folgt:
Einzahlung: 216.000 €
Auszahlung: 306.000 €
Die
Investitionsmaßnahme wird 2011 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der
Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat
Begründung:
Mit Blick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der
Vorlage 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag 0337/2010 am
22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die
U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in
Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote
von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tageseltern
abzudecken ist. Neben verschiedenen Neubau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen
bzw. den Standorten für diese sind dabei
als Eckpunkte für die Umsetzung der Anforderungen an die Betreuung von unter
dreijährigen Kindern auch konkret festgeschrieben worden:
„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende
2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst
hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können.
Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben,
sind zu begründen. Die
Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein konkretes
Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige
Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“
Hinsichtlich der hier angesprochenen, seinerzeit bereits von der Ev.
Kirchengemeinde Opladen konkret avisierten Umbaumaßnahme der Ev.
Tageseinrichtung für Kinder Adalbert-Stifter-Str. 19 ist die Verwaltung mit
Beschluss vom 22.03.10 vom Rat weiterhin beauftragt worden im Hinblick auf die
angestrebte Finanzierung die Gespräche wie folgt fortzuführen:
„Die von der Ev. Kirchengemeinde Opladen aufgezeigte Umbaumaßnahme in
der Tageseinrichtung für Kinder in der Adalbert-Stifter Str. 19 zur Schaffung
von max. 12 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren werden bei
einer Finanzierung im Rahmen der Investitionsförderungsrichtlinien des Landes
grundsätzlich befürwortet. Die Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer
90%igen Landesförderung der neuen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von
unter 3 Jahren durch die Stadt Leverkusen kann vorgesehen werden, soweit hierzu
die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde die Zustimmung erteilt.“
Ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung ist aufgezeigt worden, dass
ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000 € pro Platz
ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne und
Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern entgegengekommen
werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei mindestens dasselbe
Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.
Bei den in Umsetzung dieser Beschlusslage mit der Ev. Kirchengemeinde
Opladen geführten Gesprächen hat diese verdeutlicht, dass die Umbaumaßnahme für
die Ev. Tageseinrichtung für Kinder Adalbert-Stifter-Str. 19 nur umgesetzt
werden kann, wenn eine 100%ige Förderung hierfür gesichert ist. Mit dem als
Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 17.06.10 beantragt die Ev. Kirchengemeinde
Opladen dementsprechend die im Beschlussentwurf aufgezeigte Übernahme der nach
der Landesförderung noch offenen Kosten durch die Stadt Leverkusen.
Vorgesehen ist im Einzelnen 2 (zusätzliche) Wickel-/Ruhe-/Liegeräume von
36 qm, 2 (zusätzliche) Personalräume von 64 qm und 1 (zus.) Abstellmöglichkeit
(auch für Kinderwagen) von 15 qm Größe zu errichten bzw. einzurichten. Die
Details sind in dem als Anlage 2 beigefügten Antrag auf Gewährung einer
Zuwendung für Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder zum Ausbau von
Plätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren für das Kindergartenjahr 2011
nebst Planunterlage aufgezeigt.
Die förderungsfähigen Gesamtkosten belaufen sich danach auf rd. 306.000
€. Bei einer Landesförderung in Höhe von 90 % des nach den
Investitionsförderungsrichtlinien festgeschriebenen Höchstbetrages von 20.000 €
je neu geschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren beträgt diese
216.000 €, bei einem Eigenanteil von 24.000 €. Bis zur Vollfinanzierung der
Umbaumaßnahme bedarf es weiterer 66.000 €. Die Ev. Kirchengemeinde Opladen
beantragt, dass der offene Betrag von 90.000 € von der Stadt Leverkusen
übernommen wird.
Nach dem derzeitigen Stand der Ausbauüberlegungen u3 (vom Rat
beschlossene Maßnahmen sowie die von anderen freien Trägern avisierten
Maßnahmen) werden am 01.08.13 ohne Berücksichtigung des hier angesprochenen
Umbaus der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Adalbert-Stifter-Str. 19 in Opladen
dem Bedarf der Jugendhilfeplanung von 154 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter
von unter 3 Jahren 165 Betreuungsplätze entgegenstehen. Bei der Altersgruppe
von über 3 Jahren sind 555,5 Betreuungsplätze gegeben bei einem Bedarf der
Jugendhilfeplanung von 527 Plätzen.
Gesamtstädtisch ergibt sich nach dem derzeitigen Stand der Ausbauüberlegungen
für den 01.08.13 ohne Berücksichtigung der hier angesprochenen Maßnahme als
Perspektive ein Betreuungsplatzangebot für Kinder im Alter von unter 3 Jahren
von 1.022,5 Plätzen gegenüber einem Bedarf der Jugendhilfeplanung von 1.096
Plätzen. Bei der Altersgruppe von über 3 Jahren steht dem Bedarf der
Jugendhilfeplanung von 3.984 Plätzen ein Betreuungsplatzangebot von 4.315
Plätzen gegenüber.