Betreff
Sachstand zur Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für exklusive Werberechte auf öffentlichen Flächen in der Stadt Leverkusen
Vorlage
2020/3412
Aktenzeichen
TBL
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Der Rat nimmt den in der Begründung der Vorlage dargestellten Sachstand zur Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für exklusive Werberechte auf öffentlichen Flächen der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Der Rat hat am 16.12.2019 beschlossen (s. Antrag Nr. 2019/3342):

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, der Politik aufzuzeigen, welche Rahmenbedingungen (z. B. Moplak - Vorlage Nr. 2019/2865 - Kündigung des Vertrages über die Außenwerbung auf öffentlichen Flächen der Stadt Leverkusen) derzeit bestehen

 

- für Werbung im Stadtgebiet für Veranstaltungen von städt. Einrichtungen (Neulandpark, KSL (u.a. mit VHS), SPL, NaturGut Ophoven, allgemeine Stadtwerbung usw.

 

- für Veranstaltungen anderer Anbieter im städtischen Interesse (karitative Organisationen, Vereine, freie Kunstszene usw.).

 

2. Die Verwaltung prüft, eventuell bestehende Rahmenbedingungen dahingehend zu verändern, dass den entsprechenden Einrichtungen/Organisationen (siehe Punkt 1) die Möglichkeit gegeben wird, kostenfrei ihre Veranstaltungen auf entsprechenden Werbeträgern im Stadtgebiet zu bewerben. Die hierfür entstehenden Aufwendungen/Herstellungskosten bleiben davon selbstverständlich ausgenommen.

 

3. Die Verwaltung informiert rechtzeitig vorab den Rat, bevor neue Verträge abgeschlossen bzw. neue Regelungen für Werbung im Stadtgebiet entwickelt und umgesetzt werden.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat zeitnah entsprechende Rahmenbedingungen zur Werbung im Stadtgebiet für Veranstaltungen städtischer Einrichtungen bzw. anderer Anbieter im städt. Interesse vorzulegen.

 

5. Die Verwaltung wird insbesondere beauftragt, ein Umsetzungskonzept zur Anbringung von Werbeträgern/Werbetafeln am Forum Leverkusen und/oder an den Zugängen zum Vorplatz zu erstellen und dem Rat vorzulegen, um konkret Veranstaltungen im Forum zu bewerben.

 

Sachstand:

 

Mit der Gründung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen (TBL) als Anstalt des öffentlichen Rechts gingen seinerzeit die Vermarktungsrechte und die Vertragsabwicklung auf die TBL über.

 

Der seit 2005 in dieser Form bestehende Vertrag mit dem jetzigen Konzessionär wurde fristgerecht von der Stadt und der TBL zum 31.12.2020 gekündigt. Die entsprechenden Beschlussvorlagen wurden in den Rat der Stadt Leverkusen mit Vorlage Nr. 2019/2865 und in den Verwaltungsrat der TBL mit Vorlage VR 593 eingebracht.

 

Der bis zum Jahresende noch gültige Vertrag sieht für Werbung im Stadtgebiet für Veranstaltungen von städtischen Einrichtungen oder für Veranstaltungen im städtischen Interesse lediglich einen Rabatt für Spannbänder an Brücken in Höhe von 68 % vor.

 

Seit September 2018 laufen die Vorbereitungen für eine Neuvergabe durch die TBL unter Einbeziehung der städtischen Fachbereiche.

 

Der neue Vertrag wird zurzeit ausgearbeitet und soll eine Laufzeit von 15 Jahren haben, beginnend mit dem 01. Januar 2021. Zu der Vermarktung von Werbeflächen im öffentlichen Raum ist der vertragsgemäße Austausch von ca. 160 im Besitz des aktuellen Konzessionärs befindlichen Fahrgastunterständen mit integrierten Werbeträgern gegen neue Fahrgastunterstände vorgesehen.

 

Es wurde im Rahmen einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe (TBL sowie zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung) unter Beratung eines externen Dienstleisters (Firma Gestocon GmbH & Co. KG) ein Werbekonzept entwickelt, welches u. a. sowohl die maximale Anzahl als auch die Art der zukünftigen Werbeträger beschreibt. Das Werbekonzept beinhaltet auch in begrenztem Maße und nur im Austausch gegen bisherige analoge Werbeträger die Möglichkeit, digital zu werben.

 

Für die Kultur- und Eigenwerbung wurden noch bis Ende Januar dieses Jahres mit KulturStadtLeverkusen (KSL) und Sportpark Leverkusen (SPL) mögliche Werbestandorte und ein entsprechendes Werbevolumen an rabattierten bzw. kostenlosen Werbemöglichkeiten abgestimmt. Die Möglichkeit einer kostenlosen Kultur- und Eigenwerbung wird damit ein Bestandteil des Ausschreibungsverfahrens.

 

Die Aufnahme von Potenzialstandorten in die Ausschreibung, an denen bislang nicht geworben wurde, die aufgrund ihrer Lage und des Publikumsverkehrs aber grundsätzlich prädestiniert zu sein scheinen, erfolgte bislang noch nicht. Um diese Potenzialstandorte auch als (verbindliche) Werbestandorte anbieten zu können, bedarf es sowohl einer planungsrechtlichen als auch baurechtlichen Prüfung. Dies gilt auch für das Forum und den Vorplatz, wo insbesondere auch denkmalschutzrechtliche Aspekte geprüft werden müssen. Die zuständigen Fachbereiche (KSL, Stadtplanung, Bauaufsicht) werden hierzu ein Konzept entwickeln. Grundsätzlich gilt, dass weitere zusätzliche Standorte auch noch nach Vergabeabschluss umgesetzt werden können. Mit den aktuellen Standorten und dem damit verbundenen Werbekonzept erhält der künftige Konzessionär das jetzige Werbeflächenvolumen. Eine spätere Erweiterung der Standorte ist vorbehaltlich der planungs- und baurechtlichen Genehmigung im Einzelfall jederzeit möglich.

 

Der jetzige Konzessionär wird gemäß Vertrag sämtliche bestehenden Werbeträgerstandorte auf eigene Kosten zurückbauen. Die „Alt-Standorte“ werden dem Bieter (späteren Neu-Konzessionär) wieder angeboten, damit er diese gegebenenfalls für neue und/oder auch andere Werbeträgerarten nutzen kann. Auch in diesem Fall ist die dafür erforderliche Genehmigung von der Stadt einzuholen, so dass weiterhin ein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht sowohl bei der zukünftigen Standortfrage als auch bei der Werbeträgerart besteht. Der zukünftige Außenwerber wird verpflichtet, bei der Errichtung neuer Werbeträger die Zulässigkeit der Werbeträger gegebenenfalls im Rahmen des jeweils erforderlichen baurechtlichen Genehmigungsverfahrens für jeden Standort zu klären.

 

In der zweiten Januarwoche 2020 wurde der Teilnahmewettbewerb gestartet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. (TED-Datenbank (Tenders Electronic Daily) Bekanntmachungs-Nummer 2020/S 008-015158).

 

Bis zum Stichtag 29.01.2020 konnten Bewerber ihr Interesse an der bevorstehenden Ausschreibung bekunden. Zurzeit läuft die Prüfung der eingegangenen Bewerber auf Eignung. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Sondierung der Marktlage. Im nächsten Schritt werden die Vergabeunterlagen an die in Frage kommenden Bieter verschickt. Mit einem ersten Ergebnis ist dann im März/April 2020 zu rechnen. Ziel ist es, aufgrund der notwendigen Vorarbeiten besonders für den Neu-Konzessionär, den neuen Vertrag spätestens im Juli 2020 abschließen zu können.

 

Das vergaberechtliche Verfahren (Auswahl Konzessionär, Vertragsabschluss) muss vom Verwaltungsrat der TBL AöR beschlossen werden. Die Zustimmung zum Standortkonzept (vor Vertragsabschluss) soll durch einen entsprechenden Ratsbeschluss unter Beteiligung des Fachausschusses und der Bezirksvertretungen eingeholt werden.