Betreff
Wahl der Bezirksvorsteherin/des Bezirksvorstehers und der Stellvertreterinnen/Stellvertreter für den Stadtbezirk III
Vorlage
2020/0008
Aktenzeichen
011-43-00-he
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III wählt

 

a)        ___ Stellvertreterinnen/Stellvertreter für das Amt der Bezirksvorsteherin/des Bezirksvorstehers.

 

            b)        anhand der Wahlvorschläge

 

 

            ___________________    als Bezirksvorsteherin/ Bezirksvorsteher

 

 

            ___________________    als stellvertretende Bezirksvorsteherin/

                                                           Stellvertretenden Bezirksvorsteher

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Nach § 36 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte unter Leitung des Altersvorsitzenden ohne Aussprache den Bezirksvorsteher und einen oder mehrere Stellvertreter.

 

Bei der Wahl wird gemäß § 36 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 1 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

 

Bezirksvorsteher ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt; erster Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Altersvorsitzenden zu ziehende Los.

 

Für den Fall, dass die Bezirksvertretung die Wahl mehrerer Stellvertreter beschließt, entscheidet über die Rangfolge die jeweils noch nicht in Anspruch genommene Höchstzahl des Wahlvorschlags.

 

Da die Wahl in einem Wahlgang erfolgt, ist zunächst zu entscheiden, wie viele Stellvertreter des Bezirksvorstehers gewählt werden sollen.