Betreff
Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen in Leverkusen
- Förderung des Umbaus der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Herderstraße 25
Vorlage
0594/2010
Aktenzeichen
510-u3/13
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der von der Ev. Kirchengemeinde Opladen geplante Umbau der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Herderstr. 25 wird im Hinblick auf die Schaffung von 12 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:

 

a)    Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die 12 neuen u3-Betreuungsplätze in Höhe von 24.000 €.

 

b) Übernahme der seitens des Landes nicht geförderten restlichen förderungsfähigen Umbaukosten in Höhen von 137.000 €.

 

2. Die Etatisierung der Maßnahme erfolgt im investiven Haushalt 2011 wie folgt:

 

Einzahlung:   216.000 €

Auszahlung:  377.000 €

 

Die Investitionsmaßnahme wird 2011 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler                                   Adomat                     

 

Begründung:

 

Mit Blick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der Vorlage 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag 0337/2010 am 22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tageseltern abzudecken ist. Neben verschiedenen Neubau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen bzw. den  Standorten für diese sind dabei als Eckpunkte für die Umsetzung der Anforderungen an die Betreuung von unter dreijährigen Kindern auch konkret festgeschrieben worden:

 

„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende 2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können. Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben, sind zu begründen. Die

Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein konkretes Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“

 

Hinsichtlich der hier angesprochenen, seinerzeit bereits von der Ev. Kirchengemeinde Opladen konkret avisierten Umbaumaßnahme der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Herderstr. 25 ist die Verwaltung mit Beschluss vom 22.03.10 vom Rat weiterhin beauftragt worden im Hinblick auf die angestrebte Finanzierung die Gespräche wie folgt fortzuführen:

 

„Die von der Ev. Kirchengemeinde Opladen aufgezeigte Umbaumaßnahme in der Tageseinrichtung für Kinder in der Herderstr. 25 zur Schaffung von max. 12 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren werden bei einer Finanzierung im Rahmen der Investitionsförderungsrichtlinien des Landes grundsätzlich befürwortet. Die Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung der neuen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren durch die Stadt Leverkusen kann vorgesehen werden, soweit hierzu die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde die Zustimmung erteilt.“

 

Ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung ist aufgezeigt worden, dass ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000 € pro Platz ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne und Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern entgegengekommen werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei mindestens dasselbe Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.

 

Bei den in Umsetzung dieser Beschlusslage mit der Ev. Kirchengemeinde Opladen geführten Gesprächen hat diese verdeutlicht, dass die Umbaumaßnahme für die Ev. Tageseinrichtung für Kinder Herderstr. 25 nur umgesetzt werden kann, wenn eine 100%ige Förderung hierfür gesichert ist. Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 17.06.10 beantragt die Ev. Kirchengemeinde Opladen dementsprechend die im Beschlussentwurf aufgezeigte Übernahme der nach der Landesförderung noch offenen förderfähigen Kosten durch die Stadt Leverkusen.

 

Vorgesehen ist im Einzelnen 1 (zusätzlichen) Nebenraum von 17 qm,  2 (zusätzliche) Wickel-/Ruhe-/Liegeräume von 34 qm und 1 (zus.) Abstellmöglichkeit (auch für Kinderwagen) von 18 qm Größe zu errichten bzw. einzurichten. Die Details sind in dem als Anlage 2 beigefügten Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder zum Ausbau von Plätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren für das Kindergartenjahr 2011 nebst Planunterlage aufgezeigt. Die förderungsfähigen Gesamtkosten belaufen sich danach auf rd. 377.000 €. Bei einer Landesförderung in Höhe von 90 % des nach den Investitionsförderungsrichtlinien festgeschriebenen Höchstbetrages von 20.000 € je neu geschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren beträgt diese 216.000 €, bei einem Eigenanteil von 24.000 €. Bis zur Vollfinanzierung der förderungsfähigen Umbaukosten bedarf es weiterer 137.000 €. Die Ev. Kirchengemeinde Opladen beantragt, dass dieser offene Betrag von der Stadt Leverkusen übernommen wird.

 

Nach dem derzeitigen Stand der Ausbauüberlegungen u3 (vom Rat beschlossener Neubau einer 8gruppigen Tageseinrichtung für Kinder am Feldsiefer Weg) werden am 01.08.13 ohne Berücksichtigung des hier angesprochenen Umbaus der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Herderstr. 25 in Quettingen dem Bedarf der Jugendhilfeplanung von 90 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren 105 Betreuungsplätze entgegenstehen. Bei der Altersgruppe von über 3 Jahren sind 382,5 Betreuungsplätze gegeben, bei einem Bedarf der Jugendhilfeplanung von 331 Plätzen.

 

Gesamtstädtisch ergibt sich nach dem derzeitigen Stand der Ausbauüberlegungen für den 01.08.13 ohne Berücksichtigung der hier angesprochenen Maßnahme als Perspektive ein Betreuungsplatzangebot für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von 1.022,5 Plätzen gegenüber einem Bedarf der Jugendhilfeplanung von 1.096 Plätzen. Bei der Altersgruppe von über 3 Jahren steht dem Bedarf der Jugendhilfeplanung von 3.984 Plätzen ein Betreuungsplatzangebot von 4.315 Plätzen gegenüber.