Betreff
Reihenfolge der Vertretung des Oberbürgermeisters
Vorlage
2020/0013
Aktenzeichen
011-10-07-he
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Bei Verhinderung des zum allgemeinen Vertreter bestellten Beigeordneten für das Dezernat II/Stadtdirektor/Stadtkämmerer erfolgt die Vertretung des Oberbürgermeisters in folgender Reihenfolge:

 

1.         Beigeordnete/r für das Dezernat IV

2.         Beigeordnete/r für das Dezernat III

3.         Beigeordnete/r für das Dezernat V

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Gemäß § 68 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestimmt der Rat die Reihenfolge der Vertretung des Oberbürgermeisters für den Fall der Verhinderung des zum allgemeinen Vertreter bestellten Beigeordneten.

 

Da dazu ein Ratsbeschluss ausreicht, ist diese Regelung nicht mehr in die Hauptsatzung aufgenommen worden. Die Reihenfolge der Vertretung entspricht den Vertretungsregelungen des aktuellen Organisationsplans der Stadt Leverkusen.