Beschlussentwurf:
Die
Bezirksvertretung beschließt, das Verfahren zur Einziehung für den Teil des
Weges Am Reuschenberger Busch südwestlich des Eingangstores zum Wildpark
Reuschenberg gemäß §7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW einzuleiten.
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Der Weg Am
Reuschenberger Busch führt in den Wildpark. Ab dem aus betriebstechnischen
Gründen errichteten Eingangstor ist der Weg nicht mehr frei zugänglich. Nach
Straßen- und Wegegesetz, §7, Abs.2 soll die Straßenbaubehörde die Einziehung
verfügen, falls eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat.
Die Verfügung
bedingt jedoch gemäß Absatz 4 die
Absicht vorher bekannt zu geben und drei Monate offen zu legen. Vorbehaltlich
des Beschlusses wird die Absicht im Amtsblatt der Stadt Leverkusen angekündigt
um der Allgemeinheit Gelegenheit zu Anregungen und Einwänden zu geben. Bestehen
keine rechtlichen Hinderungsgründe wird anschließend die Einziehung im
Amtsblatt verfügt.
Die von der
Einziehung betroffene Wegefläche ist im Anlageplan schraffiert dargestellt.