Betreff
Satzung zur 6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen vom 26.10.2009
Vorlage
2020/0015
Aktenzeichen
011-10-07-he/wb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die als Anlage zur Vorlage beigefügte Satzung zur 6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen vom 26.10.2009.

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die vorgeschlagenen Änderungen werden im Einzelnen wie folgt begründet:

 

Zu § 6 Anregungen und Beschwerden:

 

Anstelle des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, der zukünftig gemäß der in § 2 der Neufassung der Zuständigkeitsordnung des Rates vorgesehenen Bildung der Ausschüsse wegfällt (vergl. Vorlage Nr. 2020/0017), soll der neue Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt überbezirkliche Bürgeranträge entscheiden (vergl. Hinweis in § 6 Nr. 3 der Neufassung der Zuständigkeitsordnung). Diese Änderung wird in § 6 der Hauptsatzung entsprechend berücksichtigt.

 

Zu § 8 Ausschusszuständigkeit in Angelegenheiten des Denkmalschutzes:

 

Der bisherige Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen soll gemäß § 2 der Neufassung der Zuständigkeitsordnung des Rates die neue Bezeichnung „Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen“ analog der Reihenfolge in der Bezeichnung des zuständigen Dezernates für Planen und Bauen (vergl. Vorlage Nr. 2020/0017) erhalten. § 8 der Hauptsatzung wird an die vorgesehene neue Bezeichnung angepasst.

 

Zu § 9 Zusammensetzung und Mitglieder der Bezirksvertretungen:

 

Es wird ein neuer Absatz 3 angefügt, der zukünftig von der in § 36 Absatz 2 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, für den Bezirksvorsteher die Bezeichnung „Bezirksbürgermeister“ einzuführen.

 

Zu § 11 Entschädigung der Mandatsträger:

 

Gemäß § 36 Absatz 4 GO NRW in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nrn. 7 bis 10 der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO) kann in der Hauptsatzung eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für Bezirksvorsteher, seine Stellvertreter sowie für Vorsitzende von Bezirksfraktionen festgesetzt werden.

Bisher wurden bereits zusätzliche Aufwandsentschädigungen für die Bezirksvorsteher (2-facher Satz des Betrages der Aufwandsentschädigungen für die Bezirksmitglieder) und ihre Stellvertreter (1-facher Satz) gezahlt; mit Beginn der neuen Legislaturperiode sollen zukünftig auch Fraktionsvorsitzende in den Bezirksvertretungen eine zusätzliche Aufwandsentschädigung (1-facher Satz) erhalten.

 

Diese Regelung wird als neuer Absatz 5 berücksichtigt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt: 010501 Sachkonto: 549300

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein