Betreff
Benennung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Vorlage
2020/0019
Aktenzeichen
011-21-00-he
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Als Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende in den Ausschüssen des Rates werden von den Fraktionen folgende Ratsmitglieder bestimmt:

 

Nr.

Ausschuss

Vorsitzende/r

1. Vertreter/in

2. Vertreter/in

1.

Rechnungsprüfungs-ausschuss

 

 

 

 

 

2.

Finanz- und Digitalisierungsausschuss

 

 

 

 

 

3.

Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt

 

 

 

 

4.

Wahlprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

5.

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren

 

 

 

 

 

6.

Schulausschuss

 

 

 

 

 

 

7.

Betriebsausschuss KulturStadtLev

 

 

 

 

 

8.

Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen

 

 

 

 

 

9.

Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen

 

 

 

 

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Das Verfahren zur Bestimmung der Vorsitzenden und Stellvertreter regelt § 58 Abs. 5 GO NRW. Gemäß § 3 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung (ZustO) werden für jeden Ausschussvorsitzenden ein Erstvertreter und ein Zweitvertreter bestimmt. Die Bestimmung der Vorsitzenden und Stellvertreter kann sich nach zwei Varianten vollziehen:

 

1.         Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze (und stellvertretenden Ausschussvorsitze) geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden und Stellvertreter aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder.

 

            Die Vorlage geht davon aus, dass eine solche Einigung zustande kommt.

 

2.         Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze (und stellvertretenden Ausschussvorsitze) in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch eins, zwei, drei usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen.

            Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Oberbürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.

 

            Falls diese zweite Variante zum Zuge kommt, sollte der Rat vorher durch Beschluss festlegen, dass zunächst die Vorsitzenden bestimmt werden und anschließend die ersten und zweiten Stellvertreter.

 

Den Vorsitz im Hauptausschuss nimmt gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW der Oberbürgermeister ein. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter.