Betreff
Zuwendungen an die Bezirksfraktionen ab dem 01.11.2020 (19. TA)
Vorlage
2020/0023
Aktenzeichen
011-24-11-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Fraktionen in den Bezirksvertretungen der Stadt Leverkusen erhalten gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt:

 

1          Geldleistungen

 

1.1      Die Stadt Leverkusen gewährt zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einer Bezirksfraktion mit 2 Mitgliedern einen pauschalen Betrag in Höhe von 100,00 € pro Monat.

 

1.2      Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird eine monatliche Pauschale von 30,00 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Notwendigkeit einer verlässlichen Planungsgrundlage der Finanzen für die politische Arbeit der Fraktionen in den Bezirksvertretungen ist auch im 19. Tagungsabschnitt gegeben.

 

Die erstmals im 17. Tagungsabschnitt gebildeten Bezirksfraktionen erhielten bisher eine monatliche Pauschale in Höhe von 100,00 € für zwei Mitglieder sowie ab dem dritten Fraktionsmitglied einen zusätzlichen monatlichen Betrag von 30,00 € pro Mitglied. Diese wurden aufgrund von Bedarfsanalysen bei den Bezirksfraktionen festgelegt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Verteilungsschlüssel auch im 19. Tagungsabschnitt beizubehalten.

 

Die ausgezahlten Beträge müssen durch einen Verwendungsnachweis (siehe Anlage) belegt werden. Nicht verausgabte Mittel sind an die Stadt zurückzuzahlen, bzw. werden mit zukünftigen Ansprüchen verrechnet.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt: 010501 Sachkonto: 549200

Aufwendungen für die Maßnahme: 15.240 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2022

 Personal-/Sachaufwand: 15.240 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein