Beschlussentwurf:
Dem Ersatzneubau des Durchlasses am Ölbach in Höhe der Herta-Teiche (Burscheider Str. 400) wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Allgemeines:
Im Stadtteil Bergisch-Neukirchen befindet sich am Ölbach in Höhe der Herta-Teiche ein Durchlass, mit dem der Wirtschaftsweg (Stichstraße von der Burscheider Straße zur Hausnummer 400) unterquert wird. Der Durchlass mit der internen Bauwerksnummer W80 wurde vermutlich - Bestandsunterlagen liegen nicht vor - in den 1970er Jahren erbaut und wird von den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen ÄöR (TBL) unterhalten. Es handelt sich um ein 8,5 m langes Betonrohr mit einem Durchmesser von 80 cm (DN 800).
Massive Regenfälle haben im vergangenen Jahr dazu geführt, dass die Straße und die angrenzenden Bereiche des Durchlasses überströmt wurden. Dies führte dazu, dass die Böschungen am Ein- und Auslauf des Durchlasses und die Bankette der Straße nachgesackt sind und dadurch die vorhandene Absturzsicherung und die Asphaltdecke beschädigt wurden. Außerdem haben die Setzungen dazu geführt, dass sich einzelne Rohrelemente gegeneinander verschoben haben.
Die Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Durchlasses hat ergeben, dass lediglich ca. 35 % des bei einem 100-jährigen Regenereignis (Jahrhundertregen) anfallenden Wassers über den Durchlass abgeleitet werden könnten, sodass auch aus diesem Grund Handlungsbedarf besteht.
Technische Einzelheiten:
Der neue Durchlass
soll etwas südlich des bestehenden Durchlasses angelegt werden. Mit der
Erneuerung erfolgt somit gleichzeitig eine Begradigung des Bachlaufes. Der
Durchlass soll eine Länge von 8,0 m haben und ist somit gegenüber dem
vorhandenen Bauwerk 0,5 m kürzer. Er soll auf eine Belastung von SLW 60
(60 t Gesamtlast) ausgelegt werden. Eine Belastung durch Feuerwehrfahrzeuge und
Müllwagen wäre somit weiterhin gesichert.
Das Profil soll aus
einem Betonrahmen mit den äußeren Abmessungen 2,68 x 3,00 m
(B x H) hergestellt werden. Die lichte Breite soll 1,98 m
betragen. Die Gewässersohle soll eine durchgängige Substratschicht in einer
Stärke von ca. 0,80 m erhalten. Zur Überwindung des Höhenunterschiedes von
ca. 3,0 m sollen an den Stirnseiten Winkelstützwände errichtet werden.
Außerdem sollen Wasserbausteine das Gerinne an dem Ein- und Auslauf des
Durchlasses sichern.
Die Fahrbahn soll
analog zum Bestand eine Breite von 3,0 m haben und wird auf einer Länge von ca. 20 m erneuert. Als
Absturzsicherung soll eine Schutzplanke mit Aufsatzgeländer (h = 1,20 m)
dienen.
Baubeginn und
Bauablauf:
Die Bauarbeiten
sollen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung im Sommer 2020 durchgeführt
werden. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich ca. 4 - 6 Wochen.
Verkehrslenkung
während der Bauzeit:
Der Fuß- und
Radverkehr kann für die Dauer der Arbeiten den Wanderweg nutzen, der in Höhe
der Burscheider Str. 312 in das gleiche Wandergebiet führt. Die
Erreichbarkeit des Gebäudes Burscheider Str. 400 ist gewährleistet. Die
Maßnahme wurde mit dem Fachbereich Bürger und Straßenverkehr abgestimmt.
Finanzierung:
Die Projektkosten setzen sich wie folgt
zusammen:
Durchlassbauwerk
incl. Straßenwiederherstellung: ca.
135.000 €
-
Planungskosten: ca.
15.300 €
-
Bodengutachten, Suchgräben,
Baumfällung: ca. 7.200 €
-
Honorar TBL: ca.
14.300 €
-
Mittelreserve: ca.
3.200 €
Summe: ca.
175.000 €
Mit der voraussichtlichen Genehmigung des
Haushaltes für das Jahr 2020 durch die Bezirksregierung Köln stehen für das
Projekt im investiven Teil des Haushaltes im Bereich der Produktgruppe PN
1205, Finanzstelle 66710205021001, Finanzposition 783200, insgesamt 175.000 € zur Verfügung. Eine mögliche Förderung der
Maßnahme wurde bei der Bezirksregierung angefragt. Fördermittel konnten
allerdings nicht in Aussicht gestellt werden.
Sonstiges:
Für die Maßnahme wurde beim Fachbereich Umwelt ein „Antrag auf Erlaubnis
der Anlage am Gewässer“ gemäß § 22 Landeswassergesetz (LWG) gestellt. Die Genehmigung
der Unteren Wasserbehörde, die in dem Verfahren auch die Untere Naturschutzbehörde
beteiligt hat, liegt vor. Zur Durchführung der Baumaßnahme ist die Fällung von
zwei Bäumen, wie in der Draufsicht in der Anlage 2 der Vorlage dargestellt,
erforderlich. Für die Umsetzung der Maßnahme werden anliegende Grundstücke in
Anspruch genommen. Entsprechende Vereinbarungen mit deren Eigentümerinnen bzw.
Eigentümern liegen vor. Grunderwerb ist nicht erforderlich.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/ Fachbereich / Telefon: H.
Maul, TBL, Tel.: 0214/406-6992
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Erneuerung des Durchlasses am Ölbach in Höhe der Herta-Teiche.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Maßnahme: „Durchlass Bruch/Herta-Teich/Ölbach“
Produktgruppe 1205: „Öffentliche Verkehrsflächen“
Finanzstelle: 66710205021001
Finanzposition: 783200
Ansatz 2019: 75.000,- € (vorhanden)
Ansatz 2020: 100.000,- € (beschlossene Haushaltssatzung 2020)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Im Jahr der Anschaffung: 175.000,00 €.
Abschreibung Restwert: 2.275,51 €.
Jährl. Abschreibungen: 175.000,- € / 80 Jahre = 2.187,50 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Siehe oben.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en)
und Ansprechpartner/in:
FB Tiefbau, Frau Sorge
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Keine.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Pressemitteilung, Anwohnerinformation. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die letzten Abstimmungen wurden erst vor kurzem abgeschlossen. Für die Einleitung der weiteren Schritte zur Umsetzung der geplanten Maßnahme sollte eine Entscheidung noch in diesem Sitzungsturnus gefällt werden.