Betreff
Integriertes Handlungskonzept (InHK) Hitdorf - Geschäftsordnung des Projetkbeirates "Bürgermeile Hitdorf"
Vorlage
2020/3430
Aktenzeichen
612-sw
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die vorgelegte Geschäftsordnung für den Beirat des Projektes Bürgermeile Hitdorf.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Die Vertretung für den Stadtbezirk I hat in ihrer Sitzung am 04.02.2019 mit der Beschlussvorlage Nr. 2019/2687 die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Dachverband Hitdorfer Vereine e. V., dem Verein Villa Zündfunke e. V. und der Stadt Leverkusen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Kooperationsvereinbarung beauftragt. Die Kooperationsvereinbarung wurde von den vorgenannten Partnern am 19.11.2019 unterzeichnet.

 

Gemäß Punkt 3 der Kooperationsvereinbarung soll zur organisatorischen Abstimmung der soziokulturellen Angebote ein Projektbeirat bestehend aus den vorgenannten Kooperationspartnern und weiteren Akteuren eingerichtet werden.

 

Die Kooperationspartner sind aufgefordert, eine Beiratsordnung zu formulieren, die den organisatorischen Handlungsrahmen des Projektbeirats Bürgermeile regelt. Neben der Kooperationsvereinbarung dient die Beiratsordnung der Sicherung des ideellen Grundgedankens des Projektes. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Zweckbestimmung des mit Mitteln der Städtebauförderung finanzierten Projektes Bürgermeile, mindestens für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist.

 

Die Beiratsordnung tritt nach Genehmigung durch die Vertretung für den Stadtbezirk I in der ersten Beiratssitzung in Kraft. Gemäß Ziffer 3 der Kooperationsvereinbarung sind künftige Änderungen der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I zur Kenntnis zu geben, sofern es sich nicht um Änderungen bezüglich der Zusammensetzung, der Aufgaben, des Tagungsrhythmus und der Stimmberechtigung handelt; diesbezügliche Änderungen sind weiterhin durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I zu genehmigen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Fr. Schwanke / FB 61 / 406-6129

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Bei der Geschäftsordnung handelt es sich um einen Handlungsrahmen für den Beirat des Projektes Nr. 8 Bürgermeile Hitdorf des InHK Hitdorf.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Mit der Umsetzung der Geschäftsordnung sind keine weiteren finanziellen Aufwendungen verbunden.

 

Die Mittel für die baulichen Maßnahmen des Projektes Nr. 8 Bürgermeile Hitdorf stehen auf der Finanzstelle 65000170011162, Finanzposition 783100, zur Verfügung.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Das Projekt Nr. 8 Bürgermeile Hitdorf als Weiterentwicklung des Projektes Nr.8 Villa Zündfunke im Gebäude Hitdorfer Str. 169, welches zentraler Bestandteil des InHK Hitdorf und des Förderantrags war, dient der Sicherung der bewilligten Fördermittel.




 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Die Umsetzung des ideellen Grundgedankens des Projektes Nr. 8 Bürgermeile erfordert die intensive Abstimmung der Kooperationspartner und die Einbindung weiterer Hitdorfer Akteure.

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

  [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]