Betreff
Anpassung der Kulturförderrichtlinien vom 01.07.2019
Vorlage
2020/3448
Aktenzeichen
415-30-02-ho
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Punkt 3.3. der Kulturförderrichtlinien „Veranstaltungen im Stadtgebiet“ wird wie folgt angepasst: Ein Antragsteller/eine Antragstellerin kann maximal 9.000 Euro pro Jahr für die Durchführung von Projekten oder für notwendige Anschaffungen im Sinne von 4.1. beantragen.

 

 

gezeichnet:

                                                                            In Vertretung

Richrath                                                            Adomat

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 unter TOP 8.6 „Erlass der Haushaltssatzung 2020, Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.11.2019 zum Haushalt“ (siehe Antrag Nr. 2019/3325) folgendes beschlossen:

 

„5. Der Etat der Position „Veranstaltungen im Stadtgebiet“ beim Sachgebiet Kulturbüro wird ab 2020 auf 90.000 Euro festgesetzt. Der Zuschuss der Kernverwaltung an die KulturStadtLev wird entsprechend um 45.000 Euro erhöht.“

 

Das Gremium der Kulturkonferenz und die Jury regen daher an, Punkt 3.3. der Kulturförderrichtlinien wie folgt anzupassen: Ein Antragsteller/eine Antragstellerin kann maximal 9.000 Euro pro Jahr für die Durchführung von Projekten oder für notwendige Anschaffungen im Sinne von 4.1. beantragen. Der Förderhöchstsatz lag bisher bei 10 % des Gesamtvolumens.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Anke Holgersson, KSL, 406 - 4170

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Anpassung der Kulturförderrichtlinien vom 1.7.2019.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Entfällt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]