Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- neue bahnstadt opladen GmbH (nbso)
- Mittelfristplanung 2021 - 2023
Vorlage
2020/3450
Aktenzeichen
201-01-21-11-Li
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der nbso Weisung, der von der Geschäftsführung der nbso aufgestellten Mittelfristplanung 2021 - 2023 Zustimmung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Märtens

Begründung:

 

Nach § 15 des Gesellschaftsvertrages der nbso ist die Geschäftsführung verpflichtet, eine Mittelfristplanung zu erstellen und diese dem Aufsichtsrat zur Beratung und der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Die Mittelfristplanung für die Jahre 2021 - 2023 ist als Anlagen 1 - 3 beigefügt.

 

Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der nbso haben sich in ihren Sitzungen am 11.02.2020 mit der Mittelfristplanung befasst und vorbehaltlich einer entsprechenden Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen Zustimmung erteilt. Die sich aus der Mittelfristplanung ergebenden Konsequenzen für die Haushaltsplanung der Stadt Leverkusen werden entsprechend berücksichtigt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Liebsch/FB Finanzen/406 - 2041

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Es handelt sich um den Eigenanteil der Stadt Leverkusen an den Personal- und Sachkosten der Gesellschaft, der für Leistungen der nbso im Rahmen des Projektes neue bahnstadt opladen aufgrund des Gesellschafts- und des geschlossenen Dienstleistungsvertrages anfällt.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Etatisierung der erforderlichen Mittel für die Produktgruppe 0927 erfolgt unter dem Sachkonto 531700, der Finanzstelle PN0927, und dem Innenauftrag 970009270103.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Das Projekt neue bahnstadt opladen ist mittelfristig angelegt; Kosten für die nbso werden mindestens bis zum Jahr 2023 anfallen. Auf Basis der Mittelfristplanung der nbso sind unter Berücksichtigung zu aktivierender Eigenleistungen derzeit folgende Zahlen im Haushalt der Stadt etatisiert:

 

Jahr                              2021                   2022                    2023

Belastung:          740.000 €           761.000           761.000

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die abschließende Abstimmung zum Inhalt der Vorlage erst vor wenigen Tagen erfolgen konnte, war eine Erstellung der Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich. Eine Beschlussfassung in diesem Sitzungsturnus wird jedoch für notwendig angesehen.