Betreff
Klimaanpassungskonzept
Vorlage
2020/3550
Aktenzeichen
lb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt das vorliegende Klimaanpassungskonzept zur Kenntnis und beschließt im Rahmen der Klimaschutzaktivitäten der Stadt Leverkusen die nachfolgenden Maßnahmen:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, das in Anlage 1 der Vorlage beigefügte Klimaanpassungskonzept umzusetzen und ein Controlling zur Klimaanpassung aufzubauen. Notwendige Einzelbeschlüsse zu Maßnahmen bleiben davon unberührt und werden den zuständigen Gremien sukzessive zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Förderprogramme zur Klimaanpassung auf Teilnahme und evtl. Kooperationen mit anderen Städten zu prüfen. Das Klimaanpassungskonzept bildet die fachliche Grundlage für die Beantragung entsprechender Fördermittel.

                                                                      

 

gezeichnet:

                                        In Vertretung                 In Vertretung               In Vertretung

Richrath                         Märtens                          Lünenbach                 Deppe

Begründung:

 

Zu 1:

Die Stadt Leverkusen setzt bereits seit längerem Aktivitäten zum Klimaschutz und zu Energieeinsparungen um. Dazu gehören u. a. die Mitgliedschaft im Klimabündnis e. V., der Teilnahme am European Energy Award sowie die Tätigkeiten des städtischen Umweltbildungszentrums NaturGut Ophoven (siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 03.12.2019 zur Vorlage Nr. 2019/3250 „Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020“, Anfrage der CDU-Fraktion vom 20.11.2019 zum Klimaschutz).

 

 

Die Auswirkungen des Klimawandels werden durch die Hitzesommer deutlich: die Jahre 2003, 2018 und 2019 waren die wärmsten Sommer seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1881. Die prognostizierten klimatischen Veränderungen mit längeren Hitzeperioden und Starkregenereignissen haben u. a. Auswirkungen auf die Infrastruktur, Energieversorgung, Wasserver- und -entsorgung und die eigene Gesundheit. Daher ist es notwendig, dass Politik und Verwaltung frühzeitig Informationen zur Verfügung haben, um die Stadt zukunftsfähig zu gestalten und die Lebensqualität des Leverkusener Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Diese fundierte Datengrundlage zur Vorsorge liefert das Klimaanpassungskonzept für Leverkusen.

 

Der Bürger- und Umweltausschuss hat am 24.01.2019 das „Strukturkonzept Klimafolgenanpassung“ zur Kenntnis genommen und beschlossen, ein Klimaanpassungskonzept extern zu beauftragen (Beschluss zur Vorlage Nr. 2018/2651). Die Erarbeitung erfolgte durch das beauftragte Unternehmen energielenker GmbH unter Verantwortung des Dezernat III und mit fachlicher Unterstützung der zuständigen Fachbereiche und städtischen Tochterunternehmen.

 

Die folgende Grafik zeigt die konzeptionelle und zeitliche Vorgehensweise:

 

Die kommunalen Fachakteure haben mittels Fragebogen, Expertengesprächen sowie eines verwaltungsinternen Workshops an der inhaltlichen Gestaltung mitgearbeitet. Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fand vom 19.11.2019 bis 06.12.2019 im Rahmen einer Online-Karte statt, in der ca. 400 Anmerkungen und Kommentare zu Grünflächen und Klimaereignissen in Leverkusen eingetragen wurden. Am 29.01.2020 fand ein interfraktionelles Gespräch statt, um das Klimaanpassungskonzept vorzustellen und zu diskutieren.

 

Basierend auf dem durchgeführten Prozess, den o. g. Gesprächen sowie der Berücksichtigung der bereits bestehenden Aktivitäten und politischen Anträgen wurde das in Anlage 1 beigefügte Klimaanpassungskonzept mit den entsprechenden Maßnahmenvorschlägen erarbeitet. Durch die Erstellung des Konzepts zur Anpassung an den Klimawandel sollen die städtischen Strategien und Maßnahmen zum Klimaschutz ergänzt werden und die Stadt für zukünftige Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, gut aufgestellt sein. Die Stadt Leverkusen verfolgt somit eine Doppelstrategie, die sowohl auf Energieeinsparungen und damit auf Klimaschutz als auch auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels abzielt.

 

Zu 2. 

Das Klimaanpassungskonzept bildet die Grundlage und den Rahmen für die weitere strategische und inhaltliche Ausrichtung der gesamtstädtischen Klimaschutzaktivitäten im Rahmen der Klimafolgenanpassung. Das Klimaanpassungskonzept wird als Grundlage zur Akquise von Fördermitteln benötigt.

Ein bereits bekanntes Förderprogramm ist das „Förderprogramm für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ des Bundesumweltministeriums, welches bei der Vorgabe von drei möglichen Förderschwerpunkten für 2020 einen Antragszeitraum für das zweistufige Auswahlverfahren 1. August bis 31. Oktober 2020 vorsieht. Die geförderten Maßnahmen sollen einen positiven Beitrag zur Klimawandelanpassung als auch zum Klimaschutz leisten.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Eva Lüthen-Broens,

Dezernat III, 406 - 8838

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 

Der Maßnahmenkatalog sieht 26 Maßnahmen zur Klimaanpassung vor. Nur die Maßnahme B zum European Climate Award wurde bisher im Haushalt angemeldet, die darüber hinaus aufgelisteten Maßnahmen sind bisher nicht Bestandteil der Haushaltsplanung. Siehe auch unter B).

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

 

Es wird zwischen Maßnahmen unterschieden, die kurzfristig (bis 1 Jahr), mittelfristig (bis 5 Jahre) oder langfristig (mehr als 5 Jahre) umsetzbar sind. Es werden Kosten angegeben, sofern diese abzuschätzen sind (Investitionskosten, laufenden Kosten). Die verfügbaren Zahlen sind in der Tabelle 15 „Umsetzungsfahrplan Maßnahmen“ (S. 148ff.) ersichtlich. Die erforderlichen Kosten sollten in der jeweiligen Detailplanung maßnahmenspezifisch kalkuliert und ermittelt werden. Deren Etatisierung muss daher im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatung als Einzelmaßnahmen in den kommenden Jahren erfolgen.

 

Alle Maßnahmen, die die Stadt Leverkusen umsetzten will und die nicht zu 100 % gefördert werden, belasten die zukünftigen HH-Jahre und führen zu weiteren Belastungen. Diese sind im Rahmen der jeweiligen HH-Aufstellungen u. U. zu kompensieren. Dies betrifft sowohl den konsumtiven als auch den investiven Bereich. Daher hat bei der jährlichen Haushaltsaufstellung gegebenenfalls eine Abwägung stattzufinden, ob die einzelnen Maßnahmen des Klimaanpassungskonzepts zu Lasten anderen Maßnahmen im städtischen Haushalt etatisiert werden sollen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

 [nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

ja  

ja

ja

ja

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Bei der Erstellung des Klimaanpassungskonzepts waren mehrere Fachbereiche involviert. Die erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmungen konnten erst kurzfristig zum Abschluss gebracht werden. Daher wird die Vorlage erst zum Nachtragstermin in den Sitzungsturnus eingebracht.