Betreff
Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen in Leverkusen
- Förderung des Umbaus der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Pfarrer-Klein-Straße 16
Vorlage
0605/2010
Aktenzeichen
510-u3/13
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der von der Ev. Kirchengemeinde Opladen geplante Umbau der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Pfarrer-Klein-Str. 16 wird im Hinblick auf die Schaffung von 22 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:

 

a)    Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die 22 neuen u3-Betreuungsplätze in Höhe von 44.000 €.

 

b) Übernahme der seitens des Landes nicht geförderten restlichen Umbaukosten in Höhe von 195.000 €.

 

2. Die Etatisierung der Maßnahme erfolgt im investiven Haushalt 2011 wie folgt:

 

Einzahlung:  396.000 €

Auszahlung: 635.000 €

 

Die Investitionsmaßnahme wird 2011 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.

 

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler                                   Adomat                     

 

Begründung:

 

Mit Blick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der Vorlage 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag 0337/2010 am 22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tageseltern abzudecken ist. Neben verschiedenen Neubau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen bzw. den  Standorten für diese sind dabei als Eckpunkte für die Umsetzung der Anforderungen an die Betreuung von unter dreijährigen Kindern auch konkret festgeschrieben worden:

 

„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende 2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können. Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben, sind zu begründen. Die Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein konkretes Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“

 

Hinsichtlich des hier angesprochenen Standortes Pfarrer-Klein-Str. 16 hat die Ev. Kirchengemeinde seinerzeit eine Neubaumaßnahme bei Übernahme der Baukosten durch die Stadt Leverkusen und eine Vereinbarung hinsichtlich der anfallenden Betriebskosten vorgeschlagen. Der Rat hat am 22.03.10 beschlossen, dass dieses Projekt nicht weiter verfolgt wird.

 

Ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung ist aufgezeigt worden, dass ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000 € pro Platz ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne und Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern entgegengekommen werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei mindestens dasselbe Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.

 

Bei den in Umsetzung dieser Beschlusslage mit der Ev. Kirchengemeinde Opladen geführten Gesprächen ist von dieser ein Aus-/Umbau der bestehenden Ev. Tageseinrichtung für Kinder Pfarrer-Klein-Str. 16 aufgezeigt worden, wobei dieser nur umgesetzt werden kann, wenn eine 100%ige Förderung hierfür gesichert ist. Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 14.07.10 nebst Vorentwurf und Kostenermittlung beantragt die Ev. Kirchengemeinde Opladen dementsprechend die aufgezeigte Übernahme der nach der Landesförderung noch offenen förderfähigen Kosten durch die Stadt Leverkusen. Hierbei geht die Ev. Kirchengemeinde nunmehr von einer zukünftig 3gruppigen Einrichtung aus, wobei jeder Gruppenraum 2 Nebenräume sowie eine Pflegeeinheit erhält, so dass damit die Grundlage für die Gruppenformen I (20 Kinder, wobei mindestens 4, aber nicht mehr als 6 unter 3 Jahre sind) und Gruppenform II (10 Kinder unter 3 Jahren) gegeben ist. Angesichts der in Lützenkirchen bestehenden nachfolgend aufgezeigten Versorgungssituation mit Plätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren ist dabei für die zukünftige Belegung von der von der Ev. Kirchengemeinde Opladen aufgezeigten Alternative mit 2 Betreuungsgruppen in der Gruppenform I und 1 Betreuungsgruppe in der Gruppenform II auszugehen, die dementsprechend auch in die finanzielle Betrachtung im Beschlussentwurf eingeflossen ist.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich nach der Kostenermittlung des von der Ev. Kirchengemeinde beauftragten Architekten auf rd. 635.000 €. Bei einer Landesförderung in Höhe von 90 % des nach den Investitionsförderungsrichtlinien festgeschriebenen Höchstbetrages von 20.000 € je neu geschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren beträgt diese 396.000 €, bei einem Eigenanteil von 44.000 €. Bis zur Vollfinanzierung der Umbaukosten bedarf es weiterer 195.000 €. Die Ev. Kirchengemeinde Opladen beantragt, dass dieser offene Betrag von der Stadt Leverkusen übernommen wird.

 

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder zum Ausbau von Plätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren für das Kindergartenjahr 2011 nebst Planunterlagen, noch ausgehend von einem Ausbau auf 4 Betreuungsgruppen, entsprechend den Ausführungen der Ev. Kirchengemeinde Opladen im Schreiben vom 14.07.10, ist informativ als Anlage 2 beigefügt.

 

Nach dem derzeitigen Stand der Ausbauüberlegungen u3 (vom Rat beschlossen ist ein Neubau im Rahmen des Bebauungsplanprojektes „Marktplatz/Im Dorf, der allerdings abhängig ist, vom Investor/Grundstückseigentümer, wobei aktuell noch keine Umsetzung abzusehen ist und von daher die neuen Betreuungsplätze derzeit noch keine Berücksichtigung finden können) werden am 01.08.13 ohne Berücksichtigung des hier angesprochenen Umbaus der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Pfarrer-Klein-Str. 16 in Lützenkirchen dem Bedarf der Jugendhilfeplanung von 69 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren 15 vorhandene Betreuungsplätze entgegenstehen. Bei der Altersgruppe von über 3 Jahren sind 270,5 Betreuungsplätze gegeben, bei einem Bedarf der Jugendhilfeplanung von 259 Plätzen.

 

Gesamtstädtisch ergibt sich nach dem derzeitigen Stand der Ausbauüberlegungen für den 01.08.13 ohne Berücksichtigung der hier angesprochenen Maßnahme als Perspektive ein Betreuungsplatzangebot für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von 1.022,5 Plätzen gegenüber einem Bedarf der Jugendhilfeplanung von 1.096 Plätzen. Bei der Altersgruppe von über 3 Jahren steht dem Bedarf der Jugendhilfeplanung von 3.984 Plätzen ein Betreuungsplatzangebot von 4.315 Plätzen gegenüber.