- Beschluss über Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung
- Beschluss über Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung
- Feststellungsbeschluss
1.
Über die während der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/A)
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) sowie der städtischen
Fachbereiche und Betriebe (Äußerungen I/C) vorgebrachten Äußerungen wird
gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die
Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I / A) Äußerungen der Öffentlichkeit:
Es sind keine
Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
I / B) Äußerungen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
I/B Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
I/B 1: Bezirksregierung
Arnsberg
Postfach
44025 Dortmund
I/B 2: Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 53 – Immissionsschutz
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
I/B 3: Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
I/B 4: Bezirksregierung Köln, Dezernat 25 – Verkehr
50606 Köln
I/B 5: Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 – Wasserwirtschaft
50606 Köln
I/B 6: Bundesamt
für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr
Postfach 2963
53019 Bonn
I/B 7: Deutsche Bahn AG
DB Immobilien
Erna-Scheffler-Straße 5
51103 Köln
I/B 8: Rheinisch-Bergischer-Kreis
Postfach 200450
51434 Bergisch Gladbach
I/B 9: Stadt Burscheid
Postfach 1420
51390 Burscheid
I/B 10: Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
I/B 11: Stad Monheim
Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein
I/B 12: Geologischer Dienst NRW
De-Greiff-Str. 195
47803 Krefeld
I/B 13: Industrie und Handelskammer zu Köln
Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg
An der Schusterinsel 2
51370 Leverkusen
I/B 14: LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn
Endenicher Straße 133
53115 Bonn
I/B 15: NABU
– Stadtverband Leverkusen, BUND Bund für Umwelt und Natur
schutz Deutschland e.V. und LNU Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt
Friedensstr. 3
51373 Leverkusen
I/B 16: Wupperverband
Untere Lichtenplatzer Str. 100
42289 Wuppertal
I/B 17: Polizeipräsidium
Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51101 Köln
I/B 18: Wasserstraßen-
und Schifffahrtsamt Köln
An der Münze 8
50668 Köln
I/B 19: Amprion
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
I/B 20: Deutsche Telekom Technik GmbH
Postfach 100709
44782 Bochum
I/B 21: EVL Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Postfach 10 11 60
51311 Leverkusen
I/B 22: E-Plus
Mobilfunk GmbH
c/o Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
Südwestpark
38
90449
Nürnberg
I/B 23: Ericsson GmbH
Prinzenallee 21
40549 Düsseldorf
I/B 24: Evonik
Paul-Baumann-Str 1
45772 Marl
I/B 25: Gascade
Kölnische Str. 108-112
34119 Kassel
I/B 26: Nord-West-Ölleitung
NWO
Kolkerhofweg 120
45476 Mülheim an der Ruhr
I/B 27: PLEDOC
Postfach 120255
45312 Essen
I/B 28: Unitymedia
Postfach 102028
34020 Kassel
I/B 29: Thyssengas
Postfach
104042
44040 Dortmund
I/B 30: Vodafone
GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH
D2-Park 5
40878 Ratingen
I/B 31: Fachbereich
32 – Umwelt
Postfach 101140
51311 Leverkusen
I/B 32: Fachbereich
37 – Feuerwehr
Postfach 101140
51311 Leverkusen
I/C Äußerung
der Fachbereiche
I/C 1: Fachbereich
36 - Bürger und Straßenverkehr
Postfach 101140
51311 Leverkusen
I/C 2: Fachbereich
660 – Tiefbau
Postfach 101140
51311 Leverkusen
I/C 3: Fachbereich
660 – Straßenplanung
Postfach 101140
51311 Leverkusen
2.
Über
die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen
II/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe
(Stellungnahmen II/C) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung
(Anlage 2 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
II / A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
Es sind keine
Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
II / B) Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange:
II/B 1: Bundesamt für
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Postfach 2963
53019 Bonn
II/B 2: Bezirksregierung
Köln, Dezernat 25 – Verkehr
50606 Köln
II/B
3: Deutsche Bahn AG
DB Immobilien
Erna-Scheffler-Straße 5
51103 Köln
II/B 4: Stadt Burscheid
Postfach 1420
51390 Burscheid
II/B 5: Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
II/B 6: Stad Monheim
Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein
II/B 7: Industrie und Handelskammer zu Köln
Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg
An der Schusterinsel 2
51370 Leverkusen
II/B
8: NABU – Stadtverband
Leverkusen, BUND Bund für Umwelt und Natur
schutz Deutschland e.V. und LNU Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt
Friedensstr. 3
51373 Leverkusen
II/B 9: Wupperverband
Untere Lichtenplatzer Str. 100
42289 Wuppertal
II/B 10: Amprion
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
II/B 11: Deutsche Telekom Technik GmbH
Postfach 100709
44782 Bochum
II/B 12: EVL Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co. KG
Postfach 10 11 60
51311 Leverkusen
II/B
13: Gascade
Kölnische Str. 108-112
34119 Kassel
II/B 14: PLEDOC
Postfach 120255
45312 Essen
II/B
15: Unitymedia
Postfach 102028
34020 Kassel
II/B 16: Thyssengas
Postfach
104042
44040 Dortmund
II/B
17: Fachbereich 322 – Umwelt
Postfach 101140
51311 Leverkusen
II/B
18: Fachbereich 372 – Feuerwehr
Postfach 101140
51311 Leverkusen
II/C Stellungnahmen der
Fachbereiche
II/C
1: Fachbereich 364 – Verkehr
Postfach 101140
51311 Leverkusen
II/C
2: Fachbereich 693 – TBL
Postfach 101135
51311 Leverkusen
3.
Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rennbaumstraße“
(Anlage 3 und 4 der Vorlage) wird gemäß
§ 5 Baugesetzbuch – Baugesetzbuch in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3634) sowie § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes
vom 11.04. 2019 (GV. NRW. S.
202), in Kraft
getreten am 24.04.2019, beschlossen.
4.
Die als
Anlage 3 der Vorlage beigefügte
Begründung zur 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Rennbaumstraße“ wird gebilligt.
gezeichnet:
In
Vertretung In
Vertretung
Richrath Lünenbach Deppe
Lage des
Plangebietes:
Die 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes (FNP) für den Bereich „Kreisverkehr Rennbaumstraße“ liegt
im Stadtteil Leverkusen-Opladen. Das Plangebiet wird im Norden durch den
Kreisverkehr Stauffenbergstraße/Rennbaumstraße und die Rennbaumstraße (L 291),
im Osten durch die Wohnbebauung der Grundstücke zwischen Rennbaumstraße und
Talstraße, im Süden durch die Talstraße und im Westen durch den Verlauf des
Wiembaches und den angrenzenden Grünstreifen abgegrenzt.
Anlass, Ziele und Zwecke der Planung:
Die innerstädtische, teils brachliegende Fläche soll gemäß dem Leitbild der Innenentwicklung reaktiviert werden, um dem Bedarf der Wohnraumnachfrage in Leverkusen gerecht zu werden. Ziel und Zweck der Planung ist es, das Entwicklungspotenzial der zentrumsnahen Fläche aufzugreifen und die in der Umgebung befindliche Wohnbebauung zu arrondieren. Die geplante Bebauung folgt somit einer nachhaltigen Siedlungsrevitalisierung, die dem Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“ folgt und den Zugriff auf den Außenbereich meidet. Das Planungsziel Wohnbaufläche setzt die bestehende Wohnnutzung in der Umgebung des Plangebietes fort und entspricht der in unmittelbarer Nachbarschaft überwiegend vorhandenen Darstellung von Wohnbauflächen.
Mit der Änderung des
Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf Ebene
der vorbereitenden Bauleitplanung geschaffen werden. Mit der Zurücknahme der
bisher als Mischgebiet (MI-Gebiet) dargestellten Flächen soll ein erhöhter
Wohnanteil im Plangebiet ermöglicht werden. Andererseits sind die im
Mischgebiet allgemein zulässigen Nutzungen (z. B. Vergnügungsstätten,
Einzelhandels- und Gewerbebetriebe) im wohnbaulich geprägten Umfeld aus städtebaulichen
Gründen sowie aufgrund des Emissionsverhaltens solcher Nutzungen in diesem
Bereich nicht mehr gewünscht. Die angrenzende, zusammenhängende Wohnbaufläche
wird durch die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes vervollständigt.
Verfahrensstand:
Die 20. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 221/II „Opladen – Kreisverkehr Rennbaumstraße/Stauffenbergstraße“. Zu dem Bebauungsplanverfahren hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen am 11.04.2016 die Aufstellung beschlossen. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung, der sich auf die Darstellung des MI-Gebietes bezieht, ist dabei nicht identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes, in dem auch das weitere Umfeld des Kreisverkehres enthalten ist. Der Kreisverkehr selbst ist ein stark belasteter Knotenpunkt; der bestehende provisorische Zustand soll im Zuge der parallel verfolgten Bauleitplanung ausgebaut werden.
Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB kann von der Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden, wenn diese bereits zuvor auf einer anderen Grundlage erfolgt ist. Eine frühzeitige Beteiligung der Änderung des Flächennutzungsplanes wäre inhaltlich lediglich eine formale Wiederholung der für das Bebauungsplanverfahren durchgeführten frühzeitigen Beteiligung.
Die frühzeitige
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
für das parallel betriebene Bebauungsplanverfahren wird daher als frühzeitige
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
für das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes gewertet.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit fand zunächst durch öffentlichen Aushang von zwei
Planungsvarianten im Zeitraum vom 28.09.2018 bis einschließlich 12.10.2018 ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf Grundlage des § 13a
BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) statt. Der Aushang erfolgte im Verwaltungsgebäude der Stadt
Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) und über die Internetseite
der Stadt Leverkusen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Stadt
Leverkusen (Nr. 13 vom 19.09.2018).
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit sind vonseiten der Öffentlichkeit beim Fachbereich
Stadtplanung keine schriftlichen Äußerungen eingegangen.
Parallel zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB. Die im Rahmen der Beteiligung
eingegangenen Äußerungen betrafen im Wesentlichen folgende Aspekte:
-
Natur- und
Landschaftsschutz,
-
Hinweise zu
Wasserrahmenrichtlinie und Wasserrecht,
-
Hinweise zur
Gestaltung des Durchlassbauwerkes Wiembach,
-
Hinweise zum
Hochwasser,
-
Hinweise zum
Artenschutz (Fischökologie),
-
Hinweise zu
Klima- und Schallschutz,
-
Hinweise zu
Bodenschutz bzw. Altlasten und zur Erdbebengefährdung sowie Kampfmittel,
-
Hinweise zur
Verkehrserschließung und Verkehrsbelastung,
-
Hinweise zur
Abfallentsorgung,
-
Informationen und
Hinweise zu Leitungstrassen und Richtfunkstrecken,
-
Löschwasserversorgung
und Zugänglichkeit für die Feuerwehr.
Die vorgetragenen Anregungen und Hinweise wurden geprüft und weitgehend berücksichtigt. Die Aufstellung der 20. Änderung des FNP wurde am 16.09.2019 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen gefasst.
Die öffentliche
Auslegung erfolgte durch öffentlichen Aushang gemäß § 2 Abs. 4 BauGB auf
Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 17.12.2019 bis 20.01.2020 im
Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) und
über die Internetseite der Stadt Leverkusen.
Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Insgesamt sind keine
schriftlichen oder sonstigen Stellungnahmen vonseiten der Öffentlichkeit beim
Fachbereich Stadtplanung eingegangen.
Ergebnis der Beteiligung der Behörden
In den 16 Stellungnahmen der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange wurden Hinweise zu folgenden Themen mitgeteilt:
- Leitungstrassen und Richtfunkstrecken,
- Anordnungsverfahren nach § 45 StVO,
- allgemeine Hinweise zu Bau- und Planungsvorhaben im Bereich zu aktiven Bahnbetriebsanlagen (Entfernung ab 200 m),
- Änderung von gemischten Bauflächen zu Wohnbauflächen,
- immissionsbedingte Vorprägung des Plangebietes, Eignung für weitere Wohnnutzungen,
- Flächenvorhaltung für gewerbliche Nutzungen,
- Bedeutung von Fassaden- und Dachbegrünung,
- Beleuchtung im Sinne von Insektenschutz und Vermeidung von Lichtverschmutzung,
- Vogelschutzverglasung,
- Nisthilfen für Brutvögel und Fledermäuse,
- Nutzung von Solarenergie und zentraler, gebäudeübergreifender Heizungsanlagen,
- weitere Abstimmungen zur Umsetzungen der Maßnahmen im Bereich des Wiembaches,
- Hochwasserthematik und Schutzgut Wasser,
- Verschlechterungsverbot der ökologischen Situation des Wiembaches,
- Einhaltung der relevanten Vorgaben nach dem Wasserrecht,
- Abwasserbehandlung und -ableitung,
- Löschwasserversorgung und Zugänglichkeiten für Fahrzeuge der Feuerwehr.
Die vorgetragenen
Anregungen und Hinweise wurden geprüft und in dem Bauleitplanverfahren
weitgehend berücksichtigt.
Weiteres Verfahren:
Gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) soll parallel zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bebauungsplan Nr. 221/II „Opladen - Kreisverkehr Rennbaumstraße/Stauffenbergstraße“ (vgl. Vorlage Nr. 2019/3335) zur Rechtskraft gebracht werden.
Hinweis:
Im Ratsinformationssystem sind sämtliche Anlagen in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
2020/3472
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / FB 61 / 406
- 6121 (Kurzbeschreibung der Maßnahme,
Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr
geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, um die Erweiterung der Kreisverkehrsanlage an der Rennbaumstraße sowie deren bauliche Einfassung zu steuern.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Kosten für das Planverfahren einschließlich
Fachgutachten werden von der Stadt Leverkusen übernommen. Planungsmittel stehen unter der Finanzstelle
PN090502 – Städtebauliche Planung zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[ja] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u. a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die öffentliche
Auslegung wurden gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |