Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Leverkusen gem. § 27 der Gemeindeordnung NRW
Vorlage
2020/3494
Aktenzeichen
36-IR-al
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60, Abs. 1, Satz 2, GO NRW:

 

1.    Der Rat beschließt die als Anlage 1 der Vorlage beigefügte Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder der Stadt Leverkusen (WO Integrationsrat) als Satzung.

 

2.    Der Integrationsrat der Stadt Leverkusen besteht aus 25 direkt aus der Bevölkerung zu wählenden Mitgliedern und aus 9 vom Rat zu bestimmenden Ratsmitgliedern.

 

Leverkusen, 18.03.2020

 

gezeichnet:

Richrath                                           Rh. Stefan Hebbel                         Rh. Ippolito

 

 

II.   Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60, Abs. 1, Satz 3, GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Die Anpassung der Wahlordnung des Integrationsrates erfolgt aufgrund der Änderungen in § 27 der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen die am 24.04.2019 in Kraft getreten sind. In der vorliegenden Wahlordnung sind beim Wahlrechtsausschluss (§ 7) die Änderung des Aufenthaltsgesetzes vom 17. Februar 2020 berücksichtigt. Für die Einreichung der Wahlvorschläge (§ 10) und die Erstellung der Wählerverzeichnisse (§ 12) erfolgte eine Anpassung an die Fristen der Kommunalwahl.

 

Die vorliegende Wahlordnung orientiert sich an der Musterwahlordnung des Landesintegrationsrates NRW.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:

Herr Laukötter, Fachbereich Bürgerbüro, Geschäftsstelle des Integrationsrates, Tel.: 0214/406-3366

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Einrichtung eines Integrationsrates in der Stadt Leverkusen erfolgt aufgrund rechtlicher Verpflichtung gem. § 27 Abs. 1 GO NRW.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftragsnummer:      360002510107

Sachkonto:                           543110

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Gesamtkosten der Wahl der Mitglieder des Integrationsrates ist mit 50.000 € veranschlagt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Die laufenden Kosten zur Unterhaltung des Integrationsrates sind mit 43.650 € pro Jahr veranschlagt.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Geschäftsstelle des Integrationsrates, Frau Strauß

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Da aufgrund der aktuellen Entwicklung die Vorlage nicht wie ursprünglich vorgesehen im März-Turnus beraten und entschieden werden kann, eine Entscheidung jedoch nicht aufgeschoben werden kann, ist eine dringliche Entscheidung zwingend geboten (siehe auch Begründung).