Beschlussentwurf:
1. Dem Programmentwurf (siehe Anlage der Vorlage) wird zugestimmt.
2. Verträge können bis zu einem Gesamtvolumen von 650.000 € abgeschlossen werden.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Entsprechend
§ 19 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt
Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den
Betriebsausschuss KulturStadtLev am 10.03.2020 zu entscheiden, ob die verspätet
zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.
Begründung:
Die KSL bittet um Zustimmung für das in der Anlage vorgelegte Programm.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in /
Fachbereich / Telefon: Frau Scherb, Claudia/416/
Tel. 406 - 4112
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Programm des Teilbetriebes FORUM für die Spielzeit 2020/2021.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Wirtschaftsplan KSL
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Wie im Beschlussentwurf unter
2. beschrieben.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Aufgrund der der kurzfristigen Absagen bzw. damit verbundener Änderung von Gastspielen war nur eine Einbringung als Tischvorlage möglich. Eine Verschiebung in den nächsten Turnus ist aufgrund der Drucklegung des Saisonprospekts nicht möglich.