- Ergebnis des freiraumplanerischen Wettbewerbs Parkanlage Schloss Morsbroich
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW:
1. Das Ergebnis des Preisgerichts wird zur Kenntnis genommen. Der Beitrag des Gewinnerbüros POLA Landschaftsarchitekten GmbH, Berlin, wird Grundlage für die zukünftige Revitalisierung der Parkanlage von Schloss Morsbroich.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gewinnerbüro POLA Landschaftsarchitekten GmbH, Berlin, mit der Erarbeitung der weiteren Planung inkl. Ausführungsplanung als Grundlage für die bauliche Realisierung zu beauftragen.
- Aufgrund
des ökologisch sensiblen Siegerentwurfes ist aus Sicht der unteren
Naturschutzbehörde die Umsetzung in allen Entwurfselementen mit dem heutigen
Landschaftsplan umsetzbar. In der nun zu beauftragenden detaillierten
Planung sind alle weiteren Möglichkeiten auszuschöpfen, den Eingriff so sensibel
wie möglich zu gestalten.
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Ergänzung zur Vorlage Nr. 2020/3389/1 ersetzt die Ursprungsvorlage
Nr. 2020/3389.
Durch den neuen Beschlusspunkt 3 hat sich die Vorlage „2. Änderung des Landschaftsplans Schlosspark Morsbroich“ Nr. 2020/3379 erledigt.
Ausgangssituation:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 01.07.19 mit der Vorlage Nr. 2019/2976 beschlossen, einen Zuwendungsantrag für die Revitalisierung des Schlossparks Morsbroich beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen, um in der 2. Phase des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ berücksichtigt zu werden. Den entsprechenden Förderantrag hat die Verwaltung am 12.12.2019 beim BBSR gestellt. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 20.12.2019 bewilligt. Die abschließende baufachliche Prüfung kann in Absprache mit dem Fördermittelgeber erst mit Einreichung der Entwurfspläne und der erforderlichen Kostenberechnung nach DIN 276 erfolgen.
Ferner hat der Rat mit der Vorlage Nr.
2019/3077 am 29.08.2019 beschlossen, für die Planung des Schlossparks
Morsbroich einen freiraumplanerischen Wettbewerb durchführen zu lassen. Ebenfalls
beschlossen wurde die Besetzung des Preisgerichts für den Wettbewerb.
Inhalte und Verfahren des Wettbewerbs:
Mit der Durchführung des ausgeschriebenen Realisierungswettbewerbs für
den Park von Schloss Morsbroich sollten Gestaltungs- und Lösungsvorschläge für
eine nachhaltige, denkmalgerechte und naturverträgliche Revitalisierung der
äußeren Parkanlage erarbeitet werden.
Hinweis: Der Außenpark von Schloss Morsbroich ist gemäß Landschaftsplan
der Stadt Leverkusen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Als Ideenteil ohne derzeitige Realisierungsabsicht sollten von den
Teilnehmern Vorschläge zur Optimierung der Eingangssituation „Schloss, Obstgut,
Parkplatz“ erarbeitet werden.
Der Wettbewerb wurde als nichtoffener, zweiphasiger Wettbewerb gemäß den
Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) ausgelobt und bekannt gemacht.
Der Wettbewerb ist bei der Architektenkammer NRW unter der Nummer W 52/19
registriert. Insgesamt wurden sechs Landschaftsarchitekturbüros für den
Wettbewerb ausgewählt.
Folgende Büros wurden direkt zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen:
- LILL + SPARLA, Köln,
- ENEA, Rapperswill-Jona,
Schweiz,
- POLA
Landschaftsarchitekten, Berlin,
- FSWLA
Landschaftsarchitektur, Düsseldorf,
- JKL Junker und Kollegen,
Osnabrück,
- CLUB 94
Landschaftsarchitekten, Köln.
Zeitschiene und Ablauf des Wettbewerbs:
29.10.2019: Auftaktveranstaltung
Preisgerichtsvorbesprechung sowie Einführungskolloquium und Beteiligung
der Öffentlichkeit. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde den teilnehmenden
Büros die Wettbewerbsaufgabe detailliert vorgestellt. Zusätzlich hatten die
Büros die Möglichkeit zur Stellung von Rückfragen bzw. Verständnisfragen. Im
Anschluss an die Fachveranstaltungen waren die Bürgerinnen und Bürger
eingeladen, ihre Vorstellungen und Wünsche in Bezug auf die künftigen Nutzungen
und Maßnahmen darzustellen. Die Veranstaltung wurde protokolliert, das
Protokoll wurde (ergänzt um die Beantwortung der eingegangenen schriftlichen
Nachfragen) allen Teilnehmenden zugesandt. Beginn der Bearbeitungsphase Stufe
1, Dauer: vier Wochen.
18.11.2019: Ende der Bearbeitungsfrist Stufe 1 - Abgabe der Konzeptideen
Formale und technische Vorprüfung der Konzeptideen durch das den
Wettbewerb betreuende Büro Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH (Büro ISR)
sowie Vertreterinnen und Vertreter der KSL, des Dezernats IV und der
Fachbereiche Stadtplanung, Stadtgrün, Bauaufsicht/Untere Denkmalbehörde, Umwelt,
dem Mobilitätsmanager sowie einem Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz.
28.11.2019: (nichtöffentlich) 1. Preisgerichtssitzung
Zwischenprüfung der anonymisiert eingereichten Konzeptideen durch das 13köpfige Preisgericht zum Wettbewerb bestehend aus sieben stimmberechtigten Fachpreisrichterinnen und -richtern (renommierte Landschaftsarchitektinnen und -architekten, sowie die Baudezernentin) sowie sechs stimmberechtigten Sachpreisrichterinnen und -richtern (Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Opladen Plus und der BÜRGERLISTE und des BBSR). Darüber hinaus wirkten der Dezernent für Bürger, Umwelt und Soziales sowie Vertreterinnen und Vertreter der Oberfinanzdirektion als Berater ohne Stimmberechtigung mit. Die Ergebnisse wurden den teilnehmenden Büros als Hinweise, Ratschläge und Empfehlungen für die weitere Bearbeitung ihrer Konzepte für die Stufe 2 bis zur Abgabe mitgeteilt.
11.02.2020: Ende der Bearbeitungsfrist Stufe 2 - Abgabe der Wettbewerbsbeiträge
Formale und detaillierte technische Vorprüfung der eingegangenen
Beiträge durch das Büro ISR sowie durch Vertreterinnen und Vertreter der KSL,
des Dezernats IV und der Fachbereiche Stadtplanung, Stadtgrün, Bauaufsicht/Untere
Denkmalbehörde, Umwelt sowie dem Mobilitätsmanager und einem Vertreter des
Landesbetriebes Wald und Holz.
28.02.2020: (nichtöffentlich) 2.
Preisgerichtssitzung
Beschluss des Preisgerichts, welcher Entwurf
der Stadt zur weiteren Bearbeitung empfohlen wird und Entscheidung über die Vergabe
der Preisgelder.
März 2020: Öffentliche Ausstellung der
Wettbewerbsbeiträge für vier Wochen im Rathaus der Stadt Leverkusen (5.OG).
Bei Erarbeitung der Vorlage stand somit die
Empfehlung des Preisgerichts noch nicht fest. Das Ergebnis der Sitzung und die
Preisträger aus dem Wettbewerb sowie weitere Einzelheiten wurden daher in den
Sitzungen der Vorgremien bekannt gegeben bzw. vorgetragen.
Weitere Vorgehensweise:
Der Wettbewerbsentscheid bildet die Grundlage für den
Beschluss zur Beauftragung des Gewinnerbüros. Zielsetzung ist dabei die für die
Förderung notwendige Erarbeitung der Entwurfsplanung des Schlossparks inkl.
Kostenberechnung bis Sommer 2020. Die Entwurfsplanung dient ferner der Erarbeitung
eines Pflege- und Entwicklungsplans, damit das Ergebnis der Revitalisierung der
Parkanlage durch fachgerechte Pflegemaßnahmen nachhaltig und langfristig
gesichert wird.
Nach erfolgter Zustimmung zu dieser Vorlage müssen als nächster
Arbeitsschritt kurzfristig die Aufträge für die anstehenden Leistungen der
Freianlagenplanung (stufenweise Beauftragung) sowie des Pflege- und
Entwicklungsplans auf Grundlage der aktuellen Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure an die Planer des Gewinnerentwurfs abgeschlossen und erteilt
werden.
Kosten:
Für die spätere Planung und Bauleitung der Freiflächen entstehen nach
jetzigem Stand Kosten von insgesamt rund 192.000 € brutto für das nach
Wettbewerbsentscheid zu beauftragende Planungsbüro. Hinzu kommen Kosten in Höhe
von rd. 20.000 € brutto für den Pflege- und Entwicklungsplan. Die
Planungskosten sind förderfähig.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die
beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Karl / FB 61 / 406 -6120
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Für den Schlosspark Morsbroich wurde ein Planungswettbewerb als Bestandteil des Förderantrags und der notwendigen Entwurfsplanung durchgeführt. Über das Ergebnis und die Empfehlung des Preisgerichts soll beraten und beschlossen werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Mittel stehen
im durch den Rat beschlossenen Wirtschaftsplan der KulturStadtLev (KSL) zur
Verfügung. Die weitere Finanzierung des Projekts erfolgt in den Jahren 2020 ff.
Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan der KSL einzuplanen.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Baukosten und Unterhaltungskosten sind vom Entwurf abhängig
und können erst im Rahmen der weiteren Planung konkretisiert werden.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Instandhaltungskosten sowie kalkulatorische Kosten fallen erst nach Fertigstellung der geplanten Maßnahmen an.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Herr Reichwaldt / KSL / 4110
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Mit Zuwendungsbescheid vom 20.12.2019 wurden die im Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus 2018/19“ beantragten Fördermittel bewilligt. Die Planungsleistungen inklusive der Kostenberechnung sind als Grundlage für die baufachliche Prüfung des Fördermittelgebers in Zusammenhang mit dem Gesamtförderantrag für das Projekt zwingend bis Mitte 2020 erforderlich.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] |
[nein] |
[ja] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.
a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse sowie regelmäßige Information
zum |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der
äußersten Dringlichkeit:
Da aufgrund der aktuellen Entwicklung die Vorlage nicht wie ursprünglich vorgesehen im März-Turnus in den politischen Gremien beraten und entschieden werden kann, ist eine dringliche Entscheidung zwingend erforderlich. Die Entscheidung zur Beauftragung des Gewinnerbüros POLA Landschaftsarchitekten GmbH, Berlin, ist nicht aufschiebbar.