Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Aufstellung von Kolumbarienwänden und –stelen auf dem Friedhof Lützenkirchen zu. Die Baukosten werden auf 78.000 € festgesetzt. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe im Haushaltsplan.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Auch aus dem Raum Lützenkirchen wurde immer wieder der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, Kolumbarien aufzustellen. Diesem Wunsch kommt die Verwaltung hiermit nach. Ob über die hier geplanten Kolumbarien hinaus noch weitere Kolumbarien aufgestellt werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Die Verwaltung möchte nur bedarfsorientiert agieren; durch die in naher Zukunft freiwerdenden Urnenkammern und die beabsichtigte Aufstellung der drei Urnenwände ist der Bedarf aller Voraussicht nach gedeckt. Leerstände aufgrund eines Überangebotes werden vermieden.
Bei den abgebildeten Fotos im Plan handelt es sich lediglich um Symbolbilder um einen annähernden Eindruck zu vermitteln, wie die angedachten Urnenwände aussehen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/ Fachbereich / Telefon: Herr
Witowski, FB 67, 406 - 6712
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Anlage und der Betrieb von Friedhöfen sind eine gesetzliche, kommunale Pflichtaufgabe. Die Bestattung in Kolumbarien ist in der materiellen Satzung als Wahlleistung vorgesehen. Ebenso existiert eine Gebühr in der Gebührensatzung.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die notwendigen Finanzmittel sind im Haushaltsplan wie folgt etatisiert:
Finanzstelle 67001310011002 / Finanzposition 783300, 104.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Baukosten 78.000 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
Abschreibungen 1.300 € p. a.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en)
und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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