- Notwendige Baumfällung im Stadtbezirk III
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unter- zeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Fällung einer Linde an der Heinrich-Lübke-Straße zu.
Leverkusen, 25.03.2020
gezeichnet:
Schönberger Pockrand
Bezirksvorsteher stv. Bezirksvorsteher
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Ergänzung zur Vorlage Nr. 2020/3467/1 ersetzt die Ursprungsvorlage Nr. 2020/3467.
Bei einer turnusgemäßen Baumkontrolle in der Heinrich-Lübke-Straße wurde festgestellt, dass der Baum Nr. 8 aus Gründen der Verkehrssicherheit innerhalb eines Monats nach Feststellung des Schadens gefällt werden muss. Nähere Einzelheiten können der Fällliste (s. Anlage) entnommen werden.
Eine Nachpflanzung wird an gleicher Stelle erfolgen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Hammer, FB 67, 406 - 6730
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Entfällt, da Fällung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Entfällt, da Fällung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Aufgrund der Starkwindereignisse Anfang/Mitte Februar 2020 wurde mit der Einbringung dieser Vorlage gewartet, um evtl. weitere notwendige Baumfällungen noch in diesem Turnus einbringen zu können. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Stürme keine weiteren gravierenden Auswirkungen gehabt haben.
Da der genannte Baum aus Sicherheitsgründen innerhalb eines Monats gefällt werden muss, ist eine kurzfristige Entscheidung erforderlich.