Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Notwendige Baumfällung im Stadtbezirk III
Vorlage
2020/3467/1
Aktenzeichen
01-40-2020/3467-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.   Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unter-            zeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

            Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Fällung einer Linde an der Heinrich-Lübke-Straße zu.

 

Leverkusen, 25.03.2020

 

 

gezeichnet:

Schönberger                                                              Pockrand

Bezirksvorsteher                                                       stv. Bezirksvorsteher

 

 

II.  Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Die Ergänzung zur Vorlage Nr. 2020/3467/1 ersetzt die Ursprungsvorlage Nr. 2020/3467.

 

Bei einer turnusgemäßen Baumkontrolle in der Heinrich-Lübke-Straße wurde festgestellt, dass der Baum Nr. 8 aus Gründen der Verkehrssicherheit innerhalb eines Monats nach Feststellung des Schadens gefällt werden muss. Nähere Einzelheiten können der Fällliste (s. Anlage) entnommen werden.

 

Eine Nachpflanzung wird an gleicher Stelle erfolgen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, FB 67, 406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Entfällt, da Fällung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Entfällt, da Fällung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Aufgrund der Starkwindereignisse Anfang/Mitte Februar 2020 wurde mit der Einbringung dieser Vorlage gewartet, um evtl. weitere notwendige Baumfällungen noch in diesem Turnus einbringen zu können. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Stürme keine weiteren gravierenden Auswirkungen gehabt haben.

 

Da der genannte Baum aus Sicherheitsgründen innerhalb eines Monats gefällt werden muss, ist eine kurzfristige Entscheidung erforderlich.