Beschlussentwurf:
1. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt entsprechend dem für das Kindergartenjahr 2020/2021 festgelegten Kontingent, die städtischen Kindertageseinrichtungen „Heinrich-Lübke-Str. 142“ und „Masurenstraße 3“ dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Weiterqualifizierung als Familienzentren vorzuschlagen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die Fördermittel für die genannten Kindertageseinrichtungen in Höhe von jeweils 20.000,00 € zu beantragen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Mit Schreiben vom 04.03.2020 teilte das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass im Bereich des Jugendamtes Leverkusen im Kindergartenjahr 2020/2021 zwei Einrichtungen zu einem Familienzentrum weiterqualifiziert werden können.
Für das genannte Kindergartenjahr schlägt die Verwaltung vor, dem Ministerium die städtischen Tageseinrichtungen „Heinrich-Lübke-Str. 142“ und „Masurenstraße 3“ zur Weiterqualifizierung als Familienzentren zu empfehlen. Die Auswahl der genannten Einrichtungen wurde mit den Teilnehmenden der AG nach § 78 SGB VIII Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege abgestimmt. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgte auf der Grundlage der in der Anlage ausgewiesenen Indikatoren.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Carl, FB 51, 406 - 5117
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Familienzentren werden nach Zuteilung im Auftrag des Landes auf der Grundlage von § 42 Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung eingerichtet. Für die damit verbunden zusätzlichen Aufgaben stellt das Land dem jeweiligen Familienzentrum/Träger pro Kindergartenjahr 20.000,00 € zur Verfügung.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Produkt: 060502
Produktgruppe: 0605
Innenauftrag: 510006050202
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine. Bei den Landesmitteln handelt es sich um einen sogenannten „durchlaufenden Posten“. Der Betrag wird direkt an den in der Vorlage genannten Träger/Kindertageseinrichtung weitergeleitet.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
s. Ausführungen zu B)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |