Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Projektaufruf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 07.02.2020 zur 2. Staffel Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung
Vorlage
2020/3521
Aktenzeichen
ZFM-Smart Cities-ht
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

1.    Die Stadt Leverkusen beteiligt sich am Förderprogramm des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat „Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung“, 2. Staffel.

 

2.    Die Verwaltung wird eine entsprechende Bewerbung fristgerecht ausarbeiten und diese bis spätestens 20.05.2020 einreichen.

 

3.    Bei erfolgreicher Bewerbung werden bei Bewilligung die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von max. 35 % der förderfähigen Kosten für den Zeitraum 2020 bis 2027 bereitgestellt.

 

4.    Die Stadt Leverkusen wird als Modellkommune die Smart Cities Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta berücksichtigen.

 

5.    Die Stadt Leverkusen wird als Modellkommune Smart Cities die Strategie in einem partizipativen Verfahren unter Einbezug aller Stakeholder (Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtverwaltung/Beteiligungsunternehmen und Bürgerschaft) gestalten und umsetzen. Dabei versteht sich „Smart City“ nicht bloß als sektorales Projekt, sondern soll die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung diskutieren und gestalten.

 

6.    Die Verwaltung wird am Erfahrungsaustausch innerhalb der Modellprojekte Smart Cities und darüber hinaus proaktiv und regelmäßig mitwirken.

 

II.   Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die zweite Staffel der Modellprojekte „Smart Cities“ ausgelobt. (www.smart-cities-made-in.de). Über einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend ab 2019, werden in vier Staffeln rund 50 Modellprojekte mit ca. 750 Mio. € gefördert. Für die Modellprojekte der zweiten Staffel stehen über 150 Mio. € zur Verfügung.

 

Die Modellprojekte Smart Cities stehen in der 2. Staffel unter dem Motto:

 

Gemeinwohl und Netzwerkstadt/Stadtnetzwerk.

 

„Sie gestalten die Digitalisierung in den Kommunen strategisch und zielgeleitet im Sinne der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung und des Gemeinwohls aktiv. Sie entwickeln mit den Akteuren und Netzwerken vor Ort Ziele und Wege, um diese zu erreichen. Sie erkennen Chancen und Risiken der digitalen Transformation für eine zukunftsorientierte und verantwortungsvolle Stadtentwicklung frühzeitig, nutzen die Chancen und vermeiden Fehlentwicklungen. Sie berücksichtigen die vielfältigen sozialen, ökonomischen und baulich-räumlichen Netzwerke innerhalb einer Kommune. Sie arbeiten im Netzwerk mehrerer Kommunen kooperativ zusammen und dienen dem Netzwerk aller deutscher Kommunen.“

 

Gefördert werden kommunale, fachübergreifende und raumbezogene Strategien sowie deren Umsetzung für die nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung und den dafür notwendigen Kompetenzaufbau. Dabei spielen die Hauptkategorien Zukunftsfähigkeit, Skalierbarkeit und Übertragbarkeit im besonderen Maße eine Rolle. Die Modellprojekte Smart Cities verknüpfen Anforderungen der integrierten Stadtentwicklung mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) und den neuen Chancen der Digitalisierung (Merkblatt 436 KFW).

 

Kommunen erhalten Zuschüsse in Höhe von maximal 65 % oder, bei bestehender Haushaltsnotlage, 90 %. Dies entspricht bei einer max. Ausschöpfung der Fördersumme von 17,5 Mio. € (Phase A und B) einem Eigenanteil von 6,125 Mio. € über einen Zeitraum von 7 Jahren. Die Kommunen können ihren Eigenanteil durch die Einbeziehung von Finanzmitteln Dritter (kommunale oder regionale Unternehmen oder Stiftungen, Länder, Europäische Union – soweit die dortigen Fördervorschriften dies freistellen) um bis zu 50 % reduzieren.

 

Die Akquise von Drittmitteln zur theoretisch möglichen Reduzierung des Eigenanteils auf 17,5 % bzw. 5 % werden durch die Verwaltung geprüft.

 

In einem ersten Schritt sollen zunächst kommunale und fachübergreifende Strategien und Konzepte entwickelt (Phase A: 24 Monate) und im zweiten Schritt (Phase B: max. 5 Jahre) umgesetzt werden. Die Entwicklung und deren Umsetzung sollen sich nicht auf sektoralen Ansätzen erschöpfen und der räumliche Bezug sollte grundsätzlich gesamtstädtisch sein. Bei mehr als 100.000 Einwohnern können auch Strategien für Teilräume förderfähig sein. Die Auswahl ist in ihrer gesamtstädtischen Wirkung zu begründen und die teilräumliche Strategie muss als Pilotprojekt den Anspruch auf Skalierung auf das gesamte Stadtgebiet der Kommune verfolgen.

Zum Erfahrungsaustausch innerhalb der Modellprojekte Smart Cities und darüber hinaus gehören unter anderem:

 

·         aktive Mitwirkung an der laufenden Begleitforschung,

·         Erfahrungs- und Wissenstransfer innerhalb der Modellprojekte bei der Dialogplattform Smart Cities und darüber hinaus

·         beobachtende Teilnahme anderer Kommunen, die Teil der Modellprojekte sind,

·         Wissens- und Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen, die ähnliche Ziele und Herausforderungen haben, auch wenn diese nicht zu den unmittelbar geförderten Modellprojekten zählen,

·         Veröffentlichung von aus Mitteln der Modellprojekte Smart Cities beauftragten Softwarelösungen als Open-Source bzw. freie Software inkl. Dokumentation.

 

Vorarbeiten/Projektideen

Das Förderprogramm Smart Cities eröffnet für die Stadt Leverkusen die Möglichkeit, bei einer erfolgreichen Bewerbung und unter Beachtung der Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta, die Erarbeitung einer integrierten Smart-City-Strategie. Dabei können verschiedene Strategien wie z. B. der Masterplan Green City (Vorlage Nr. 2018/2486), der Luftreinhalteplan (Vorlage Nr. 2017/18888) oder das Mobilitätskonzept 2030+ (Vorlage Nr. 2020/3400) als Rahmenbedingungen dienen und in eine Gesamtstrategie unter den Aspekten der Vernetzung und digitalen Transformation zusammengeführt werden. Weitere Schwerpunktthemen können während des Strategieentwicklungsprozesses einfließen. Dabei kann der Entwicklungsprozess durch externe Berater, Gutachter oder Moderatoren unterstützt werden. In dieser ersten Phase können auch erste kleinere Investitionen umgesetzt werden.

 

In einem ersten Arbeitstreffen konnten zur Teilnahme am Smart Cities Förderprogramm folgende Akteure gewonnen werden:

 

·         AVEA GmbH & Co. KG,

·         Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG,

·         Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH,

·         Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR,

·         wupsi GmbH,

·         Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH.

 

Die Akteure übernehmen eine aktive Rolle im Rahmen der Strategie- und Umsetzungsphase.

 

Erste Projektskizzen wurde bereits durch die Akteure entwickelt und sind Grundlage für eine Bewerbung und des vorliegenden Kosten- und Finanzierungsplans. Die hier aufgeführten Kosten für die Phasen A und B sind geschätzt. Die einzelnen Kostenpositionen können sich innerhalb des Kostenrahmes einer Phase im Zuge des Projektablaufs durchaus noch verschieben und dies ist zulässig. Eine nachträgliche Erhöhung der Fördersumme ist jedoch ausgeschlossen.

 

Durch die aktuelle Corona-Pandemielage ist eine tiefergehende Abstimmung und Erarbeitung von Projekten nur begrenzt möglich.

 

Raumbezüge in der Strategie

Als Ausgangspunkt für die zu entwickelnde Strategie wird als Teilraum das Quartier Manfort vorgeschlagen. Exemplarisch sollen hier die Pilotprojekte umgesetzt und eine Skalierbarkeit auf das gesamte Stadtgebiet herausgearbeitet werden. Das Quartier kann somit als Treiber einer modernen „smarten“ Stadt dienen und in der Realität erprobt werden.

 

Mit dem Handlungsprogramm „GLIM - Gemeinsam leben in Manfort“, welches als Vorstufe eines Stadtentwicklungskonzeptes verstanden werden kann, wurden bereits bestehende Problemlagen und Handlungsfelder des Quartiers herausgearbeitet. Durch die Verzahnung der erarbeiteten Handlungsfelder mit den Potenzialen einer Smart City Strategie kann die Verschränkung von moderner Stadtentwicklung mit den Potenzialen der Digitalisierung erfolgen und zielführend gestaltet werden.

 

So ist z. B. ein Handlungsbereich die starke Verschmutzung des Stadtteils sowie die hohen Immissions- und Emissionsbelastungen. Die ersten Projektskizzen stellen sich u. a. dieser Herausforderung und bieten durch deren Umsetzung die Möglichkeit einer zukunftsgerichteten Weiterentwicklung im Digitalisierungs- und Transformationsprozess.

 

Organisatorische Zuordnung und personelle Kapazitäten

Die Smart Cities Charta sieht vor, dass die „Steuerung des Digitalisierungsprozesses“ organisatorisch festgelegt sein sollte. Hierfür benötigt die Kommunalverwaltung von den politisch verantwortlichen Gremien einen klaren Auftrag, der die Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten regelt.

 

Die Gesamtverantwortung für das Themengebiet „Digitalisierung“ liegt in der Zuständigkeit des Dezernates für Finanzen, Recht und Ordnung.

 

Die Erarbeitung und Umsetzung einer Smart Cities Strategie wird voraussichtlich weitere Ressourcen benötigen, die im Zuständigkeitsbereich des Beauftragten aus dem Verwaltungsvorstand für den Digitalisierungsprozess bei Bedarf platziert wird. Über eine nähere Ausgestaltung ist bei erfolgreichem Bewerbungsausgang zu entscheiden.

 

Für die Begleitung des Smart City Prozesses und die Umsetzung der Projekte können, sofern die personellen Ressourcen nicht ausreichen, im Kosten- und Finanzierungsplan Personal- und Sachkosten angesetzt werden. Diese Möglichkeit wurde im vorliegenden Kosten- und Finanzierungsplan für den gesamten Projektzeitraum berücksichtigt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hilgert, Dez. II, 406 - 8824

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die buchungstechnische Etatisierung sowie die Aufteilung auf konsumtive und investive Positionen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Förderquote

max. förderfähige Kosten 17,5 Mio. €

65%

90%

Fördermittel 2020 bis 2027

11.375.000 €

15.750.000 €

max. Eigenanteil 2020 bis 2027

6.125.000 €

1.750.000 €

 

Nach einer ersten Ideenfindung verteilen sich die Projektkosten und der maximale Eigenanteil i. H. v. 35 % voraussichtlich wie folgt auf die Jahre 2020 bis 2027:

 

Phase A

2020

2021

voraussichtliche Projekt-

kosten

975.975 €

1.528.475 €

davon Eigenanteil 35 %

341.591 €

534.966 €

davon Fördermittel

634.384 €

993.509 €

 

Phase B

2022

2023

2024

2025

2026

2027

voraussichtliche Projekt-

kosten

2.606.950 €

3.776.950 €

2.316.950 €

2.146.950 €

2.141.950 €

2.007.550 €

davon Eigenanteil 35 %

912.433 €

1.321.933 €

810.933 €

751.433 €

749.683 €

702.643 €

Fördermittel

1.694.518 €

2.455.018 €

1.506.018 €

1.395.518 €

1.392.268 €

1.304.908 €

 

Da sich der Kosten- und Finanzierungsplan im Rahmen der Phasen A und B noch verändern kann, kann die genaue Verteilung auf die einzelnen Haushaltsjahre noch nicht vorgenommen werden und wird bei Konkretisierung nachgeliefert.

 

Die Verwaltung sagt die Bereitstellung des notwendigen Eigenanteils für den Projektzeitraum 2020 bis 2027 i. H. v. max. 6,125 Mio. € im Rahmen der bestehenden Haushaltssatzung, notfalls durch den Erlass einer Nachtragssatzung, zu. Vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtstädtischen Finanzlage (Corona) kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Zusage über die Herkunft der Deckungsmittel getätigt werden.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Dezernat II – Frau Hilgert

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Dezernat II – Frau Hilgert

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Als Modellkommune Smart Cities hat die Stadt Leverkusen den Gestaltungsprozess partizipativ zu gestalten und umzusetzen. Damit eine hohe Beteiligung und Einbindung aller Betroffenen gewährleistet wird, können u. a. Runde Tische, Workshops, Bürgerbefragungen bzw. Online-Befragungen durchgeführt werden. Die Art und Weise des Beteiligungs- und Zusammenarbeitsprozesses ist, bei einer erfolgreichen Bewerbung, noch festzulegen.

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Der Förderantrag muss bis zum 20.05.2020 über das Onlineportal gestellt sein. Der Fördergeber hat die Bewerbungsfrist am 27.03.2020 verlängert (abgerufen auf https://www.smart-cities-made-in.de/ am 30.03.2020). Da der Rat der Stadt Leverkusen voraussichtlich nicht mehr bis zu diesem Zeitpunkt tagt, sind die vorgenannten Beschlüsse, welche Voraussetzung für eine Bewerbung am Förderprogramm sind, im Wege einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW erforderlich.

 

Aus diesem Grund ist diese Vorlage als dringliche Entscheidung für den Hauptausschuss formuliert, die dem Rat der Stadt Leverkusen in dessen nächster Sitzung zur Genehmigung vorgelegt wird.

 

Der Ratsbeschluss kann bis zum 31.07.2020 über das Bewerbungsportal nachgereicht werden.