- Projektaufruf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 07.02.2020 zur 2. Staffel Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
1. Die Stadt Leverkusen beteiligt sich am Förderprogramm des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat „Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung“, 2. Staffel.
2. Die Verwaltung wird eine entsprechende Bewerbung fristgerecht ausarbeiten und diese bis spätestens 20.05.2020 einreichen.
3.
Bei erfolgreicher Bewerbung werden bei
Bewilligung die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von max. 35 % der
förderfähigen Kosten für den Zeitraum 2020 bis 2027 bereitgestellt.
4. Die Stadt Leverkusen wird als Modellkommune die Smart Cities Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta berücksichtigen.
5. Die Stadt Leverkusen wird als Modellkommune Smart Cities die Strategie in einem partizipativen Verfahren unter Einbezug aller Stakeholder (Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtverwaltung/Beteiligungsunternehmen und Bürgerschaft) gestalten und umsetzen. Dabei versteht sich „Smart City“ nicht bloß als sektorales Projekt, sondern soll die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung diskutieren und gestalten.
6.
Die Verwaltung wird am Erfahrungsaustausch
innerhalb der Modellprojekte Smart Cities und darüber hinaus proaktiv und
regelmäßig mitwirken.
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die zweite Staffel
der Modellprojekte „Smart Cities“ ausgelobt. (www.smart-cities-made-in.de). Über einen Zeitraum von zehn Jahren,
beginnend ab 2019, werden in vier Staffeln rund 50 Modellprojekte mit ca. 750
Mio. € gefördert. Für die Modellprojekte der zweiten Staffel stehen über 150
Mio. € zur Verfügung.
Die Modellprojekte
Smart Cities stehen in der 2. Staffel unter dem Motto:
Gemeinwohl und
Netzwerkstadt/Stadtnetzwerk.
„Sie gestalten die
Digitalisierung in den Kommunen strategisch und zielgeleitet im Sinne der
integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung und des Gemeinwohls aktiv. Sie entwickeln
mit den Akteuren und Netzwerken vor Ort Ziele und Wege, um diese zu erreichen.
Sie erkennen Chancen und Risiken der digitalen Transformation für eine
zukunftsorientierte und verantwortungsvolle Stadtentwicklung frühzeitig, nutzen
die Chancen und vermeiden Fehlentwicklungen. Sie berücksichtigen die
vielfältigen sozialen, ökonomischen und baulich-räumlichen Netzwerke innerhalb
einer Kommune. Sie arbeiten im Netzwerk mehrerer Kommunen kooperativ zusammen
und dienen dem Netzwerk aller deutscher Kommunen.“
Gefördert werden
kommunale, fachübergreifende und raumbezogene Strategien sowie deren Umsetzung
für die nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung und den dafür notwendigen
Kompetenzaufbau. Dabei spielen die Hauptkategorien Zukunftsfähigkeit, Skalierbarkeit
und Übertragbarkeit im besonderen Maße eine Rolle. Die Modellprojekte
Smart Cities verknüpfen Anforderungen der integrierten Stadtentwicklung mit den
drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) und den
neuen Chancen der Digitalisierung (Merkblatt
436 KFW).
Kommunen erhalten Zuschüsse in Höhe von maximal 65 % oder, bei bestehender Haushaltsnotlage, 90 %. Dies entspricht bei einer max. Ausschöpfung der Fördersumme von 17,5 Mio. € (Phase A und B) einem Eigenanteil von 6,125 Mio. € über einen Zeitraum von 7 Jahren. Die Kommunen können ihren Eigenanteil durch die Einbeziehung von Finanzmitteln Dritter (kommunale oder regionale Unternehmen oder Stiftungen, Länder, Europäische Union – soweit die dortigen Fördervorschriften dies freistellen) um bis zu 50 % reduzieren.
Die Akquise von Drittmitteln zur theoretisch möglichen Reduzierung des Eigenanteils auf 17,5 % bzw. 5 % werden durch die Verwaltung geprüft.
In einem ersten Schritt sollen zunächst kommunale und fachübergreifende Strategien und Konzepte entwickelt (Phase A: 24 Monate) und im zweiten Schritt (Phase B: max. 5 Jahre) umgesetzt werden. Die Entwicklung und deren Umsetzung sollen sich nicht auf sektoralen Ansätzen erschöpfen und der räumliche Bezug sollte grundsätzlich gesamtstädtisch sein. Bei mehr als 100.000 Einwohnern können auch Strategien für Teilräume förderfähig sein. Die Auswahl ist in ihrer gesamtstädtischen Wirkung zu begründen und die teilräumliche Strategie muss als Pilotprojekt den Anspruch auf Skalierung auf das gesamte Stadtgebiet der Kommune verfolgen.
Zum Erfahrungsaustausch innerhalb der Modellprojekte Smart Cities und darüber hinaus gehören unter anderem:
· aktive Mitwirkung an der laufenden Begleitforschung,
· Erfahrungs- und Wissenstransfer innerhalb der Modellprojekte bei der Dialogplattform Smart Cities und darüber hinaus
· beobachtende Teilnahme anderer Kommunen, die Teil der Modellprojekte sind,
· Wissens- und Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen, die ähnliche Ziele und Herausforderungen haben, auch wenn diese nicht zu den unmittelbar geförderten Modellprojekten zählen,
· Veröffentlichung von aus Mitteln der Modellprojekte Smart Cities beauftragten Softwarelösungen als Open-Source bzw. freie Software inkl. Dokumentation.
Vorarbeiten/Projektideen
Das Förderprogramm Smart Cities eröffnet für die Stadt Leverkusen die
Möglichkeit, bei einer erfolgreichen Bewerbung und unter Beachtung der
Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta, die Erarbeitung
einer integrierten Smart-City-Strategie. Dabei können verschiedene Strategien
wie z. B. der Masterplan Green City (Vorlage Nr. 2018/2486), der
Luftreinhalteplan (Vorlage Nr. 2017/18888) oder das Mobilitätskonzept 2030+
(Vorlage Nr. 2020/3400) als Rahmenbedingungen dienen und in eine Gesamtstrategie
unter den Aspekten der Vernetzung und digitalen Transformation zusammengeführt
werden. Weitere Schwerpunktthemen können während des Strategieentwicklungsprozesses
einfließen. Dabei kann der Entwicklungsprozess durch externe Berater, Gutachter
oder Moderatoren unterstützt werden. In dieser ersten Phase können auch erste
kleinere Investitionen umgesetzt werden.
In einem ersten
Arbeitstreffen konnten zur Teilnahme am Smart Cities Förderprogramm folgende
Akteure gewonnen werden:
·
AVEA
GmbH & Co. KG,
·
Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co. KG,
·
Informationsverarbeitung
Leverkusen GmbH,
·
Technische
Betriebe der Stadt Leverkusen AöR,
·
wupsi
GmbH,
·
Wirtschaftsförderung
Leverkusen GmbH.
Die Akteure übernehmen eine aktive Rolle im Rahmen der Strategie- und Umsetzungsphase.
Erste Projektskizzen wurde bereits durch die Akteure
entwickelt und sind Grundlage für eine Bewerbung und des vorliegenden Kosten-
und Finanzierungsplans. Die hier aufgeführten Kosten für die Phasen A und B
sind geschätzt. Die einzelnen
Kostenpositionen können sich innerhalb des Kostenrahmes einer Phase im Zuge des
Projektablaufs durchaus noch verschieben und dies ist zulässig. Eine
nachträgliche Erhöhung der Fördersumme ist jedoch ausgeschlossen.
Durch die aktuelle
Corona-Pandemielage ist eine tiefergehende Abstimmung und Erarbeitung von
Projekten nur begrenzt möglich.
Raumbezüge in der Strategie
Als Ausgangspunkt für die zu entwickelnde Strategie wird als Teilraum das Quartier Manfort vorgeschlagen. Exemplarisch sollen hier die Pilotprojekte umgesetzt und eine Skalierbarkeit auf das gesamte Stadtgebiet herausgearbeitet werden. Das Quartier kann somit als Treiber einer modernen „smarten“ Stadt dienen und in der Realität erprobt werden.
Mit dem Handlungsprogramm „GLIM - Gemeinsam leben in Manfort“, welches als Vorstufe eines Stadtentwicklungskonzeptes verstanden werden kann, wurden bereits bestehende Problemlagen und Handlungsfelder des Quartiers herausgearbeitet. Durch die Verzahnung der erarbeiteten Handlungsfelder mit den Potenzialen einer Smart City Strategie kann die Verschränkung von moderner Stadtentwicklung mit den Potenzialen der Digitalisierung erfolgen und zielführend gestaltet werden.
So ist z. B. ein Handlungsbereich die starke Verschmutzung des Stadtteils sowie die hohen Immissions- und Emissionsbelastungen. Die ersten Projektskizzen stellen sich u. a. dieser Herausforderung und bieten durch deren Umsetzung die Möglichkeit einer zukunftsgerichteten Weiterentwicklung im Digitalisierungs- und Transformationsprozess.
Organisatorische Zuordnung und personelle Kapazitäten
Die Smart Cities Charta sieht vor, dass die „Steuerung des
Digitalisierungsprozesses“ organisatorisch festgelegt sein sollte. Hierfür
benötigt die Kommunalverwaltung von den politisch verantwortlichen Gremien
einen klaren Auftrag, der die Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten regelt.
Die
Gesamtverantwortung für das Themengebiet „Digitalisierung“ liegt in der
Zuständigkeit des Dezernates für Finanzen, Recht und Ordnung.
Die Erarbeitung und Umsetzung einer Smart Cities Strategie wird voraussichtlich weitere Ressourcen benötigen, die im Zuständigkeitsbereich des Beauftragten aus dem Verwaltungsvorstand für den Digitalisierungsprozess bei Bedarf platziert wird. Über eine nähere Ausgestaltung ist bei erfolgreichem Bewerbungsausgang zu entscheiden.
Für die Begleitung des Smart City Prozesses und die Umsetzung der Projekte können, sofern die personellen Ressourcen nicht ausreichen, im Kosten- und Finanzierungsplan Personal- und Sachkosten angesetzt werden. Diese Möglichkeit wurde im vorliegenden Kosten- und Finanzierungsplan für den gesamten Projektzeitraum berücksichtigt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Hilgert, Dez. II, 406 - 8824
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die buchungstechnische Etatisierung sowie die Aufteilung auf konsumtive und investive Positionen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Förderquote max.
förderfähige Kosten 17,5 Mio. € |
65% |
90% |
Fördermittel 2020 bis 2027 |
11.375.000
€ |
15.750.000
€ |
max. Eigenanteil 2020 bis 2027 |
6.125.000
€ |
1.750.000
€ |
Nach einer ersten Ideenfindung
verteilen sich die Projektkosten und der maximale Eigenanteil i. H. v. 35 %
voraussichtlich wie folgt auf die Jahre 2020 bis 2027:
Phase A |
2020 |
2021 |
voraussichtliche
Projekt- kosten |
975.975 € |
1.528.475 € |
davon Eigenanteil 35 % |
341.591
€ |
534.966
€ |
davon Fördermittel |
634.384
€ |
993.509
€ |
Phase B |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
voraussichtliche
Projekt- kosten |
2.606.950 €
|
3.776.950 €
|
2.316.950 €
|
2.146.950 €
|
2.141.950 €
|
2.007.550 €
|
davon
Eigenanteil 35 % |
912.433 € |
1.321.933 € |
810.933 € |
751.433 € |
749.683 € |
702.643 € |
Fördermittel |
1.694.518 € |
2.455.018 € |
1.506.018 € |
1.395.518 € |
1.392.268 € |
1.304.908 € |
Da sich der Kosten-
und Finanzierungsplan im Rahmen der Phasen A und B noch verändern kann, kann
die genaue Verteilung auf die einzelnen Haushaltsjahre noch nicht vorgenommen
werden und wird bei Konkretisierung nachgeliefert.
Die Verwaltung sagt
die Bereitstellung des notwendigen Eigenanteils für den Projektzeitraum 2020
bis 2027 i. H. v. max. 6,125 Mio. € im Rahmen der bestehenden Haushaltssatzung,
notfalls durch den Erlass einer Nachtragssatzung, zu. Vor dem Hintergrund der
aktuellen gesamtstädtischen Finanzlage (Corona) kann zum jetzigen Zeitpunkt
keine verbindliche Zusage über die Herkunft der Deckungsmittel getätigt werden.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Dezernat II – Frau Hilgert
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Dezernat II – Frau Hilgert
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Als Modellkommune Smart Cities hat die
Stadt Leverkusen den Gestaltungsprozess partizipativ zu gestalten und
umzusetzen. Damit eine hohe Beteiligung und Einbindung aller Betroffenen
gewährleistet wird, können u. a. Runde Tische, Workshops, Bürgerbefragungen
bzw. Online-Befragungen durchgeführt werden. Die Art und Weise des
Beteiligungs- und Zusammenarbeitsprozesses ist, bei einer erfolgreichen
Bewerbung, noch festzulegen. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Der Förderantrag muss bis zum 20.05.2020 über das Onlineportal
gestellt sein. Der Fördergeber hat die
Bewerbungsfrist am 27.03.2020 verlängert (abgerufen auf https://www.smart-cities-made-in.de/ am 30.03.2020). Da der Rat der Stadt Leverkusen voraussichtlich
nicht mehr bis zu diesem Zeitpunkt tagt, sind die vorgenannten Beschlüsse,
welche Voraussetzung für eine Bewerbung am Förderprogramm sind, im Wege einer
dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW
erforderlich.
Aus diesem Grund ist diese Vorlage als dringliche Entscheidung für den Hauptausschuss formuliert, die dem Rat der Stadt Leverkusen in dessen nächster Sitzung zur Genehmigung vorgelegt wird.
Der Ratsbeschluss kann bis zum 31.07.2020 über das Bewerbungsportal nachgereicht werden.