Betreff
Festsetzung des Weihnachtsmarktes in Wiesdorf für 2020 bis 2024
Vorlage
2020/3525
Aktenzeichen
301
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die Festsetzung des Weihnachtsmarktes in Leverkusen-Wiesdorf von Donnerstag vor Totensonntag bis zum 30. Dezember in den Jahren 2020 bis 2024.

 

Am 24. Dezember soll der Weihnachtsmarkt von 11:00 bis 14:00 Uhr geöffnet sein.

Am Totensonntag, am 25. und 26. Dezember ist der Weihnachtsmarkt geschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                                  In Vertretung

Richrath                                                   Märtens

 

Begründung:

 

Ein Antragsteller, der als Veranstalter u.a. von Weihnachtsmärkten tätig ist, stellte am 17.10.2019 den Antrag auf die weitere Festsetzung des Wiesdorfer Christkindchenmarktes für den Zeitraum von 5 Jahren. Gemäß der §§ 68 und 69 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Gewerbeüberwachung vom 10.12.74 (SGV NW 7101) - jeweils in der neuesten Fassung - ist der Weihnachtsmarkt als Spezialmarkt anzusehen und muss auf Antrag eines Veranstalters festgesetzt werden.

 

Durch Beschluss des Rates am 1. Dezember 2014 zur Vorlage Nr. 2014/0243 wurde der Christkindchenmarkt für die Jahre 2015 – 2019 festgesetzt. Gleichzeitig wurde aber auch entschieden, dass er erst Montag nach Totensonntag beginnen darf. Dies wurde durch Ratsbeschluss am 2. Mai 2016 wieder aufgehoben, so dass nunmehr seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird, den Weihnachtsmarkt (wie zuletzt auch) jeweils an dem vor Totensonntag liegenden Donnerstag beginnen zu lassen.

 

Bisher blieb der Weihnachtsmarkt in Wiesdorf am 24. Dezember geschlossen. Da aber an diesem Tage die Geschäfte und der Weihnachtsmarkt in Opladen vormittags geöffnet haben, hat dies der Antragsteller für den Wiesdorfer Weihnachtsmarkt ebenfalls beantragt. Die Verwaltung hält es für sinnvoll, die Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes an die der Ladenlokale in der Fußgängerzone anzupassen. So kann den Bürgern (wie auch in der gesamten Vorweihnachtszeit) ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt vor, während oder nach den letzten Besorgungen für das Weihnachtsfest ermöglicht werden. Nicht zuletzt verlassen sich die Bürger darauf, dass der Weihnachtsmarkt auch noch an diesem Tag geöffnet ist.

 

Aufgrund der überregionalen Bedeutung und der Größe des Wiesdorfer Weihnachtsmarktes wird die Festsetzung dem Rat der Stadt Leverkusen vorgelegt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Michael Schmidt, FB 30, ( 406 - 3010

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Etat.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Corona-bedingt hat sich in diesem Jahr die Planung und Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art bisher verzögert, da durch die Corona Schutzverordnung jegliche Veranstaltung untersagt wurde. In der aktuellen Fassung ist diese Regelung bis 31. August terminiert, sodass ein Ende der veranstaltungslosen Zeit absehbar scheint.

 

Viele Veranstalter beginnen jetzt mit den Planungen und Antragsstellungen, die ansonsten bereits zu Frühlingsanfang bei der Verwaltung eingereicht worden wären. Durch die beschäftigungslose Zeit haben viele Schaustellerinnen und Schausteller, Standbetreiberinnen und Standbetreiber sowie der Handel ihr Gewerbe einstellen müssen. Daher ist es heute schwieriger, die Plätze auf den Veranstaltungsflächen qualitativ hochwertig und den örtlichen Gegebenheiten angepasst, zu besetzen.

 

Da die Organisation eines Weihnachtsmarktes eine langfristige Planung benötigt, muss der Antrag noch am 18. Juni 2020 entschieden werden. Nur dadurch können die Verträge mit den Schaustellerinnen und Schaustellern und Standbetreiberinnen und Standbetreibern abgeschlossen werden, die für das Publikum des Stadtteils angemessen sind.