Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Festsetzung des Weihnachtsmarktes in Leverkusen-Wiesdorf von Donnerstag vor Totensonntag
bis zum 30. Dezember in den Jahren 2020 bis 2024.
Am 24. Dezember
soll der Weihnachtsmarkt von 11:00 bis 14:00 Uhr geöffnet sein.
Am Totensonntag, am
25. und 26. Dezember ist der Weihnachtsmarkt geschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Ein Antragsteller, der als Veranstalter u.a. von Weihnachtsmärkten tätig ist, stellte am 17.10.2019 den Antrag auf die weitere Festsetzung des Wiesdorfer Christkindchenmarktes für den Zeitraum von 5 Jahren. Gemäß der §§ 68 und 69 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Gewerbeüberwachung vom 10.12.74 (SGV NW 7101) - jeweils in der neuesten Fassung - ist der Weihnachtsmarkt als Spezialmarkt anzusehen und muss auf Antrag eines Veranstalters festgesetzt werden.
Durch Beschluss des Rates am 1. Dezember 2014 zur Vorlage Nr. 2014/0243 wurde der Christkindchenmarkt für die Jahre 2015 – 2019 festgesetzt. Gleichzeitig wurde aber auch entschieden, dass er erst Montag nach Totensonntag beginnen darf. Dies wurde durch Ratsbeschluss am 2. Mai 2016 wieder aufgehoben, so dass nunmehr seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird, den Weihnachtsmarkt (wie zuletzt auch) jeweils an dem vor Totensonntag liegenden Donnerstag beginnen zu lassen.
Bisher blieb der Weihnachtsmarkt in Wiesdorf am 24. Dezember
geschlossen. Da aber an diesem Tage die Geschäfte und der Weihnachtsmarkt in
Opladen vormittags geöffnet haben, hat dies der Antragsteller für den
Wiesdorfer Weihnachtsmarkt ebenfalls beantragt. Die Verwaltung hält es für
sinnvoll, die Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes an die der Ladenlokale in
der Fußgängerzone anzupassen. So kann den Bürgern (wie auch in der gesamten
Vorweihnachtszeit) ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt vor, während oder nach
den letzten Besorgungen für das Weihnachtsfest ermöglicht werden. Nicht zuletzt
verlassen sich die Bürger darauf, dass der Weihnachtsmarkt auch noch an diesem
Tag geöffnet ist.
Aufgrund der überregionalen Bedeutung und der Größe des Wiesdorfer Weihnachtsmarktes wird die Festsetzung dem Rat der Stadt Leverkusen vorgelegt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Michael
Schmidt, FB 30, ( 406
- 3010
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf den
städtischen Etat.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Corona-bedingt hat sich in diesem Jahr die Planung und Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art bisher verzögert, da durch die Corona Schutzverordnung jegliche Veranstaltung untersagt wurde. In der aktuellen Fassung ist diese Regelung bis 31. August terminiert, sodass ein Ende der veranstaltungslosen Zeit absehbar scheint.
Viele Veranstalter beginnen jetzt mit den Planungen und Antragsstellungen, die ansonsten bereits zu Frühlingsanfang bei der Verwaltung eingereicht worden wären. Durch die beschäftigungslose Zeit haben viele Schaustellerinnen und Schausteller, Standbetreiberinnen und Standbetreiber sowie der Handel ihr Gewerbe einstellen müssen. Daher ist es heute schwieriger, die Plätze auf den Veranstaltungsflächen qualitativ hochwertig und den örtlichen Gegebenheiten angepasst, zu besetzen.
Da die Organisation eines Weihnachtsmarktes eine langfristige Planung benötigt, muss der Antrag noch am 18. Juni 2020 entschieden werden. Nur dadurch können die Verträge mit den Schaustellerinnen und Schaustellern und Standbetreiberinnen und Standbetreibern abgeschlossen werden, die für das Publikum des Stadtteils angemessen sind.