Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum)
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW; Änderung des Wirtschaftsplans 2020; Höhe der Inanspruchnahme im Rahmen des Cashpoolings der Stadt Leverkusen; Erhöhung Eigenkapital
Vorlage
2020/3527
Aktenzeichen
201-01-06-11-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

I.    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

1. Nach § 113 Abs. 1 GO NRW wird den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen des Klinikums Leverkusen Weisung erteilt, der folgenden Änderung des Wirtschaftsplans 2020 des Klinikums Leverkusen zuzustimmen:

 

Der Höchstbetrag für Kassenkredite wird auf 20.000.000 € festgelegt.

 

2. Die Höhe der Inanspruchnahme im Rahmen des Cashpoolings der Stadt Leverkusen für die Klinikum Leverkusen gGmbH und die Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS) wird auf 20.000.000 € festgesetzt.

 

3.  Im Vorgriff auf die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 der Stadt Leverkusen wird beschlossen, das Eigenkapital der Klinikum Leverkusen gGmbH im Sinne der Begründung um 4.800.000 € zu erhöhen.

 

II.   Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Ausgangslage:

Das Klinikum wird das Jahr 2019 wird zum ersten Mal seit 2007 mit einem hohen Jahresfehlbetrag (Prognose rd. 2,4 Mio. €) abschließen. Gleichzeitig verschlechtert sich die Liquiditätslage der Gesellschaft kontinuierlich, wobei absehbar ist, dass das Klinikum diesen Trend zukünftig nicht aus eigener Kraft stoppen oder gar umkehren kann.

 

Verschärft und beschleunigt wird dieser Prozess gerade massiv durch die Entwicklungen im Rahmen der Corona-Krise: Die Krankenhäuser haben neue Vorgaben seitens der Bezirksregierung erhalten, wonach die Intensivkapazitäten der Kliniken zu verdoppeln sind. Diese Aufstockung geht zwangsläufig mit entsprechenden Investitionen daher. Gleichzeitig sind alle nicht zwingend medizinisch notwendigen übrigen Eingriffe und Behandlungen zurückgestellt worden, nicht zuletzt, um krankheitsbedingten Ausfällen des Klinikpersonals zu begegnen.

 

Um weitere negative Jahresergebnisse zu verhindern und die Liquidität des Klinikums zu sichern, sind die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

 

Zu 1. und 2.:

Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages des Klinikums Leverkusen ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der Klinikum Leverkusen gGmbH Weisung erteilt, dem Wirtschaftsplan 2020 des Klinikums zuzustimmen (Vorlage Nr. 2019/3278). Die Beschlussfassung in den Gremien des Klinikums erfolgte am 04.12.2019 unter dem Vorbehalt der endgültigen Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen.

 

Die Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH erwartet infolge der Corona-Krise aufgrund der zurückhaltenden Leistungsentwicklung seit Anfang des Jahres und der Veränderung des Finanzierungssystems eine problematische Liquiditätslage. Um eine kurzfristige Sicherstellung der Liquidität zu ermöglichen, ist die Erweiterung des Ermächtigungsrahmens für Kassenkredite unter Änderung des Wirtschaftsplans von bisher 15 auf 20 Mio. € geboten. Korrespondierend hierzu wird dem Klinikum und der KLS die Inanspruchnahme des städtischen Cashpoolings ebenfalls bis 20 Mio. € eingeräumt.

 

Hierdurch stehen beiden Gesellschaften die günstigeren Zinskonditionen der Stadt Leverkusen zur Verfügung.

 

Zu 3.:

Neben den durch die Corona-Krise verursachten Entwicklungen beeinflussen die folgenden Punkte die wirtschaftliche Situation des Klinikums:

 

- der zu erwartende Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von rd. 2.4 Mio. €,

- ein Verlustvortrag aus den Jahren 2004 bis 2007, den die Gesellschaft trotz durchgehend positiver Ergebnisse seit 2008 nicht hat ausgleichen können.

 

Diese Rahmenbedingungen gefährden auch die Umsetzung der lt. einem Gutachten zur wirtschaftlichen Situation des Klinikums aus November 2019 notwendigen Optimierung von Prozessen, der Kosten- und Erlösstruktur sowie des Leistungsspektrums. Es bedarf daher eines finanziellen Engagements der Gesellschafterin Stadt Leverkusen, um das Klinikum in die Lage zu versetzen, die notwendigen Maßnahmen organisatorischer, operativer und strategischer Art realisieren und zukünftig wieder positive Ergebnisse erwirtschaften zu können.

 

Daher wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Leverkusen eine Rückstellung in Höhe von 4.800.000 € zur Erhöhung des Eigenkapitals beim Klinikum gebildet, die kurzfristig zur Auszahlung kommen soll.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn, FB 20, 406 - 2042

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Auszahlung in Höhe von 4.800.000 aus der Rückstellung (Innenauftrag 970007150101)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Um kurzfristig die Sicherstellung der Liquidität der Klinikum Leverkusen gGmbH im Rahmen der Corona-Krise zu gewährleisten und Maßnahmen zur Prozessoptimierung einleiten zu können, ist die umgehende Beschlussfassung über alle Punkte dringend erforderlich.