- Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum)
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW; Änderung des Wirtschaftsplans 2020; Höhe der Inanspruchnahme im Rahmen des Cashpoolings der Stadt Leverkusen; Erhöhung Eigenkapital
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
1. Nach § 113 Abs. 1 GO NRW wird den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen des Klinikums Leverkusen Weisung erteilt, der folgenden Änderung des Wirtschaftsplans 2020 des Klinikums Leverkusen zuzustimmen:
Der Höchstbetrag für Kassenkredite wird auf 20.000.000 € festgelegt.
2. Die Höhe der Inanspruchnahme im Rahmen des Cashpoolings der Stadt Leverkusen für die Klinikum Leverkusen gGmbH und die Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS) wird auf 20.000.000 € festgesetzt.
3. Im Vorgriff auf die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 der Stadt Leverkusen wird beschlossen, das Eigenkapital der Klinikum Leverkusen gGmbH im Sinne der Begründung um 4.800.000 € zu erhöhen.
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Ausgangslage:
Das Klinikum wird
das Jahr 2019 wird zum ersten Mal seit 2007 mit einem hohen Jahresfehlbetrag
(Prognose rd. 2,4 Mio. €) abschließen. Gleichzeitig verschlechtert sich die
Liquiditätslage der Gesellschaft kontinuierlich, wobei absehbar ist, dass das
Klinikum diesen Trend zukünftig nicht aus eigener Kraft stoppen oder gar
umkehren kann.
Verschärft und
beschleunigt wird dieser Prozess gerade massiv durch die Entwicklungen im
Rahmen der Corona-Krise: Die Krankenhäuser haben neue Vorgaben seitens der
Bezirksregierung erhalten, wonach die Intensivkapazitäten der Kliniken zu
verdoppeln sind. Diese Aufstockung geht zwangsläufig mit entsprechenden
Investitionen daher. Gleichzeitig sind alle nicht zwingend medizinisch
notwendigen übrigen Eingriffe und Behandlungen zurückgestellt worden, nicht
zuletzt, um krankheitsbedingten Ausfällen des Klinikpersonals zu begegnen.
Um weitere negative
Jahresergebnisse zu verhindern und die Liquidität des Klinikums zu sichern,
sind die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
Zu 1. und 2.:
Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages des Klinikums Leverkusen ist die
Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen und diesen
der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen.
Der Rat der Stadt
Leverkusen hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 den Vertreterinnen und
Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der Klinikum Leverkusen gGmbH
Weisung erteilt, dem Wirtschaftsplan 2020 des Klinikums zuzustimmen (Vorlage
Nr. 2019/3278). Die
Beschlussfassung in den Gremien des Klinikums erfolgte am 04.12.2019 unter dem
Vorbehalt der endgültigen Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen.
Die
Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH erwartet infolge der
Corona-Krise aufgrund der zurückhaltenden Leistungsentwicklung seit Anfang des
Jahres und der Veränderung des Finanzierungssystems eine problematische
Liquiditätslage. Um eine kurzfristige Sicherstellung der Liquidität zu
ermöglichen, ist die Erweiterung des Ermächtigungsrahmens für Kassenkredite
unter Änderung des Wirtschaftsplans von bisher 15 auf 20 Mio. € geboten.
Korrespondierend hierzu wird dem Klinikum und der KLS die Inanspruchnahme des
städtischen Cashpoolings ebenfalls bis 20 Mio. € eingeräumt.
Hierdurch stehen beiden Gesellschaften die günstigeren Zinskonditionen der Stadt Leverkusen zur Verfügung.
Zu 3.:
Neben den durch die Corona-Krise verursachten Entwicklungen beeinflussen
die folgenden Punkte die wirtschaftliche Situation des Klinikums:
- der zu erwartende Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von rd. 2.4 Mio. €,
- ein Verlustvortrag aus den Jahren 2004 bis 2007, den die Gesellschaft
trotz durchgehend positiver Ergebnisse seit 2008 nicht hat ausgleichen können.
Diese Rahmenbedingungen gefährden auch die Umsetzung der lt. einem Gutachten zur wirtschaftlichen Situation des Klinikums aus November 2019 notwendigen Optimierung von Prozessen, der Kosten- und Erlösstruktur sowie des Leistungsspektrums. Es bedarf daher eines finanziellen Engagements der Gesellschafterin Stadt Leverkusen, um das Klinikum in die Lage zu versetzen, die notwendigen Maßnahmen organisatorischer, operativer und strategischer Art realisieren und zukünftig wieder positive Ergebnisse erwirtschaften zu können.
Daher wurde im
Rahmen des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Leverkusen eine Rückstellung in
Höhe von 4.800.000 € zur Erhöhung des Eigenkapitals beim Klinikum gebildet, die
kurzfristig zur Auszahlung kommen soll.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Hohn, FB 20, 406 - 2042
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Auszahlung in Höhe von 4.800.000
aus der Rückstellung (Innenauftrag 970007150101)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Um kurzfristig die Sicherstellung der Liquidität der Klinikum Leverkusen gGmbH im Rahmen der Corona-Krise zu gewährleisten und Maßnahmen zur Prozessoptimierung einleiten zu können, ist die umgehende Beschlussfassung über alle Punkte dringend erforderlich.