- Fortzahlung der Förderung für Träger von Angeboten der Eingliederungshilfe nach SGB IX
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW:
- Förderleistungen an freie Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX werden aufgrund der besonderen Umstände in Folge der Corona-Pandemie fortgewährt.
- Die Leistungen an freie Träger der Eingliederungsleistungen nach SGB IX werden unverändert fortgezahlt.
Diese Regelungen gelten vorbehaltlich der Ausführungen des Landesausführungsgesetzes zum Sozialdienstleister-Einsatz Gesetz (SodEG).
Die Träger verpflichten sich, alle Leistungen, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Leistungen aus dem Schutzschirm des Landes NRW, in Anspruch zu nehmen. Nach Wiedereintritt der regulären Arbeit wird der Fachbereich Soziales prüfen, inwieweit die in Anspruch genommenen Leistungen von Bund und Land mit der Leistung der Stadt Leverkusen zu verrechnen sind.
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die mit der Bewältigung der Corona-Pandemie im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes verfügten Erlasse der Landesregierung lassen eine Leistungserbringung auf der Grundlage der Bewilligungsbescheide an die Träger von Angeboten der Eingliederungshilfe nach SGB IX nur noch eingeschränkt zu. Die Eingliederungshilfe dient der Integration von Menschen bei Körperbehinderung, geistiger Behinderung oder psychischer bzw. seelischer Störung.
Die Aufrechterhaltung und Fortführungen der Leistungen unmittelbar nach Ende der Corona-Krise ist unabdingbar erforderlich. Um dies sicherzustellen, ist es notwendig, die Förderung uneingeschränkt weiterzuführen. Dabei verpflichten sich die Träger von Angeboten der Eingliederungshilfe nach SGB IX, alle Leistungen - wie Kurzarbeitergeld oder Leistungen aus dem Schutzschirm des Landes NRW - in Anspruch zu nehmen.
Bei Eintritt in die reguläre Arbeit wird der Fachbereich Soziales (FB 50) prüfen, inwieweit in Anspruch genommenen Leistungen von Bund und Land mit der Leistung der Stadt Leverkusen zu verrechnen sind.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Henßen / Soziales / 406-5014
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
PN 0515 - 500005150105
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die unterjährigen Mittel sind im Haushaltsplan 2020 bereits etatisiert.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Die einschneidenden Maßnahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie waren nicht planbar oder vorhersehbar. Alle Sitzungstermine der politischen Gremien sind abgesagt, sodass eine Entscheidung nur über eine Dringlichkeitsvorlage herbeigeführt werden kann.