- Bewerbung "Smart Cities 2020"
- Antrag der CDU-Fraktion vom 12.02.2020
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
Wie Antrag
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Bis zum 20.05.2020 (verlängerte Abgabefrist, zuvor:
20.04.2020) können Städte, Kreise Gemeinden, Gemeindeverbände und andere
Vereinigungen der interkommunalen Zusammenarbeit ihre Ideen im Wettbewerb
einreichen und um die Förderung bewerben. Bedingt durch diesen Abgabetermin kann mit einer
Entscheidung zur Teilnahme der Stadt Leverkusen nicht bis zum nächsten
regulären Turnus im Juni 2020 gewartet werden. Es ist eine dringliche
Entscheidung in der Sitzung des Hauptausschusses am 23.04.2020 notwendig.