Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Bewerbung "Smart Cities 2020"
- Antrag der CDU-Fraktion vom 12.02.2020
Vorlage
2020/3458/1
Aktenzeichen
011-20-06-he/neu
Art
Antrag
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

 

I.    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

Wie Antrag

 

II.   Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Bis zum 20.05.2020 (verlängerte Abgabefrist, zuvor: 20.04.2020) können Städte, Kreise Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Vereinigungen der interkommunalen Zusammenarbeit ihre Ideen im Wettbewerb einreichen und um die Förderung bewerben. Bedingt durch diesen Abgabetermin kann mit einer Entscheidung zur Teilnahme der Stadt Leverkusen nicht bis zum nächsten regulären Turnus im Juni 2020 gewartet werden. Es ist eine dringliche Entscheidung in der Sitzung des Hauptausschusses am 23.04.2020 notwendig.