Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudie vom 27.03.2020 (erstellt von PD Berater der öffentlichen Hand GmbH) und das Gutachten zum vergaberechtlichen Variantenvergleich vom 24.04.2020 (erstellt durch Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft) zur Kenntnis.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung der Ergänzungsbauten auf dem
Grundstück des Campus Bismarckstraße zur Umsetzung der Profilbildung anhand der
in der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeitsstudie dargestellten
Variante 2 fortzuführen.
3. Die
Auftragserteilung umfasst auch, die in der Begründung der Vorlage im Einzelnen
zur Umsetzung beschriebenen notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Hierzu zählt
insbesondere auch die Einarbeitung der Finanzierung des Projekts in die
Haushaltsplanungen der Folgejahre und die Einleitung des Anzeigeverfahrens, vor
Abschluss eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes.
Zur wirtschaftlichen Umsetzung der Profilbildung der Berufskollegs am Campus
Bismarckstraße und der damit verbundenen Notwendigkeit der Erreichung von
bestmöglichen Kreditkonditionen wird die Verwaltung - vorbehaltlich der Zustimmung
der Kommunalaufsicht - befugt, das in Variante 2 dargestellte Finanzierungsmodell
Forfaitierung mit Einredeverzicht einzugehen und gegenüber der Bank eine
Einredeverzichtserklärung auszusprechen.
4. Der
Rat der Stadt Leverkusen beschließt ferner, dass die Umbauten im Bestand im
Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses nach Fertigstellung der Ergänzungsbauten
durch den aktuellen ÖPP-Partner durchgeführt werden. Die Verwaltung wird
beauftragt, dazu die notwendigen Schritte einzuleiten.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit der Betrieb der Neu-/Ergänzungsbauten im Wege einer Auftragserweiterung mit dem aktuellen ÖPP-Partner vereinbart werden kann.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Adomat Deppe
Begründung:
I. Ausgangslage
Im März 2012
beschloss der Rat einstimmig über die Aufstellung eines Berufsschulentwicklungsplanes.
Zwecks Realisierung dieser darüber hinaus gesetzlich geforderten Aufgabe wurde
ein externer Berater (Dr. Garbe v. Garbe & Lexis) beauftragt. Dieser
empfahl nach Durchführung einer Raum- und Investitionsbedarfsanalyse die
Profilbildung der Bildungsgänge:
Geschwister-Scholl-Berufskolleg:
Abgabe aller
technischen Bildungsgänge (insbes. Elektroniker, Kfz-Mechatroniker) an das
Berufskolleg Opladen und Aufnahme aller Opladener Klassen aus dem Bereich Gesundheit
und Soziales (insbes. die Erzieherausbildung)
Berufskolleg für
Wirtschaft und Verwaltung:
Hier erfolgt keine
Reduzierung von Bildungsgängen, die nachfrageorientierte Entwicklung der
letzten Schuljahre führte zu Praxisraumbedarfen, die in den Dependancen nicht
abgebildet werden können.
Insgesamt und unter
der Prämisse der Umsetzung von Ergänzungs- und Umbauten als Ergebnis der
Analysen und der damit verbundenen Aufgabe von Teil-Standorten empfiehlt der
Gutachter eindeutig die Umsetzung des Szenarios „Konzentration der Profilbildung“
und zwar sowohl aus schulfachlichen, schulorganisatorischen und ökonomischen
Gründen. Am Standort Bismarckstraße soll ein Campus entstehen, der in vielen
Teilen eine schulübergreifende gemeinschaftliche Nutzung vorsieht und somit
wirtschaftliche Synergien realisiert.
Der Rat hat diese
Profilbildung mit Grundsatzentscheidung vom 01.10.2018 (Vorlage Nr. 2018/2359)
beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, ein Umsetzungs- und
Finanzierungskonzept unter Berücksichtigung angepasster Raumbedarfe in
Zusammenarbeit mit den Schulen fortzuführen. Mit Unterstützung der PD – Berater
der öffentlichen Hand GmbH wurde die wirtschaftliche Machbarkeitsstudie auf
Basis der Kostenermittlung durchgeführt. Die Stadt Leverkusen hat im Frühjahr
2019 eine Beteiligung der PD erworben, um nachfolgend im Rahmen von
Inhousegeschäften eine vergabefreie Beratung nutzen zu können, die sämtliche
weitere erforderliche Dienstleistungen umfasst. So erarbeitete die assmann
gruppe als seitens der PD beauftragtes Planungs- und Beratungsunternehmen im
Bauwesen die technische Machbarkeitsstudie.
Im Rahmen der
Erarbeitung der Studie fanden Aspekte der Schülerzahl- und Bildungsgangentwicklung
Berücksichtigung. Eine Profilbildung ermöglicht einen wirtschaftlichen
Ressourceneinsatz, gleichzeitig ist in die bedarfsgerechte Ausstattung unter
Beachtung der aktuellen Curricula zu investieren. Diese Bedarfe wurden bereits
bei Betrachtung des Status quo durch Dr. Garbe festgestellt. Darüber hinaus
führt die Bündelung der Fachrichtungen zur effizienteren Fachlehrerversorgung. Um
dem hiesigen Fachkräftemangel wirksam entgegentreten zu können, sind Maßnahmen
zu ergreifen, die Auszubildende durch attraktive Angebote an diesen
Wirtschaftsstandort binden und gleichzeitig die Nachfrage in Hinblick auf eine
Sicherung der Bildungsqualität erhöht.
II. Weitere Projektschritte
Seitens PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH wurden 4 Beschaffungsvarianten untersucht, die im Einzelnen nachfolgend kurz beschrieben werden:
Variante 1: Konventionelle Eigenrealisierung
Die Stadt setzt die Neubaumaßnahmen im Wege der Eigenrealisierung
um.
Variante 2: Getrennte Vergabe
Planungs- und Bauleistung und deren Finanzierung werden gebündelt
ausgeschrieben und an einen Auftragnehmer (Totalunternehmer) vergeben. Der
Betrieb der Neubauten wird über eine Auftragserweiterung des laufenden
ÖPP-Vertrages an den Vertragspartner vergeben.
Variante 3: ÖPP
Die Planungs-,
Bau-, Betriebs- und Instandhaltungsleistungen sowie die
Finanzierung der
Maßnahmen werden gebündelt ausgeschrieben und an
einen privaten
ÖPP-Partner vergeben.
Variante 4: ÖPP mit
dem bestehenden Vertragspartner
Die Planungs-,
Bau-, Betriebs- und Instandhaltungsleistungen sowie die
Finanzierung der
Maßnahmen werden über eine Auftragserweiterung
des laufenden
ÖPP-Vertrages an den bestehenden Vertragspartner
vergeben.
Eine detaillierte Beschreibung der Varianten ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Als
Finanzierungsmodell wird eine Forfaitierung mit Einredeverzicht vorgeschlagen.
Hierbei erfolgt die Finanzierung der Maßnahmen (Planung und Bau der
Ergänzungsbauten) durch den privaten Auftragnehmer; die Stadt Leverkusen
erteilt im Gegenzug eine Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung auf die
Werklohnforderung (Investitionssumme).
Bei der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden die Varianten gegenübergestellt. Das
Ergebnis der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zeigt, dass die
Variante 2 – getrennte Vergabe mit Forfaitierung den niedrigsten Barwert
aufweist und damit die insgesamt wirtschaftlichste Option ist. Seitens der Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwalts- und
Steuerberatungsgesellschaft wurden die vier Varianten der Beschaffung in
Hinblick auf die vergaberechtlichen Bestimmungen untersucht, s. Anlage 3. Dabei
wurden die Realisationsschritte Vergabe von Planung und Bau, Finanzierung und
der spätere Betrieb zusammen und auch getrennt betrachtet.
Auf Grundlage der wirtschaftlichen Untersuchung und der darauf folgenden vergaberechtlichen Prüfung wird die Variante 2 als bestmögliche Option angesehen und daher beabsichtigt, die Realisierung der Ergänzungsbauten und der Sporthalle im Wege eines neuen Vertrages über Planung und Bau sowie deren Finanzierung in einem Totalunternehmermodell erfolgen zu lassen.
Die Vergabe der
Leistungen Planung, Bau und Finanzierung der Ergänzungsbauten über ein neues
Vergabeverfahren unter Einbeziehung des derzeitigen Vertragspartners für den
späteren Betrieb, welcher dann im Anschluss an die Realisierung des
Bauvorhabens durch eine Änderung des bestehenden Auftrags erfolgen kann, wird
favorisiert, da diese Beschaffungsvariante vergaberechtlich zulässig ist und
die bestehende Vertragsgestaltung hinreichend berücksichtigt. Anders als bei
den bisher durch die Stadt durchgeführten ÖPP-Verfahren wird bei der Variante 2
Planung und Bau von dem späteren Betrieb der Ergänzungsbauten getrennt. Dies
ist grundsätzlich gegenüber einem Projekt, das Planen, Bauen und Betreiben an
einen Vertragspartner übergibt, als eher nachteilig zu bewerten und wurde
entsprechend in der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt. Auf der
anderen Seite wird in der Variante 2 dem Umstand Rechnung getragen, dass der
bisherige ÖPP-Partner sich im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses (im
Hinblick auf die Bestandsgebäude) bereits dazu verpflichtet hat, die
Berufskollegs an der Bismarckstraße – ausgerichtet auf den Lebenszyklus der
Immobilien – ständig und während der gesamten Vertragsdauer in einem guten und
den jeweiligen Anforderungen entsprechenden Zustand zu erhalten. Dabei ist zu
beachten, dass es im Hinblick auf den Lebenszykluscharakter auch erforderlich
ist, für die gesamte Gebäudesubstanz eine einheitliche Betreuung mit den
gleichen technischen Merkmalen zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass im
gesamten Gebäudekomplex eine gleiche Qualität der Betriebsleistungen besteht.
Aspekte von Sicherheit und Praktikabilität spielen hier eine wesentliche Rolle.
Auf der Grundlage
des bestehenden Vertrages soll der ÖPP-Partner die Umbaumaßnahmen im Bestand
durchführen. Dazu ist anzumerken, dass der ÖPP-Partner sich im Rahmen des
bestehenden Vertragsverhältnisses (im Hinblick auf die Bestandsgebäude)
ebenfalls bereits dazu verpflichtet hat, auf Anordnung erforderliche Umbauten
vorzunehmen.
III. Kosten:
Die
prognostizierten Gesamtplanungs- und Baukosten (Kostenstand: 02.2020) für die gesamte
Maßnahme (Ergänzungsbauten und Umbauten im Bestand) betragen gemäß dem Ergebnis
der wirtschaftlichen Machbarkeitsstudie in der favorisierten Variante bis
30.756.750 €, einschließlich Mehrwertsteuer und Risikozuschlag. Aufgrund des
frühen Projektstadiums muss von einer Kostenschwankungsbreite von ca. +
15 % ausgegangen werden.
Die Kosten des Umbaus in den Bestandsgebäuden beziffern sich dabei auf
2.189.200 € (brutto). Kosten der Fachraumausstattung sind in der Gesamtsumme
enthalten und wurden auf Grundlage von Erfahrungswerten kalkuliert. Ergänzende
Ausstattungskosten sowie fundierte Umzugskosten sind nach Prüfung der
vorhandenen Einrichtungen und im Rahmen der laufenden Investitionen zu beziffern
und ebenfalls in den weiteren Haushaltsaufstellungen zu berücksichtigen.
IV.
Abhängigkeiten
Die Umsetzung der Planungen kann nur erfolgen, wenn sich der Zweckverband der Berufsbildenden Schulen Opladen ebenso für ein entsprechendes Bauprojekt entscheidet, da Bildungsgänge verschiedener Schulträger umverteilt werden. Die investitionsintensiven technischen Bildungsgänge ziehen an das Berufskolleg Opladen. Die gesamte Projektrealisation muss detailliert mit dem Zweckverband synchronisiert werden. Ein Baubeschluss des Campusprojektes würde vorbehaltlich der positiven Entscheidung durch die Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen über die technische Profilbildung am dortigen Berufskolleg erfolgen und die Umsetzung würde erst beginnen, sobald die beiden Projekte zeitlich und inhaltlich synchronisiert sind.
Nach Beschlussfassung würde eine erneute Befassung des Rates mit dem Projekt zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt liegen die ausgewerteten finalen Angebote und damit auch das wirtschaftlichste Angebot vor. Entscheidet die Politik zu diesem späten Zeitpunkt, den beabsichtigten Zuschlag überhaupt nicht oder nicht in dieser Form erteilen zu wollen, bleibt letztlich nur eine Aufhebung des Verfahrens. Ist der Grund der Aufhebung allein auf einen geänderten politischen Willen zurückzuführen, führt dies nach aktuell herrschender Meinung in der Rechtsprechung zu möglichen Ansprüchen der Bieter auf Ersatz der vergeblich für das Verfahren erbrachten Aufwendungen.
Die Baumaßnahmen würden nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung durchgeführt werden.
Dezernat V weist darauf hin, dass die GPA-Untersuchung
für den Bereich Gebäudewirtschaft deutlich gemacht hat, dass die Personaldecke
eigentlich noch nicht einmal ausreichend ist, um die gerade in Umsetzung
befindlichen Maßnahmen abzuarbeiten. Darüber hinaus sind auch noch Projekte
vorgesehen, die aufgrund des Bauzustandes bzw. von Umstrukturierungen notwendig
sind. Die Belastung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ist dementsprechend hoch.
Zurzeit werden vom Fachbereich Personal und Organisation in Verbindung mit dem
Fachbereich Gebäudewirtschaft Personalakquise betrieben. Nur wenn diese
erfolgreich ist oder wenn andere Maßnahmen verschoben werden, kann das Projekt
„Campus Bismarckstraße“ durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft begleitet
werden.
V.
Kommunalaufsicht
Vor dem Hintergrund
einer aufsichtsrechtlichen Beurteilung, insbesondere der Einbindung des
Projekts in den Haushaltsplanungen der Folgejahre, werden die Gespräche mit der
Kommunalaufsicht aufgenommen.
VI. Sonstiges
Nach Fertigstellung
der Ergänzungsbauten und nach Abschluss der Baumaßnahmen im Bestand können die
Dependancen für andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung
hierüber erfolgt, sobald die Auflösung zeitlich absehbar ist. Die geplante
Doppelsporthalle in 2-geschossiger Bauweise am Campus Bismarckstraße mindert
das Sporthallendefizit in Leverkusen. Der dargelegte Planungsumfang schöpft die
maximale Bebaubarkeit des Grundstücks aus.
VII. Hinweise zu den Anlagen
Die Machbarkeitsstudie, die juristische Ausarbeitung der Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft und die Kostenrahmenschätzung des aktuellen Vertragspartners sind der nichtöffentlichen Einsichtnahme vorbehalten. Die nichtöffentlichen Anlagen dieser Vorlage werden nicht mit der Vorlage gedruckt. Sie stehen jedoch als verbindlicher Bestandteil der Vorlage den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern im Ratsinformationssystem Session zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Demmer, FB 40, 406 - 4019
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Planung des Neubaus von Ergänzungsbauten zur Profilbildung des Berufskollegs am Campus Leverkusen inklusive Umbau im Bestand.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Bisherige Veranschlagung:
40000305071017 Berufsschule Bismarckstr. PPP-Projekt:
Ansatz 2019: 350.000 €,
Ansatz 2020: 600.000 €,
Ansatz 2020 VE: 600.000 €,
Ansatz 2021: 600.000 €,
Ansatz spätere Jahre: 19.500.000 €.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Kosten Neubau inkl.
Schwankungsbreite ± 15 %: 22.733.250,00 € – 30.756.750,00 €
Umbaumaßnahmen im Bestand: 2.189.200,00 €
max. Gesamtbaukosten (Preisindex
Stand 02/2020) 32.945.950,00 €
Wenn das vorgeschlagene Finanzierungsmodell zum Tragen kommt, würde der Mittelabfluss ab Übergabe der vertraglichen Leistung, frühestens in 2026 erfolgen. Gegenüber der bisherigen Veranschlagung i. H. v. 19.500.000 € (ohne Planungskosten) erfolgt eine Erhöhung um bis zu ca. 13.445.950 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Veränderungen im Vermögen ergeben sich durch die bilanzielle Darstellung der Neubauten, ggf. auch die Umbauten im Bestand verändern den Vermögenswert. Darüber hinaus ergeben sich Aufwendungen durch Abschreibungen und Kreditfinanzierung.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Dezernat IV Frau Schreiner und FB 40 Schulbetreuung
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Genehmigung der Kommunalaufsicht erforderlich.
Der Vertragspartner (Totalunternehmer) soll für die Ergänzungsneubauten die Planungs- und Bauleistungen sowie die Finanzierung übernehmen. Hierfür wird ein europaweites Vergabeverfahren nach der VOB/A-EU durchgeführt.
Die Umbaumaßnahmen im Bestand werden im Rahmen der Auftragserweiterung des bestehenden ÖPP-Vertrages beauftragt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die notwendige interne Abstimmung konnte erst jetzt zum Abschluss gebracht werden, daher wird die Vorlage erst über den Nachtrag vorgelegt. Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an einer zeitnahen Umsetzung der geplanten Maßnahmen, sodass die Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus beraten werden sollte.