Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Sanierung der Grünanlage des Kreisparks in Opladen gemäß der Planung mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 90.000 Euro zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe im Haushaltsplan.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Bei der Grünanlage Ecke Friedenberger Straße/Haus-Vorster Straße handelt es sich um eine historische Gartenanlage des benachbarten Landratsamtes, die aufgrund ihres Alters einer behutsamen Sanierung bedarf. Die Parkanlage wurde in 2010 in das Sanierungsprogramm Grün- und Parkanlagen aufgenommen.
Aus Sicht der Verwaltung sind zur Inwertsetzung der Anlage eine Überarbeitung der Wege sowie Schnitt- und Rodungsmaßnahmen notwendig, des Weiteren wird die bestehende Natursteinmauer saniert und es werden zwei neue Bänke aufgestellt. Durch die Auslichtung der Sträucher erscheint die Grünanlage offener und ist auch von der Straße einsehbar. Auf den neu entstehenden Rasenflächen werden Blumenzwiebeln gesetzt. Diese Maßnahmen sollen die jährliche Pflege der Grünanlage reduzieren und zudem den eventuellen Wahrnehmungen der Bürgerschaft des Kreisparks als Angstraum entgegenwirken.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Hr.
Witowski, 67, 406 - 6712
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Sanierung der Grünanlage Kreispark in Opladen erfolgt im Rahmen des Sanierungsprogramms Grün- und Parkanlagen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die notwendigen Finanzmittel sind im Haushaltsplan wie folgt etatisiert:
Finanzstelle: 67001305012020
Finanzposition: 783300
2020: 99.900 €
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Baukosten: 90.000 €, Abschreibungen: 6.000 € p. a.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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