Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Erstattung von Musikschulgebühren
- Erstattung/Gutscheine Entgelte Jugendkunstgruppen
Vorlage
2020/3559
Aktenzeichen
417/415-JKG
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.   Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW:

 

Musikschule:

1.    Gebührenerstattung ab Mitte März 2020 und Aussetzung der Gebühren bis zur satzungsgemäßen Unterrichtsaufnahme der Musikschule,

2.    Aufruf an die Eltern, die Musikschule mit einer Spende an den Förderverein zu unterstützen und

3.    Änderung/Ergänzung der Satzung/Gebührensatzung Musikschule um online erteilten Unterricht, damit zum einen einem krisenbedingten längerfristig eingeschränkten/untersagten Musikschulunterricht Rechnung getragen wird und zum anderen die Zukunftsfähigkeit der Musikschule über die Nutzung der „neuen Medien“ nachhaltig gestärkt wird –unabhängig von der Corona-Krise.

 

Jugendkunstgruppen:

1.    Teilnehmenden bzw. den Entgeltpflichtigen wird aufgrund coronabedingten Kursausfällen zunächst ein Gutschein sowie eine bevorzugte Anmeldung für das kommende Kursjahr angeboten,

2.    Erstattungswünsche werden nach formlosen Antrag berücksichtigt.

 

II.  Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Musikschule:

Seit dem 14./16.03.2020 wurde kein planmäßiger Unterricht an der Musikschule mehr erteilt, d.h. die Schülerinnen und Schüler haben nicht die vertraglich vereinbarte Leistung erhalten, die auf der Satzung / Gebührensatzung der Musikschule beruht. Ein Teil des Unterrichts ist ersatzlos ausgefallen (Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Piepmätze, Ensembleunterricht, ein Teil des Instrumentalunterrichts).

 

Ein großer Teil des Instrumentalunterrichts (in einer Größenordnung von 70 %) fand in unterschiedlichen Formen „online“ (über verschiedene Plattformen über private Endgeräte der Lehrkräfte) statt. Die Qualität des Online-Unterrichts ist/war natürlich abhängig von den technischen Möglichkeiten der Lehrkräfte und denen der Schülerinnen und Schüler. Die Verbesserung der technischen Möglichkeiten wird gerade mit dem Software-Hersteller der Musikschulanwendung geprüft. Die Weiterentwicklung einer Musikschulapp, über die datenschutzkonforme Videotelefonie möglich ist, ist seitens der Softwarefirma in Bearbeitung und die entsprechende Beschaffung durch die KulturStadtLev (KSL) in Vorbereitung.

 

Die KSL schlägt vor, dass die Musikschulgebühren für die Monate März zu 50 % und April zu 100 % erstattet werden. Entsprechend der neuesten Landesverordnung in der ab 04.05.2020 gültigen Fassung darf der instrumentale und vokale Einzelunterricht ab 04.05.2020 wiederaufgenommen werden (sobald die entsprechenden Personal-, Sicherheits- und Hygienekonzepte vorliegen), so dass hier wieder ein Teil der Musikschulgebühren erhoben werden kann.

 

Im weiteren Abwägungsprozess wurde darüber hinaus die Idee entwickelt, die Eltern für den online erteilten Unterricht um eine „freiwillige Zahlung“ zu bitten (geschätztes Einnahmepotenzial von 10.000 bis 20.000 €).

 

Die vom Grundsatz her zu begrüßende Idee der Kompensation von Einnahmeausfällen (rd. 70.000 €/Monat) durch die an Eltern geäußerte Bitte zur Zahlung einer Art „freiwilliger Ersatzgebühr“ wurde jedoch insbesondere aufgrund der nicht vorhandenen Rechtsgrundlage nicht verfolgt.

 

Auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise, im Rahmen derer viele Bürgerinnen und Bürger in eine existentiell bedrohliche Situation geraten sind und möglicherweise noch geraten werden, wäre ein Aufruf der Stadt Leverkusen/der KSL, die „öffentliche Hand“ in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen, ein problematisches Signal, da derzeit eher die Unterstützung des Staates zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger bzw. der Wirtschaft verständlicherweise erwartet wird.

 

Als Kompromissvorschlag wird daher empfohlen, dass die Eltern über die Gebührenregelung informiert und gleichzeitig dazu aufgerufen werden, an den Förderverein der Musikschule für den Online-Unterricht bzw. generell zur Unterstützung zu spenden, so dass auf diese Weise sowohl die Musikschule (indirekt) unterstützt wird als auch gleichermaßen die Kreativität und Flexibilität der Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer Wertschätzung erfährt.

 

Mit Wirkung für die Zukunft (2. Jahreshälfte, Beratung und Entscheidung im nächsten Ratsturnus) soll eine Änderung der Satzung/Gebührensatzung der Musikschule Rechtssicherheit für die Gebührenzahlung von online erteiltem Musikschulunterricht erwirkt werden, mit der der Gebührenausfall um rd. 55.000 € pro Monat reduziert werden könnte.

 

Jugendkunstgruppen:

Bei den Jugendkunstgruppen geht es nicht um sehr große Beträge oder Fallzahlen; jedoch ist auch aufgrund zunehmender Nachfragen eine schnelle Entscheidung notwendig. Sollte bis zu den Sommerferien kein Kurs mehr stattfinden, besteht theoretisch ein Erstattungsanspruch aus den Regelkursen von 12 Terminen á 1,67 €, zusammen 20,04 € für jedes Kind.

 

Es soll den Eltern aus Sicht der KSL vorgeschlagen werden, dass sie ihre Kinder zwei Wochen vor dem allgemeinen Anmeldetermin für das kommende Kursjahr (sofern dieses stattfinden kann/darf) bevorzugt anmelden dürfen und sie einen Nachlass von 20,00 € auf das Jahres-Kursentgelt von 60,00 € bekommen. Sie bezahlen dann noch 40,00 €.

 

Wer die Gutscheinregelung nicht in Anspruch nehmen möchte, kann formlos die Erstattung beantragen und bekommt dann 20,00 € überwiesen. Sollte der Betrieb der Jugendkunstgruppen generell untersagt bleiben, kann natürlich generell die Erstattung erfolgen.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: B. Sander / KSL-MS / 406 - 4053

                                                                                     C. Faika / KSL-JKG / 0214/66787

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Erstattung von Musikschulgebühren und Entgelten Jugendkunstgruppen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Wirtschaftsplan KulturStadtLev 2020.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Musikschule:

Mindereinnahme von ca. 70.000 €/Monat (durch eine Änderung/Ergänzung der Musikschulgebührensatzung zur Erhebung von Gebühren für Online-Unterricht im Juni 2020 wird eine deutliche Reduzierung um rd. 55.000 € Monat der Mindereinnahme erwartet)

Jugendkunstgruppen:

Bei 410 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in den Kursen ergibt sich eine max. Mindereinnahme/Erstattung in Höhe von 8.200,00 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 [nein]

  [nein]

 [nein]

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Aufgrund des aktuell 1 ½ Monate andauernden Unterrichtsausfalls erwarten die Zahlungspflichtigen eine rasche Klärung und Gebühren- bzw. Entgelterstattungen. Daher ist eine dringliche Entscheidung unabdingbar.