Betreff
Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Übergangsheimen der Stadt Leverkusen für die vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen, (Spät-) Aussiedlern und Obdachlosen v. 17.12.2001
Vorlage
0618/2010
Aktenzeichen
501-M-herr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Übergangsheimen der Stadt Leverkusen für die vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen, (Spät-) Aussiedlern und Obdachlosen vom 17.12.2001 wird beschlossen.

 

2. Die als Anlagen 2 – 7 erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnung 2009 sowie die 

    Gebührenkalkulation 2011 für die städt. Übergangsheime werden zur Kenntnis

    genommen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                        Häusler                         Stein

                                               

 

Begründung:

 

Mit Vorlage Nr. R 1689 /16.TA wurde die im Betreff genannte Gebührensatzung zuletzt geändert.

Die hierin festgelegten Beträge basierten auf dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die städt. Übergangsheime für das Jahr 2008.

Nunmehr liegt das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Jahr 2009 vor (Anlagen 2 – 7). Auf dieser Basis sind die voraussichtlichen zukünftigen Aufwendungen festzulegen mit dem Ergebnis, dass verschiedene Gebührensätze anzupassen sind.

 

1.      Grundgebühr (§ 3, Ziffer 1 der Satzung):

Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnung 2009 und der Gebührenkalkulation 2010 differieren um 1,87 €/m² (9,43 € zu 11,30 €). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf Personalkostenreduzierungen im Zuge des Abbaus von Übergangsheimkapazitäten zurück zuführen.

 

Die kalkulierten Gesamtkosten für 2011 (9,00 €/ m²) liegen weiterhin über dem in der Ursprungssatzung (R833/15.TA) festgelegten Betrag in Höhe von 5,00 €/m² Wohnfläche.

 

2.      Verbrauchskostenumlage

Die Verbrauchskostenumlage ist abhängig von den Faktoren:

-          Verbrauchsmenge

-          Preisanpassung

-          Durchschnittliche Belegung (mit/ohne individuelle Verbrauchserfassung)

 

Für den Bereich Spätaussiedler wird für 2011 aufgrund der Entwicklung der Zugangszahlen der letzten Monate sowie erfolgter gesetzlicher Änderungen kaum mit Neuzuweisungen gerechnet.

Im Bereich unterzubringender obdachloser Haushalte wird auf weiterhin außerordentlich geringem Niveau mit einer leichten Steigerung der Belegungszahlen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gerechnet.

Die Zahl der in Übergangsheimen unterzubringenden Flüchtlinge wird voraussichtlich leicht zurück gehen.

Entsprechend der voraussichtlichen Belegung verändern sich auch die Verbrauchsmengen, wobei hier Preisanpassungen zu berücksichtigen sind.

Dabei wird mit in etwa gleichen Preisen / Einheit gerechnet.

 

3.      Heizkosten (§ 3, Ziffer 2.1 der Satzung):

Der bisher angesetzte Betrag in Höhe von 21,60 €/Person hat sich als zu niedrig erwiesen (tatsächliches Ergebnis: 32,80 €/Person).

Entsprechend der durchgeführten Gebührenkalkulation für 2011 unter Berücksichtigung aufgegebener Objekte und Kostenentwicklungen ergibt sich ein voraussichtlicher Betrag in Höhe von 33,60 €/Person.

Der vorhandene Gebäudebestand bedingt eine weitere leichte Anpassung der Heizkosten nach oben.

 

4.      Wasserkosten (§ 3, Ziffer 2.2 der Satzung):

Der bisher angesetzte Betrag in Höhe von 15,10 €/Person hat sich nach dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung für 2009 (tatsächliches Ergebnis:

11,74 €/Person) als zu hoch erwiesen und ist entsprechend der durchgeführten Gebührenkalkulation für 2011 auf 12,40 €/Person zu verringern.

 

5.      Stromkosten (§ 3, Ziffer 2.3 der Satzung):

Der bisher angesetzte Betrag in Höhe von 22,10 €/Person hat sich als nicht ausreichend erwiesen (tatsächliches Ergebnis: 27,57 €/Person).

Entsprechend der durchgeführten Gebührenkalkulation für 2011 ergibt sich ein jedoch weiterhin ein voraussichtlicher Betrag in Höhe von 22,10 €/Person.

 

Es wird weiterhin das Ziel verfolgt, die Nutzug von Unterbringungseinheiten ohne individuelle Verbrauchserfassung zu reduzieren (gem. § 3, Ziffer 2.3, zweiter Halbsatz wird in den Fällen mit individueller Verbrauchserfassung keine entsprechende Umlage erhoben).

 

6.      Gesamtverbrauchskosten

Im Rahmen der letzten Gebührenanpassung wurde für Heizung, Wasser und Strom eine Gesamtpauschale in Höhe von 58,80 € erhoben.

Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung 2009 ergab einen Betrag in Höhe von 72,10 €.

Nach der durchgeführten Gebührenkalkulation für 2010 beläuft sich die Gesamtpauschale nunmehr auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 68,10 €.

 

Bei etwa 90% der Übergangsheimnutzer ist der lfd. Lebensunterhalt incl. Kosten der Unterkunft durch öffentliche Leistungen (z.B. SGB II, AsylbLG) sicherzustellen.

 

Aktuell werden noch zwei kleinere im Eigentum der Stadt stehende Altbauobjekte betrieben sowie ein ebenfalls im Besitz der Stadt befindliches Großobjekt, bestehend aus einer Altbaueinheit und 4 Einheiten in Leichtbauweise.