Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Öffnung der Radwegeverbindung Wiesdorf-Hitdorf
- Bürgerantrag vom 28.04.2020
Vorlage
2020/3584
Aktenzeichen
011-12-11-lg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

Wie Bürgerantrag

 

II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Da sich der Bürgerantrag inhaltlich auf den Ausbau der Autobahnbrücke A1 bezieht und der Hauptausschuss in der Sitzung über die weiteren Anträge zu dieser Thematik entscheidet, liegt eine Dringlichkeit zur Entscheidung vor.