Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Übernahme von Ausfallkosten im freigestellten Schülerverkehr
Vorlage
2020/3589
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.       Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

  1. Die Ausfallkosten im freigestellten Schülerverkehr durch die Corona Pandemie bedingten Schul- und Sportstättenschließungen in Höhe von 50 Prozent werden von der Stadt Leverkusen übernommen.

 

  1. Diese Regelung gilt für geplante und beauftragte Fahrten ab dem 18.03.2020 voraussichtlich bis zu den Sommerferien 2020, ggf. auch darüber hinaus, bis zum Ende des Haushaltsjahres 2020 bzw. dem Ende der Beschränkungen durch die Pandemie.

 

II.      Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Im Rahmen der angeordneten Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie wurden alle Schulen ab dem 16.03.2020 geschlossen. Da in den ersten beiden Tagen noch Schülerinnen und Schüler, für die die Betreuung nicht gesichert war, zu den Schulen kommen konnten, wurden die beauftragten Schülerbeförderungen noch durchgeführt bzw. die Abrechnung geplanter Fahrten noch bis einschließlich 17.03.2020 zu 100 Prozent vorgenommen.

 

Ab dem 18.03.2020 wurden alle Schülerspezialverkehre und Beförderungen zu ausgelagerten Sporthallen, zu den Schwimmbädern, zur Jugendverkehrsschule und zur Kirche abgesagt. Gemäß den der Ausschreibung zugrundeliegenden Vertragsbedingungen können Beförderungen, die einen Tag im Voraus abgesagt werden, nicht durch die Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Die durch den Schulträger mit der Schülerbeförderung beauftragten Unternehmen haben daher seitdem und b. a. w. keine Bezahlung für die beauftragten, aber abbestellten und damit nicht durchgeführten Fahrten erhalten.

 

Die Beförderungsunternehmen sind enorm durch die Corona-bedingten Maßnahmen betroffen. Neben den Zahlungsausfällen für die Schülerverkehre entfallen in dieser Branche aktuell auch so gut wie alle anderen Einnahmequellen, da auch Tages- und Urlaubsfahrten derzeit nicht stattfinden dürfen. Die beauftragten Unternehmen haben angezeigt, dass die fehlenden Einnahmen aus der Schülerbeförderung nicht oder nicht in ausreichendem Maße durch die staatlichen Hilfsmaßnahmen ausgeglichen werden können. Es ist anzunehmen, dass einige Unternehmen die Einnahmeausfälle nicht mehr lange kompensieren können und letztlich die Insolvenz droht, zumal nicht vorhersehbar ist, wann der Normalbetrieb in den Schulen und der Besuch der Sportstätten wieder anlaufen kann.

 

Der Fachbereich Schulen hat schon jetzt immer häufiger Schwierigkeiten, für benötigte Fahrten einen Anbieter zu finden. So müssen Beförderungen teils zweimal ausgeschrieben werden, damit überhaupt ein Unternehmen gefunden wird. Diese Problematik besteht auch durchweg bei den umliegenden Gemeinden. Sofern es durch die Corona-bedingte Krise zu Insolvenzen in der Beförderungsbranche kommt, wird sich diese Problematik verschärfen. Da auch ortsansässige Unternehmen betroffen sind, würden sich für Leverkusen im Fall von Firmenpleiten auch Auswirkungen in Bezug auf Arbeitsplätze und Steuereinnahmen ergeben.

 

Auch in künftigen Vergabeverfahren wäre die Stadt Leverkusen benachteiligt, wenn Firmen in anderen Gemeinden ihre Leistungen anbieten, weil dort in Krisensituationen bessere Bedingungen geboten werden als in Leverkusen. Wenn die Schülerbeförderungen wieder in verringertem oder später vollem Umfang durchgeführt werden können, sind wir auf leistungsstarke und zuverlässige Unternehmen angewiesen.

 

Im Rahmen einer Städteumfrage wurde ermittelt, wie einzelne Kommunen mit der aktuellen Situation umgehen. Die Städte Köln, Krefeld und Neuss planen Ausfallzahlungen in Höhe von 50 Prozent zu leisten. In Düsseldorf wurde dies seitens des Corona Krisenstabes bereits in dieser Höhe entschieden und es ist geplant, per Entscheidung über den Verwaltungsvorstand auf bis zu 75 Prozent der Ausfallkosten zu erhöhen. Die Stadt Dortmund hatte den Unternehmen ebenfalls die Zahlung von 50 Prozent der beauftragten Beförderungskosten angeboten. Der Landschaftsverband Rheinland übernimmt nach vorliegenden Informationen 75 Prozent der ausgefallenen Leistungen.

 

Die Stadt Leverkusen hatte eine landeseinheitliche Lösung angestrebt. Auf der Grundlage des Vorgehens von Gelsenkirchen, wurde in der Telefonkonferenz des Städtetages vom 06.05.2020 die Option eines einheitlichen Vorgehens diskutiert. Es wurde jedoch festgehalten, dass es keine einheitliche Lösung der Städte geben wird. Die Spanne der Erstattungsleistungen umfasst 50 bis 90 Prozent. Die Risikobewertung muss jeder Stadt selbst überlassen bleiben. Im Hinblick auf die Haushaltslage der Stadt Leverkusen und den Stärkungspakt der Kommunen sieht der Fachbereich Schulen es als angemessen an, sich im unteren Bereich dieser Spanne zu bewegen. Die Schülerbeförderungskosten wären, vermindert um etwaige abgesagte Einzelfahrten aus schulorganisatorischen Gründen, ohne die Corona-Pandemie planmäßig entstanden und sind dementsprechend für den laufenden Haushalt in voller Höhe eingeplant. Insofern würden durch die Übernahme von 50 Prozent dieser Kosten keine Mehrbedarfe für die Schülerbeförderungskosten anfallen.

 

Bis zu den Sommerferien wird der Unterricht nach jetzigem Stand nur eingeschränkt und nicht für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden. Wann und in welchem Umfang Sporthallen und Schwimmbäder von den einzelnen Schulen wieder genutzt werden können, ist aktuell ebenfalls nicht bekannt. Der Fachbereich Schulen geht gegenwärtig von der Notwendigkeit der Übernahme von 50 Prozent der Ausfallkosten bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 aus. Je nach dem weiteren Vorgehen der Landesregierung hinsichtlich der Öffnung der Schulen, könnte sich das Erfordernis aber auch bis zum Ende des Jahres 2020 erstrecken oder schlimmstenfalls bis zum Ende der Pandemie.

 

Sobald die Beförderungen wieder im geplanten und beauftragten Umfang stattfinden oder Ersatzfahrten im Rahmen von Notbetreuung oder wieder aufgenommenem Schulbetrieb durchgeführt werden, die dem geplanten und beauftragten Umfang entsprechen, würde eine Ausfallzahlung sofort eingestellt.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartnerin / Fachbereich / Telefon: Frau Koop/ 40/ 406 - 4083

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Übernahme von anteiligen Ausfallkosten im freigestellten Schülerverkehr

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Schülerbeförderungskosten sind unter dem Sachkonto 524100 – Schülerfreifahrten - bei den nachstehenden Innenaufträgen etatisiert.

 

IA 400003050107 – Grundschulen – Schülerbeförderung und Schulwegsicherung

IA 400003050207 – Hauptschulen - Schülerbeförderung und Schulwegsicherung

IA 400003050307 – Realschulen - Schülerbeförderung und Schulwegsicherung

IA 400003050407 – Gymnasien - Schülerbeförderung und Schulwegsicherung

IA 400003050507 – Gesamtschulen - Schülerbeförderung und Schulwegsicherung

IA 400003050607 – Förderschulen - Schülerbeförderung und Schulwegsicherung

IA 400003050707 – Berufskollegs - Schülerbeförderung und Schulwegsicherung

IA 400003051107 – Sekundarschule - Schülerbeförderung und Schulwegsicherung

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)

 

Für das laufende Schuljahr 2019/2020 wären für die planmäßig stattfindenden Beförderungen vom 18.03.2020 bis zum 26.06.2020 Fahrkosten von rund 218.450 € zu zahlen gewesen. Wenn hiervon an die Unternehmen 50 Prozent gezahlt würden, würden sich die Kosten auf rund 109.225 € belaufen.

 

Sollten die Schülerbeförderungen ab dem neuen Schuljahr 2020/2021 nicht wie vorgesehen anlaufen können, wären hierfür an die Unternehmen für den Zeitraum 12.08.2020 bis 22.12.2020 rund 187.865,50 € zu zahlen, bei geplanten Gesamtkosten von 375.731 €.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)

 

-

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Kosten für die Schülerbeförderung im Jahr 2020 sind bereits im Haushalt für dieses Jahr enthalten. Die bestehenden Beförderungsaufträge wurden bereits größtenteils im Jahr 2017 über eine EU-weite Vergabe erteilt. Die Auftragsnehmer für die planmäßigen Beförderungen für die Schuljahre 2020/2021 bis 2022/2023 wurden ebenfalls durch eine EU-weite Vergabe ermittelt.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Um die Existenz der betroffenen Firmen zu sichern und langfristig deren Beförderungsleistungen in Anspruch nehmen zu können, sieht der Fachbereich Schulen es unter den derzeit gegebenen Voraussetzungen als unerlässlich an, die ausgefallenen Fahrten zu 50 Prozent zu vergüten.