Betreff
Förderung der Migrantenorganisationen im Jahr 2020 und Erhöhung des Zuschusses an die Migrantenorganisationen ab dem Jahr 2021
Vorlage
2020/3615
Aktenzeichen
IR-al
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der vorzeitigen Auszahlung der finanziellen Förderung an die Migrantenorganisationen in Höhe von 20.150 € für das Jahr 2020 wird zugestimmt.

 

2.    Der zusätzlichen finanziellen Förderung der Migrantenorganisationen in Höhe von 9.575 € im Jahr 2020 wird zugestimmt.

 

3.    Die jährliche finanzielle Förderung der Migrantenorganisationen wird ab dem Haushaltsjahr 2021 auf insgesamt 40.000 € erhöht. Die Auszahlung erfolgt gemäß der Finanzierungsrichtlinie des Integrationsrates vom 12.06.2017.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Märtens

Begründung:

 

Zu 1.:

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise sind auch die Migrantenvereine in ihrer Arbeit stark beeinträchtigt. So können Aktivitäten und Veranstaltungen, bei denen bisher Einnahmen erzielt werden konnten (z. B. Europafest), nicht durchgeführt werden. Außerdem finanzieren sich die Vereine über Mitgliedsbeiträge, die durch persönliche Notsituationen wie z. B. Arbeitslosigkeit der Vereinsmitglieder nicht in gewohnter Form gezahlt werden können.

 

Viele der Vereine verfügen aber, als wichtige Grundlage ihrer erfolgreichen Arbeit, über eigene Räumlichkeiten, die mit laufenden Miet- und Betriebskosten verbunden sind.

Damit diese Voraussetzungen auch für die Zukunft, trotz schwieriger Umstände, gesichert werden können, sollen die Zuschüsse für das Jahr 2020, die normalerweise erst zum Ende des Jahres ausgezahlt worden wären, bereits vorzeitig ausgezahlt werden. Die Auszahlung der jeweiligen Zuschüsse orientiert sich an den Kriterien der finanziellen Richtlinien, die vom Integrationsrat beschlossen wurden. Die Zuschusshöhe ergibt sich danach in erster Linie nach den Aktivitäten des Vereins im abgelaufenen Jahr. Da für eine vorzeitige Auszahlung der Fördermittel im Jahr 2020 noch sehr wenige Aktivitäten für eine Bewertung zugrunde gelegt werden können, soll daher für das Jahr 2020 der Förderbetrag aus dem Jahr 2019 übernommen werden (siehe Anlage 1).

 

Zu 2.:

Da die Migrantenvereine den Zuschuss für das Jahr 2020 vorzeitig erhalten und für die 2.  Jahreshälfte mit weiteren Einnahmeverlusten zu rechnen ist, erhalten die Vereine einen weiteren einmaligen Förderzuschuss. Der Zuschuss soll den Vereinen - insbesondere bei der notwendigen Umstellung Ihrer Beratungs- und Unterstützungsleistungen - helfen, die durch die Corona Pandemie bedingten Restriktion in ihrer Arbeit zu kompensieren. So mussten/müssen bei der Erreichbarkeit der ehrenamtlich Tätigen und den unterschiedlichen Kommunikationswegen neue Möglichkeiten geschaffen werden, die z. T. nur durch die Anschaffung einer entsprechenden technischen Ausstattung möglich ist. Dieser Zuschuss unterstützt die Arbeit der Migrantenvereine, die gerade in den vergangenen Jahren der Flüchtlingskrise ein wesentlicher Bestandteil einer gelingenden Integrationsarbeit in Leverkusen war. Die Förderung soll als Überbrückungshilfe zur Sicherung der Vereinsstrukturen und finanzieller Engpässe dienen.

 

Der einmalige Zuschuss staffelt sich wie folgt:

 

Vereine mit Miet- und Betriebskosten (13)          600,- €.

Vereine mit Betriebskosten (1)                              375,- €.

Vereine ohne Miet- und Betriebskosten (7)        200,- €.

 

Zuschusshöhe insgesamt                                     9.575,- €.

 

(siehe Anlage 2)

 

Zu 3.:

In der Sitzung des Integrationsrates vom 04.02.2020 wurde der Antrag der Liste InterLev auf Erhöhung der Zuschüsse an die Migrantenvereine von 20.150 € auf 40.000 € mehrheitlich beschlossen. Die Erhöhung soll in den Haushalt 2021 aufgenommen werden (siehe Anlage 3).

 

Die Auszahlung des Zuschusses an die Vereine erfolgt gemäß der Finanzierungsrichtlinie des Integrationsrates vom 12.06.2017 (siehe Anlage 4).

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Herr Laukötter, Fachbereich Bürgerbüro, Geschäftsstelle des Integrationsrates,
Tel.: 0214/406-3366

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Zu Punkt 1: Die zeitlich vorgezogene Auszahlung der im Haushalt vorgesehenen Mittel erfolgt aufgrund der durch die Corona-Restriktionen hervorgerufenen Einnahmeausfälle der Migrantenorganisationen zur Deckung laufender Kosten und der Umstellung der Vereinsaktivitäten zur Unterstützung und Beratung unter Berücksichtigung der durch die Corona Pandemie bedingten Verordnungen.

 

Zu Punkt 2.: Die zusätzliche Förderung erfolgt ebenfalls aufgrund der durch die Corona-Restriktionen hervorgerufenen Einnahmeausfälle der Migrantenorganisationen zur Deckung laufender Kosten und der Umstellung der Vereinsaktivitäten zur Unterstützung und Beratung unter Berücksichtigung der durch die Corona Pandemie bedingten Verordnungen.

 

Zu Punkt 3.: Die Erhöhung des Zuschusses für die Migrantenorganisationen wurde in der Sitzung des Integrationsrates vom 04.02.2020 mehrheitlich beschlossen und soll ab dem Jahr 2021 in den Haushalt aufgenommen werden.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Zu Punkt 1:

Finanzstelle: PN0107

Finanzposition: 730000

Sachkonto: 531800

Innenauftrag: 360001070103

 

Zu Punkt 2:

Finanzstelle: PN0241

Finanzposition: 720000

Sachkonto: 526100

Innenauftrag: 360002410201

Sachkonto: 526100

 

Zu Punkt 3:

Finanzstelle: PN0107

Finanzposition: 730000

Sachkonto: 531800

Innenauftrag: 360001070103


 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Punkt 1 und 2 beziehen sich auf das Haushaltsjahr 2020 und sind über vorhandene Haushaltspositionen abgedeckt.

Punkt 3 bedeutet eine dauerhafte Erhöhung der genannten Haushaltsposition ab dem Jahr 2021.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Geschäftsstelle des Integrationsrates, Frau Strauß

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die zeitlich vorgezogene Auszahlung der im Haushalt vorgesehenen Mittel und die Auszahlung der zusätzlichen Mittel an die Migrantenorganisationen erfolgen aufgrund der durch die Corona-Restriktionen hervorgerufenen Einnahmeausfälle der Migrantenorganisationen. Sie sind zur Deckung der laufenden Kosten und der Kosten im Rahmen der Umstellung der Aktivitäten zur ehrenamtlichen Unterstützung und Beratung unter Berücksichtigung der Corona Verordnungen notwendig.

 

Die Erhöhung des Zuschusses für die Migrantenorganisationen wurde in der Sitzung des Integrationsrates vom 04.02.2020 mehrheitlich beschlossen und soll ab dem Jahr 2021 in den Haushalt aufgenommen werden.