Betreff
Jahresabschluss 2019 der Klinikum Leverkusen gGmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2020/3626
Aktenzeichen
201-01-06-14-tl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) Den Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 142.962.129,45 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.368.054,05 € festzustellen,

 

b) den Lagebericht 2019 zu genehmigen,

 

c) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.368.054,05 € mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 4.855.528,52 € zu saldieren und mit 7.223.582,57 € auf das neue Geschäftsjahr 2020 vorzutragen,

 

d) der Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Der Jahresabschluss 2019 der Klinikum Leverkusen gGmbH wurde auftragsgemäß von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG geprüft und hat unter dem Datum vom 12.03.2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.

 

Als Teilergebnis der Prüfung wurde der Klinikum Leverkusen gGmbH unter Zugrundelegung des derzeit gültigen Betrauungsaktes vom 17.02.2014 bescheinigt, dass die Verwendung der kommunalverbürgten Darlehensmittel 2019 im Einklang mit dem zitierten Betrauungsakt erfolgt ist.

 

Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 14 Nr. 2 Buchstabe j) des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH der Gesellschafterversammlung obliegen, erfolgte vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 01.04.2020.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

 

Leistungen

 

Jahr 2017

Jahr 2018

Jahr 2019

Veränderung Vorjahr

Planbetten / Plätze

Anzahl

740

740

740

+0

Fallzahlen ohne interne Verlegung (voll- und teilstationär)

Anzahl

 

34.067

33.479

34.191

+712

Vereinbarte Fallzahlen

Anzahl

33.975

33.469

-

-

Behandlungstage

Anzahl

203.227

196.411

199.974

+3.563

Behandlungstage vollstationär

Anzahl

203.227

196.411

199.974

+3.563

Verweildauer (durchschnittlich) (voll- und teilstationär)

Tage

6,0

5,9

5,8

-0,1

Auslastung (voll- und teilstationär)

%

75,24

72,72

74,04

+1,32

Anzahl der ambulanten Operationen/ Behandlungen

Anzahl

1.377

1.528

1.259

-269

 

 

 

 

 

 

Ertragslage

 

 

 

 

 

 

Umsatzerlöse

T€

139.678

141.970

148.517

+6.547

Vollkräfte

 

1.104

1.082

1.114

+32

Personalaufwand je Fall

2.513

2.630

2.755

+125

Materialaufwand je stationärem Fall

1.654

1.721

1.771

+50

 

Die allgemeine wirtschaftliche Situation des Klinikums sei anhand der folgenden Finanzkennzahlen dargestellt:

 

 

Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der Klinikum Leverkusen gGmbH und die Realisierung ihrer satzungsgemäßen Ziele wird durch folgende Zahlen belegt:

 

12

Fachrichtungen bestätigen das umfassende medizinische Leistungsspektrum der Klinikum Leverkusen gGmbH.

34.067

Patientinnen/Patienten wurden im Jahr 2019 behandelt.

521,99

CM-Punkte wurden weniger abgerechnet als im Vorjahr.

1.614

Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter versorgen und betreuen die Patientinnen/Patienten (Zahl ohne an Beteiligungen gestelltes Personal).

740

Betten stehen insgesamt für die Patientinnen/Patienten zur Verfügung.

 

Auf Vorschlag der Geschäftsführung wird der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 2.368.054,05 € mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 4.855.528,52 € saldiert und mit 7.223.582,57 € auf das neue Geschäftsjahr 2020 vorgetragen.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister sowie die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Oberbürgermeister Uwe Richrath

Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich

Rh. Paul Hebbel

Rh. Oliver Ruß

Rf. Barbara Trampenau

 

 

Abschließende Hinweise:

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfungsberichts zur Verfügung.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Thiele/Konzernsteuerung/406-2244

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Jahresabschluss 2019 der Klinikum Leverkusen gGmbH.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

entfällt

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

entfällt

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]