Betreff
Interkommunale Kooperation - öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen zwischen den Städten Bonn, Köln, Leverkusen und Remscheid sowie den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe
Vorlage
2020/3644
Aktenzeichen
112-12-04-ok
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat stimmt zu, mit den Städten Bonn, Köln und Remscheid sowie den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen abzuschließen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen hat in 2010 zusammen mit der Stadt Köln und dem Landschaftsverband Rheinland eine Ausschreibungsgemeinschaft gegründet, um gemeinsam Vergabeverfahren für Lieferungen und Dienstleistungen durchzuführen und dazu eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. In 2017 hat sich der Landschaftsverband Westfalen-Lippe dieser Einkaufskooperation angeschlossen.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung läuft am 31.12.2020 ab. Die Kooperationspartner sind sich einig, die Zusammenarbeit fortsetzen zu wollen. Dazu ist es erforderlich, eine erneute öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen. Als weitere Kooperationspartner werden sich die Städte Bonn und Remscheid der Ausschreibungsgemeinschaft anschließen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: FB 11, Frau Okun, 406 - 1210

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

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