Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Einführung einer Entgeltordnung für das „Freibad am CaLevornia“
Vorlage
2020/3646
Aktenzeichen
Betriebsleitung
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW:

 

Die Einführung einer Entgeltordnung für das „Freibad am CaLevornia“ wird beschlossen (Anlage).

 

 

Leverkusen, 03.06.2020

 

 

 

gezeichnet:

Richrath                                Rh. Krahforst                          Rh. März

 

 

II.  Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Das Freizeitbad CaLevornia mit Außenbereich und Park-Sauna ist seit dem 15.03.2020 aufgrund der Coronapandemie für Besucher geschlossen. Gemäß der derzeit gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 20.05.2020 dürfen Freibäder ab dem 20.05.2020 unter Auflagen öffnen.

 

Das Freizeitbad CaLevornia mit der angegliederten Park-Sauna ist unter normalen Bedingungen ein reines Kombibad mit einem separaten Saunabereich. Die Besucher können in den Sommermonaten den Außenbereich des Freizeitbades CaLevornia ohne Mehrkosten mitnutzen. Es gibt keinen reinen Freibadbesuch. Unter Pandemie-Bedingungen kann ein Kombibetrieb jedoch aufgrund der Vorgaben der Corona Schutzverordnung nicht umgesetzt werden.

 

Der SPL beabsichtigt daher, den Außenbereich des Freizeitbades CaLevornia als reines „Freibad am CaLevornia“ für Besucher ab dem 06.06.2020 zu öffnen. Die Schwimmlandschaft des Freizeitbades CaLevornia wird vom Außenbereich getrennt und bleibt geschlossen, da bis auf weiteres Freizeitbäder und Saunaanlagen nicht betrieben werden dürfen.

 

Für die geplante Öffnung des „Freibades am CaLevornia“ am 06.06.2020 wurden auf Grundlage einer durch den Sportpark Leverkusen ausgearbeiteten Konzeption die Bedingungen für eine Wiedereröffnung unter den herrschenden Pandemiebedingungen erarbeitet. In der Anlage zur CoronaSchVO wurden die Rahmenbedingungen für die Inbetriebnahme der Freibäder vom Land NRW beschrieben. Diese Rahmenbedingungen bilden die Grundlage dieser Konzeption. Daneben diente als Orientierung der „Fachbericht: Pandemieplan Bäder“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) sowie der Leitfaden des Deutschen Schwimmverbandes (DSV).

 

Um die negativen finanziellen Auswirkungen, verursacht durch die angeordnete Schließung der Bäder, abzumildern, soll zumindest ein Freibadbetrieb durchgeführt werden. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass den Bürgern hiermit die Möglichkeit gegeben wird, ein Schwimmangebot wahrnehmen zu können. 

 

Da die Entgeltordnung für den Kombibetrieb des Freizeitbades CaLevornia gültig ist, wird eine für den Sommer 2020 gültige Entgeltordnung für den Außenbereich des Freizeitbades CaLevornia per Dringlichkeit zur Zustimmung vorgeschlagen. Diese ist an die gültige Entgeltordnung für den Freibadbetrieb im Freibad Wiembachtal angelehnt. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Eintrittspreise für Erwachsene ab 18 Jahre (Tageskarte 4,50 €) und Kinder zwischen 4 - 17 Jahren (Tageskarte 3,00 €). Kinder unter 3 Jahren kommen kostenlos ins Freibad. Für die Zugangsregelung und die Kontaktnachverfolgung wird ein Online-Buchungs- und Bezahlsystem eingeführt, so dass ausschließlich hierüber ein Einlassticket erworben werden kann. Der Ein- und Auslass am „Freibad am CaLevornia“ erfolgt ausschließlich über den alten Freibadeingang an der Ecke Bismarckstraße/Straße Am Stadtpark.

 

Inhaber des Passes „Leverkusen für alle“, der Ehrenamtskarte sowie Inhaber der Jugendleiterkarte haben die Möglichkeit, vor Ort ein begrenztes Kontingent an Eintrittskarten beim „Direktkauf“ zu erwerben. Sie tragen ihre Kontaktdaten in ein zur Verfügung gestelltes Formular ein und tragen sich beim Verlassen des Bades dort wieder aus.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Scholz / SPL / 0214-357 650-30

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Änderung der Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Wirtschaftsplan 2020 des SPL.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Durch die Maßnahme zur Wiedereröffnung des Außenbereiches des Freizeitbades CaLevornia sollen Einnahmen generiert werden.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Aufgrund der späten Kenntnis der Rahmenbedingungen zur Wiedereröffnung der Freibäder gemäß CoronaSchVO konnte eine rechtzeitige Eingabe der Vorlage zur Einführung der Entgeltordnung für das „Freibad am CaLevornia“ für 2020 nicht rechtzeitig eingebracht werden. Um eine Öffnung des „Freibades am CaLevornia“ am 06.06.2020 zu ermöglichen, ist eine dringliche Entscheidung zwingend erforderlich.