- Einführung einer Entgeltordnung für das „Freibad am CaLevornia“
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW:
Die Einführung einer Entgeltordnung für das „Freibad am CaLevornia“ wird beschlossen (Anlage).
Leverkusen, 03.06.2020
gezeichnet:
Richrath Rh. Krahforst Rh. März
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird
gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Das Freizeitbad CaLevornia
mit Außenbereich und Park-Sauna ist seit dem 15.03.2020 aufgrund der
Coronapandemie für Besucher geschlossen. Gemäß der
derzeit gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom
20.05.2020 dürfen Freibäder ab dem 20.05.2020 unter Auflagen öffnen.
Das Freizeitbad CaLevornia mit der
angegliederten Park-Sauna ist unter normalen Bedingungen ein reines Kombibad
mit einem separaten Saunabereich. Die Besucher können in den Sommermonaten den
Außenbereich des Freizeitbades CaLevornia ohne Mehrkosten mitnutzen. Es gibt
keinen reinen Freibadbesuch. Unter Pandemie-Bedingungen kann ein Kombibetrieb
jedoch aufgrund der Vorgaben der Corona Schutzverordnung nicht umgesetzt
werden.
Der SPL beabsichtigt daher,
den Außenbereich des Freizeitbades CaLevornia als reines „Freibad am
CaLevornia“ für Besucher ab dem 06.06.2020 zu öffnen. Die Schwimmlandschaft des Freizeitbades CaLevornia wird vom
Außenbereich getrennt und bleibt geschlossen, da bis auf weiteres Freizeitbäder
und Saunaanlagen nicht betrieben werden dürfen.
Für die geplante Öffnung des „Freibades am
CaLevornia“ am 06.06.2020 wurden auf Grundlage einer durch den Sportpark
Leverkusen ausgearbeiteten Konzeption die Bedingungen für eine Wiedereröffnung
unter den herrschenden Pandemiebedingungen erarbeitet. In der Anlage zur
CoronaSchVO wurden die Rahmenbedingungen für die Inbetriebnahme der Freibäder
vom Land NRW beschrieben. Diese Rahmenbedingungen bilden die Grundlage dieser
Konzeption. Daneben diente als Orientierung der „Fachbericht: Pandemieplan
Bäder“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) sowie der Leitfaden
des Deutschen Schwimmverbandes (DSV).
Um die negativen finanziellen Auswirkungen,
verursacht durch die angeordnete Schließung der Bäder, abzumildern, soll
zumindest ein Freibadbetrieb durchgeführt werden. Dies insbesondere auch vor
dem Hintergrund, dass den Bürgern hiermit die Möglichkeit gegeben wird, ein
Schwimmangebot wahrnehmen zu können.
Da die Entgeltordnung für den Kombibetrieb
des Freizeitbades CaLevornia gültig ist, wird eine für den Sommer 2020 gültige
Entgeltordnung für den Außenbereich des Freizeitbades CaLevornia per
Dringlichkeit zur Zustimmung vorgeschlagen. Diese ist an die gültige
Entgeltordnung für den Freibadbetrieb im Freibad Wiembachtal angelehnt. Es
gelten ausschließlich die allgemeinen Eintrittspreise für Erwachsene ab 18
Jahre (Tageskarte 4,50 €) und Kinder zwischen 4 - 17 Jahren (Tageskarte 3,00
€). Kinder unter 3 Jahren kommen kostenlos ins Freibad. Für die Zugangsregelung
und die Kontaktnachverfolgung wird ein Online-Buchungs- und Bezahlsystem
eingeführt, so dass ausschließlich hierüber ein Einlassticket erworben werden
kann. Der Ein- und Auslass am „Freibad am CaLevornia“ erfolgt ausschließlich
über den alten Freibadeingang an der Ecke Bismarckstraße/Straße Am Stadtpark.
Inhaber des Passes „Leverkusen für alle“, der Ehrenamtskarte sowie
Inhaber der Jugendleiterkarte haben die Möglichkeit, vor Ort ein begrenztes
Kontingent an Eintrittskarten beim „Direktkauf“ zu erwerben. Sie tragen ihre
Kontaktdaten in ein zur Verfügung gestelltes Formular ein und tragen sich beim
Verlassen des Bades dort wieder aus.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Scholz / SPL / 0214-357 650-30
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Änderung der Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Wirtschaftsplan 2020 des SPL.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Durch die Maßnahme zur Wiedereröffnung des Außenbereiches des Freizeitbades CaLevornia sollen Einnahmen generiert werden.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Aufgrund der späten Kenntnis der Rahmenbedingungen zur Wiedereröffnung der Freibäder gemäß CoronaSchVO konnte eine rechtzeitige Eingabe der Vorlage zur Einführung der Entgeltordnung für das „Freibad am CaLevornia“ für 2020 nicht rechtzeitig eingebracht werden. Um eine Öffnung des „Freibades am CaLevornia“ am 06.06.2020 zu ermöglichen, ist eine dringliche Entscheidung zwingend erforderlich.