Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Aufstellung einer Stahlskulptur des Leverkusener Künstlers Friedel Engstenberg auf der Rasenfläche südwestlich des Forums, zwischen Forumvorplatz und Europaring zu. Die Skulptur wird in Form einer Sachspende übereignet und inklusive Aufbau für die Stadt kostenfrei aufgestellt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Von kunstinteressierter Seite wurde der Vorschlag an Herrn Oberbürgermeister Richrath herangetragen, an einem geeigneten Standort eine Stahlskulptur des in Leverkusen vielfältig in Kunstkreisen engagierten Künstlers Friedel Engstenberg aufzustellen.
In Abstimmung mit dem Künstler wird als Standort die Rasenfläche südwestlich des Forums zwischen Forumvorplatz und Europaring als geeigneter Standort vorgeschlagen. Ein Foto eines Modells der Skulptur ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Vorlage. Die Originalskulptur wird ca. 3,50 m hoch sein. Aus Anlage 2 der Vorlage geht der vorgeschlagene Standort hervor. Die untere Denkmalbehörde wurde bei der Standortauswahl beteiligt und hat keine Einwände vorgetragen.
Die Skulptur soll in Form einer Sachspende in das Eigentum der Stadt Leverkusen übergehen. Die Spende umfasst auch die Kosten der Aufstellung, so dass der Stadt Leverkusen keine Aufwendungen entstehen werden.
Die Sachspende kann von Herrn Oberbürgermeister Richrath angenommen werden. Eine Beteiligung des Finanz- und Rechtsausschusses ist nicht erforderlich.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Witowski, 67, 6712
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
entfällt
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Kostenfreie Sachspende
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung
von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:
Bedingt durch die Coronakrise und die damit zusammenhängenden Einschränkungen bei der Stadtverwaltung konnten die Unterlagen nicht rechtzeitig zum Abgabeschluss vervollständigt und verwaltungsintern abgestimmt werden. Von interessierter Seite wird allerdings Wert darauf gelegt, die Beschlussfassung noch im Turnus vor den Sommerferien zu ermöglichen.