Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Diakonischen Werk Leverkusen für die Durchführung des Projektes „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 14.12.2015 beschlossenen Präventionskonzeptes „Frühe Hilfe 2018“ einen Betrag von 35.799,02 € und für „Frühe Hilfen 2019“ einen Betrag in Höhe von 37.095,28 € anzuweisen.
Die Mittel stehen unter Innenauftrag 510006150103, Sachkonto 531800, zur Verfügung.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 die Fortführung des Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ u. a. mit der Maßgabe beschlossen, das Projekt „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ im Zeitraum 2016 bis 2020 mit bis zu 50.000 € jährlich weiterhin zu fördern. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss nach Prüfung von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten durch die Verwaltung und den Projektträger.
Projektträger ist das Diakonische Werk in Leverkusen.
Drittmittel konnten für 2018 und 2019 nicht eingeworben werden (s. Anlage).
Die in 2018 aufgewendeten Personal- und Sachkosten für die mit der Durchführung des Projektes betraute Diplom-Sozialpädagogin des Diakonischen Werkes betragen insgesamt 35.799,02 €.
Für 2019 sind Aufwendungen in Höhe von 37.095,28 € angefallen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Becker/FB 51/406 - 5167
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2015 i. R. des Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ zwecks Eindämmung
- der Zunahmen von Kindeswohlgefährdung,
- der stetigen Fallzahlen- und Kostensteigerungen,
- der wachsenden Kinderarmut.
Die Voraussetzungen des § 82 GO NRW sind erfüllt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
PN 0615/730000, Innenauftrag 510006150103
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Einmalig für 2018: 35.799,02 €. Einmalig für 2019: 37.095,28 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
Die Fortsetzung der Konzeption wurde vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 14.12.2015 für die Dauer von weiteren 5 Jahren bis zum 31.12.2020 beschlossen. Die Höhe der jährlichen Förderung beträgt max. 50.000 €.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
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