Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2020/3682
Aktenzeichen
201-01-80-04-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Abberufungen

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt nach Maßgabe der Begründung gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die folgenden Abberufungen aus Organen von Unternehmen und Einrichtungen:

 

Unternehmen/Einrichtung

Organ

Funktion

Name

a)         

Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG und Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Herr Stadtdirektor Märtens

b)         

Klinikum Leverkusen gGmbH

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Herr Stadtdirektor Märtens

c) 

Klinikum Leverkusen gGmbH

Gesellschafter-versammlung

Stellvertretendes Mitglied

Herr Bernd Hibst

d)         

Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS)

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Herr Stadtdirektor Märtens

e)         

neue bahnstadt opladen GmbH (nbso)

Gesellschafter-versammlung

Stellvertretendes Mitglied

Herr Stadtdirektor Märtens

f)  

Physio-Centrum MEDILEV GmbH

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Herr Stadtdirektor Märtens

g)         

RWE AG

Haupt-versammlung

Mitglied

Herr Stadtdirektor Märtens

h)         

Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL)

Verwaltungsrat

Stellvertretender Vorsitzender

Herr Stadtdirektor Märtens

i)   

Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA)

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Herr Stadtdirektor Märtens

 

 

2. Neubestellungen

 

2.1. Als Mitglied/stellvertretendes Mitglied kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW bei den folgenden Buchstaben a) bis d) jeweils nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete in Betracht.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt nach Maßgabe der Begründung nach Beschlussfassung zu 1. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW die folgenden Bestellungen in Organe von Unternehmen und Einrichtungen:

 

 

Unternehmen/Einrichtung

Organ

Funktion

Name

a)         

Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG und Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Herr Bernd Hibst

b)         

Klinikum Leverkusen gGmbH

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Herr Bernd Hibst

c)          

Klinikum Leverkusen gGmbH

Gesellschafter-versammlung

Stellvertretendes Mitglied

Herr Patrick Liebsch

d)         

nbso

Gesellschafter-versammlung

Stellvertretendes Mitglied

Herr Bernd Hibst

e)         

RWE AG

Haupt-versammlung

Mitglied

Herr Bernd Hibst

f)  

VkA

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Herr Bernd Hibst

 

2.2. Nach Beschlussfassung zu 1. schlägt der Rat der Stadt Leverkusen der Klinikum Leverkusen gGmbH die Entsendung des folgenden Mitgliedes in die Gesellschafterversammlung der KLS vor:

 

Herr Patrick Liebsch

 

2.3. Nach Beschlussfassung zu 1. schlägt der Rat der Stadt Leverkusen der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH die Entsendung des folgenden Mitgliedes in die Gesellschafterversammlung der Physio-Centrum MEDILEV GmbH vor:

 

Herr Bernd Hibst

 

2.4. Nach Beschlussfassung zu 1. bestellt der Rat der Stadt Leverkusen in den Verwaltungsrat der TBL als stellvertretenden Vorsitzenden:

Herrn Bernd Hibst

 

3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Herr Beigeordneter Marc Adomat Mitglied der folgenden Gremien ist:

 

 

Unternehmen/Einrichtung

Organ

a)         

AVEA GmbH & Co. KG und AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH

Gesellschafterversammlung

b)         

RELOGA Holding GmbH & Co. KG und RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH

Gesellschafterversammlung

 

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Zu 1. Abberufung:

 

Im Einvernehmen zwischen Herrn Oberbürgermeister Richrath und Herrn Stadtdirektor Märtens wurden die im Beschlussentwurf genannten Abberufungen festgelegt.

 

 

Zu 2. Neubestellung:

 

 

2.1. a) Gesellschafterversammlung Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG und Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH

 

Gem. § 7.1 des Gesellschaftsvertrages der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG besteht die Gesellschafterversammlung aus Vertretern der Kommanditisten, wobei jeder Kommanditist bis zu drei Vertreter entsenden kann.

 

Nach § 7.2 des Gesellschaftsvertrages der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG und des Gesellschaftsvertrages der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH sind die Mitglieder in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG und die der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH personenidentisch besetzt.

 

Als Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Stadtdirektor Märtens kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete in Betracht. Der Oberbürgermeister schlägt Herrn Hibst vor.

 

2.1. b) und c) Gesellschafterversammlung Klinikum Leverkusen gGmbH

 

Gem. § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH entsendet die Stadt Leverkusen als Gesellschafterin in die Gesellschafterversammlung zwei nach den Vorschriften der GO NRW gewählte Mitglieder.

 

Nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW kommen als neu zu bestellendes Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied jeweils nur der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete in Betracht.

 

 

2.1. d) Gesellschafterversammlung nbso

 

Gem. § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der nbso entsendet die Stadt Leverkusen zwei nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW gewählte Mitglieder in die Gesellschafterversammlung.

 

Als Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Stadtdirektor Märtens kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete in Betracht.

 

 

2.1. f) Gesellschafterversammlung VkA

 

Gem. § 8.5 des Gesellschaftsvertrages der VkA kann sich in der Gesellschafterversammlung jeder Gesellschafter nur durch eine Person vertreten lassen.

 

Der Oberbürgermeister schlägt als Gesellschaftervertreter Herrn Hibst vor.

 

 

2.2. Gesellschafterversammlung KLS

 

Gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages der KLS entsendet die Klinikum Leverkusen gGmbH auf Vorschlag des Rates der Stadt Leverkusen zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung der KLS.

 

Der Gesellschafterversammlung sollte, wie bisher umgesetzt, der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen angehören, damit der Vorschrift gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW Rechnung getragen wird.

 

 

2.3. Gesellschafterversammlung Physio-Centrum MEDILEV GmbH

 

Gem. § 5 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Physio-Centrum MEDILEV GmbH entsendet die Klinikum Leverkusen gGmbH – auf Vorschlag des Rates der Stadt Leverkusen –  maximal fünf Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Der Gesellschafterversammlung sollte, wie bisher umgesetzt, der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen angehören, um der Vorschrift des § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW Rechnung zu tragen.

 

2.4. Verwaltungsrat TBL:

 

Gem. § 5.1 der Satzung der TBL besteht der Verwaltungsrat aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und 13 weiteren Mitgliedern. Der Oberbürgermeister schlägt als stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Hibst vor.

 

Zu 3.:

 

3. a) Gesellschafterversammlung AVEA GmbH & Co. KG und

AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH

 

Gem. § 7.1 des Gesellschaftsvertrages der AVEA GmbH & Co. KG besteht die Gesellschafterversammlung aus zwölf Mitgliedern, wovon sechs Mitglieder durch die Stadt Leverkusen entsandt werden.

 

Das 5. und 6. Mitglied sind nach § 7.1 des Gesellschaftsvertrages der AVEA GmbH & Co. KG der Oberbürgermeister und ein von ihm benannter Dezernent. Der Oberbürgermeister und der von ihm benannte Dezernent sind geborene Mitglieder der Gesellschafterversammlung, einer Bestellung durch den Rat bedarf es insoweit nicht.

 

Nach § 7.2 des Gesellschaftsvertrages der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und § 7.6 des Gesellschaftsvertrages der AVEA GmbH & Co. KG sind die Mitglieder in der Gesellschafterversammlung der AVEA GmbH & Co. KG und die der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH personenidentisch besetzt.

 

3. b) Gesellschafterversammlung RELOGA Holding GmbH & Co. KG und RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH

 

Gem. § 7.1 des Gesellschaftsvertrages der RELOGA Holding GmbH & Co. KG besteht die Gesellschafterversammlung aus zwölf Mitgliedern, wovon sechs Mitglieder durch die Stadt Leverkusen entsandt werden.

 

Der Oberbürgermeister und der von ihm benannte Dezernent (Mitglieder 5. und 6.) sind nach § 7.1 des Gesellschaftsvertrages geborene Mitglieder der Gesellschafterversammlung, einer Bestellung durch den Rat bedarf es insoweit nicht.

 

Nach § 7.6 des Gesellschaftsvertrages der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und

§ 7.2 des Gesellschaftsvertrages der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH sind die Mitglieder in der Gesellschafterversammlung der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und die der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH personenidentisch besetzt.

 

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0452

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Liebsch / FB 20 / 406 - 2041

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

./.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:

(überschlägige Darstellung pro Jahr)

 

./.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

./.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]