Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Umsetzung des Museumskonzeptes - Anlegung eines Parkplatzes
- Bürgerantrag vom 24.03.2020
- Rechtsgutachterliche Stellungnahme vom 15.06.2020 der Rechtsanwälte Partnerschaft mbH "Lenz und Johlen", Köln
Vorlage
2020/3526/1
Aktenzeichen
011-12-11-lg
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Der Beschlussentwurf zu Ziffer II wird wie nachstehend aufgeführt geändert:

 

I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

Dem Vorschlag des Museumsvereins Morsbroich, ca. 50 Stellplätze am Rande des Schlossparks innerhalb des Landschaftsschutzgebietes anzulegen, wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten, um diesen Beschluss so schnell wie möglich umzusetzen.

 

Das Gewinnerbüro des freiraumplanerischen Wettbewerbs Parkanlage Schloss Morsbroich wird beauftragt, auch für den vorgenannten Parkplatz die weitere Planung inklusive Ausführungsplanung zu erarbeiten.

 

dafür:        9  (5 CDU, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 FDP)

dagegen: 8 (OB, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 DIE LINKE.LEV,
                    1 Soziale Gerechtigkeit)

 

II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs.1 Satz 6 GO NRW aufgehoben.

 

gezeichnet:

Richrath

 

 

Begründung:

 

Der vom Hauptausschuss unter Ziffer I. gefasste Beschluss vom 23.04.2020 ist rechtswidrig und ist daher gem. § 60 Abs. 1 Satz 6 vom Rat aufzuheben.

 

Es wird auf die beigefügte rechtsgutachterliche Stellungnahme der Rechtsanwälte Partnerschaft mbH „Lenz und Johlen“ vom 15.06.2020 verwiesen.